Das Netzwerk Kirchenasyl konstituiert sich neu

Im Rahmen des Offenen Mitgliedertreffens des Flüchtlingsrats diskutierten am 01.06.2023 die digital anwesenden 43 Aktivist:innen aus Niedersachsen mit Pastor Daub (Kirchengemeinde Stephansstift), Sieglind Jochims (BAG Asyl in der Kirche), Stefan Klingbeil (Bürgerasylinitiative Göttingen) und Dr. Jens Lehmann (Landeskirche Hannover) über Fragen zum Thema Kirchenasyl.

Im Juni 2023 hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche 425 Kirchenasylfälle erfasst. Viele Kirchenasyle gibt es in Hessen, Hamburg, NRW und Bayern, vergleichsweise wenige in Niedersachsen, Baden-Württemberg, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Die Ursachen für diese Unterschiede sind vielschichtig. Kirchenasyle finden v.a. dort statt, wo es ausgeprägte Beratungs- und Netzwerkstrukturen gibt, getragen von Kirchen und kirchlichen Verbänden.

Es ergab sich eine lebhafte und vielschichtige Diskussion. Festgestellt wurde, dass die Zahl der Kirchenasylanfragen in den vergangenen Monaten rapide zugenommen hat, während die Zahl der Schutz gewährenden Kirchengemeinden nicht in vergleichbarer Weise gewachsen ist. Kirchengemeinden, die für das Thema offen sind, sehen sich von der Vielzahl der Anfragen überfordert und wünschen sich Entlastung durch andere Gemeinden. Etliche Redner:innen beklagten sich, sie würden bei Fragen zu Kirchenasyl von der Landeskirche keine hinreichende Unterstützung erhalten. In Niedersachsen fehle eine zentrale Institution, die Kirchenasyl vermitteln und begleiten kann. Auf Seiten vieler Kirchengemeinden bestehen Fragen und Unsicherheiten hinsichtlich der Gewährung von Kirchenasyl und der konkreten Abläufe. Es wurde der Wunsch geäußert, der Landesbischof möge die Kirchenasyl gewährenden Gemeinden doch einmal einladen, um dieses Engagement auch auf diesem Weg sichtbar zu machen und die Gemeinden zu stärken.

Alle waren sich darin einig, dass Kirchenasyle den Versuch darstellen, individuelle Lösungen in Einzelfällen zu finden. Eingefordert wurde jedoch von einigen Teilnehmer:innen eine deutlichere, auch öffentliche Positionierung der Kirchenleitung gegen die Dublin-Verordnung. Die Kirchenleitung hält nichts von solcher Systemkritik und mahnt, beim Einzelfall zu bleiben. In der Diskussion wurde klar, dass die Kritik am Umgang mit Geflüchteten sich besonders an der Praxis einzelner Dublin-Vertragsstaaten (z.B. Bulgarien, Rumänien, Polen, zunehmend auch skandinavische Länder) entzündet. Wenn Kirchenasyle immer wieder mit menschenrechtswidrigen Verhältnissen und Praxen in bestimmten Dublin-Vertragsstaaten begründet wird, dann wird auch damit auf ein systemisches Versagen hingewiesen.

Auch in der Frage der Bewertung des Kompromisses zwischen den Kirchenspitzen und dem damaligen Innenminister de Maiziere 2015, der u.a. zur Etablierung des sogenannten Dossierverfahrens führte, gingen die Einschätzungen auseinander. Kritisiert wurde, die Kirche habe sich von den Behörden einbinden und zum Stillschweigen verpflichten lassen. Dagegen betonten andere, das Verfahren habe damals geholfen, den staatlichen Angriff auf das Kirchenasyl abzuwehren. Einig war man sich aber in der Bewertung des Dossierverfahrens selbst: Im letzten Jahr hat das Bundesamt in gerade mal 12 Fällen (= 1%) den Eingaben von Kirchengemeinden entsprochen und das Selbsteintrittsrecht angewandt. In früheren Zeiten lag diese Erfolgsquote signifikant höher (bis zu 80%). In der Regel brechen Kirchengemeinden das einmal gewährte Kirchenasyl denn auch nicht ab, weil das BAMF der Meinung ist, es läge kein Härtefall vor. Das Kirchenasyl endet meist erst nach Ablauf der sechsmonatigen Überstellungsfrist. Wenn der Aufenthaltsort der Betroffenen dem Bundesamt und der Ausländerbehörde ununterbrochen bekannt ist, liegt kein Untertauchen vor. Die (Weiter-)Gewährung von Kirchenasylen wird von Behörden und Gerichten in der Regel auch nicht als strafbare Handlung gewertet, sofern sie die Geflüchteten nicht aktiv zum Kirchenasyl „ermutigen“. In der Runde war allen Beteiligten keine strafrechtliche Verfolgung von Kirchengemeinden aus den vergangenen 20 Jahren in Niedersachsen bekannt.

