Datum/Zeit
15.12.2022
16:00 - 17:30 Uhr
Nachdem am 30. November der Innenausschuss noch kleine aber nicht unerhebliche Änderungen beschlossen hatte, wurde das Gesetzespaket zum Chancen-Aufenthaltsrecht am 2. Dezember durch den Bundestag beschlossen. Im Januar wird das Gesetz dann in Kraft treten und vielen Menschen mit Duldung, die bereits mehrere Jahre in Deutschland leben, neue Bleibeperspektiven eröffnet. Neben der Einführung einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe (nach dem neuen § 104c AufenthG), werden für die schon bestehenden Bleiberechtsregelungen nach § 25a und § 25b Aufenthaltsgesetz die Voraussetzungen erleichtert. Auch wenn die Aufenthaltserlaubnis auf Probe zum Erteilungszeitpunkt keine sog. Integrationsleistungen verlangt, so müssen die Betroffenen aber spätestens bei dem Übergang in eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG i.d.R. durch Arbeit perspektivisch ihren Lebensunterhalt (teilweise) sichern oder eine Ausbildung absolvieren. In der Schulung werden die Erteilungsvoraussetzungen näher erläutert.
Die Schulung findet digital auf der Plattform Zoom statt. Den link erhalten sie nach Anmeldung:
Dies ist eine Schulung des Arbeitsmartprojektes AZG. Das Projekt „AZG – Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete“ wird im Rahmen des ESF Plus-Programms „WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.
gefördert durch: