Landeshauptstadt Hannover und Flüchtlingsrat Niedersachsen vertiefen Kooperation bei Bleiberechten für Geflüchtete

Die Landeshauptstadt Hannover und der Flüchtlingsrat wollen ihre Anstrengungen intensivieren, Geflüchteten mit Langzeitduldung zu einem Aufenthaltsrecht zu verhelfen. Mit dem Rückenwind des neuen Chancen-Aufenthaltsrechts, das zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, wird das Projekt „Wege ins Bleiberecht neu aufgelegt: Alle Duldungsinhaber*innen, die die zeitlichen Voraussetzungen für ein Bleiberecht erfüllen, erhalten konkrete Unterstützung und Beratung. Damit nimmt Hannover eine Vorreiterrolle in Niedersachsen ein.

 

Oberbürgermeister Belit Onay sagte aus diesem Anlass:

„Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, bereits in den vergangenen Wochen die ersten Aufenthaltstitel nach dem neuen Chancenaufenthaltsrecht zu erteilen. In den achtzehn Monaten wollen wir die Menschen, die davon Gebrauch machen, möglichst umfassend dabei unterstützen, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erfüllen. Die Wiederauflage des Projekts „Wege ins Bleiberecht“ kann uns dabei helfen.“

Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrat Niedersachsen, hebt hervor:

„Der gemeinsam mit der Landeshauptstadt entwickelte Ansatz, Langzeitgeduldete auf ihrem Weg zu einem Bleiberecht systematisch zu beraten und zu begleiten, hat sich bewährt. Umso mehr freuen wir uns auf die Fortsetzung der Zusammenarbeit. Die Kooperation von NGOs und Verwaltung mit dem Ziel, Geduldeten ein Bleiberecht zu verschaffen, sollte als Blaupause für sämtliche niedersächsische Kommunen dienen.“

Das Ziel des Projektes ist es, durch eine verbesserte Beratung und Begleitung im Einzelfall eine Bleibeperspektive für Langzeitgeduldete zu entwickeln und die Zahl der geduldeten Personen in der Landeshauptstadt Hannover signifikant zu senken.

Dabei legen die Projektpartner*innen einen Schwerpunkt auf die Umsetzung des neuen Chancen-Aufenthaltsrechts. Die Hauptzielgruppe des Projekts bilden ca. 1.200 geduldete Personen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebten sowie geduldete Jugendliche und junge Volljährige die seit drei Jahren in Deutschland leben.

Nach einer Erstprüfung durch die Ausländerbehörde wird allen Personen, die unter das Chancen-Aufenthaltsrecht fallen, ein Beratungsangebot durch die kommunale Fachstelle für Migrationsberatung des Fachbereichs „Gesellschaftliche Teilhabe“ oder nicht-staatliche Beratungsträger unterbreitet. In diesem Rahmen werden die geduldeten Personen mit Rat und Tat dabei unterstützt, innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von 18 Monaten, die Voraussetzungen zur Erlangung eines Aufenthaltstitels zu erfüllen. Hierzu gehören unter anderem der Erwerb vom Sprachkenntnissen auf fortgeschrittenem Niveau, die Sicherung des Lebensunterhalts, die Identitätsklärung, Straffreiheit und Grundkenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Die Projektpartner*innen wollen durch eine niedrigschwellige Ansprache der Langzeitgeduldeten, der Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Trägern und durch regelmäßige Austauschrunden die Nutzung des neuen Rechtsrahmens ausschöpfen.

Seitens der Stadt Hannover ist neben der Ausländerbehörde auch der Fachbereich „Gesellschaftliche Teilhabe“ mit der Kommunalen Fachstelle für Migrationsberatung beteiligt.

Kontakt

Flüchtlingsrat Niedersachsen
Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent der Geschäftsführung
0511 – 98 24 60 38
moy(at)nds-fluerat.org, nds(at)nds-fluerat.org

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