Unterstützung hat sich im zivilgesellschaftlichen Bereich organisiert: In Göttingen und anderen Städten wurden unter dem Stichwort „Bürgerasyl“ Initiativen mit dem Ziel gegründet, Kirchenasyl suchenden Geflüchteten beizustehen. Die Bürgerasylgruppen arbeiten in der Regel ganz eng mit den Kirchengemeinden zusammen und helfen mit fachlicher und praktischer Unterstützung. Solche Unterstützung bezieht sich z.B. auf die Formulierung von Schriftsätzen für das Dossiersverfahren, die Begleitung des Verfahrens, finanzielle Unterstützung und sonstige Alltagsbegleitung (z.B. Kinder in den Kindergarten bringen).

2020 hat sich das bis dahin bestehende niedersächsische Netzwerk „Asyl in der Kirche“ aufgelöst, ohne dass neue Strukturen geschaffen worden sind. Die Diskussion ergibt, dass ein Bedarf für ein solches Netzwerk immens ist. Neben weiteren Kirchengemeinden sollten auch Moscheen und Synagogen mit ins Boot geholt werden. Gemeinsame Treffen und Informationen könnten dazu führen, dass Vorbehalte von Kirchengemeinden gegenüber Kirchenasylen abgebaut und weitere Bündnispartner:innen gewonnen werden. Am Ende wird beschlossen, die Stephansstiftgemeinde zu beauftragen, zu einem ersten Treffen des wiederzubelebenden neuen Netzwerks „Asyl in der Kirche“ einzuladen. Interessierte melden sich bitte bei

Peter Daub  (hans-peter.daub[at]dachstiftung-diakonie.de ) oder Sven Quittkat (sven.quittkat[at]dachstiftung-diakonie.de)

mit dem Betreff „Interesse an Netzwerk „Asyl in der Kirche““. Die BAG Asyl in der Kirche hat zugesagt, zu diesem ersten Treffen zu kommen. Angesprochen sind insbesondere auch Kirchengemeinden und Akteure, die einen konkreten Beitrag leisten könnten, z.B. weil sie für eine Kirchengemeinde sprechen können, weil sie gut mit für Kirchenasyl zu gewinnenden
Kirchengemeinden vernetzt sind, oder weil sie anderes (z.B. Beratung von Kirchengemeinden) beisteuern können. Der Beitrag und die gewünschte Position in dem Netzwerk sollten in der Email
dargelegt werden.

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1 Gedanke zu „Das Netzwerk Kirchenasyl konstituiert sich neu“

  1. Danke für diese Darstellung des Diskussionsstandes und der Folgeentwicklungen durch die massive Erhöhung der Abschiebe-Versuch(ung)e(n). Oft sind es gruselige Folgeerscheinungen, Familien werden getrennt, Kranke (nicht Reiseunfähige) werden mit mehrfachen „Anläufen“ bedrängt und viele in Perspektivlosigkeiten und retraumatisierende Verhältnisse überstellt… Wir brauchen bessere Netzwerke und Abstimmungen und vor allem: Wann verstehen viel mehr Gemeinden endlich, dass das Kircheasyl eine unvertretbare Übersetzung des Evangeliums in unsere Wirklichkeit ist. Wir brauchen eine ähnliche Bereitschaft wie damals bei der Aufnahme so vieler Geflüchteter in D, als sich in vielen Gemeinden Helfer*innenkreise bildeten. Wir sind sonst dabei zu versagen – die Hilfe für Schutzsuchende und die Anwendung der diakonischen Fürbitte im Gemeindeleben. pk

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