Beitrag zu der vom Flüchtlingsrat Berlin am 19.01.2011 veranstalteten Podiumsdiskussion
Anläßlich einer Podiumsdiskussion hat Dr. Ralf Rothkegel, ehemaliger Richter am Bunderverwaltungsgericht – das lange für das AsylbLG zuständig war – die Folgen des Hartz IV Urteils des Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht. In seinem Beitrag erläutert er, warum bzw. in welchen Punkten des AsylbLG seiner Meinung nach verfassungswidrig ist.
Dabei greift er in diesem Zusammenhang nicht nur verfahrensrechtliche Aspekte auf – die Leistungshöhe wurde seinerzeit mehr oder weniger willkürlich festgesetzt, es gab kein transparentes, nachvollziehbares Berechnungsverfahren – sondern auch materiellrechtlichen Aspekte. So sieht er u.a. keinen Spielraum für Leistungskürzungen gegenüber dem SGB II im Bereich der Mittel für die physische Existenzsicherung. Die Ausführungen von Herrn Dr. Rothkegel sind beigefügt. Das BMAS hat mittlerweile ja selber eingeräumt, dass es davon ausgeht, dass die Festlegung der Leistungen nach dem AsylbLG verfassungswidrig sei, und hat eine Neuberechnung angekündigt, sobald eine Einigung zu den SGB II Sätzen vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Nagel
DPWV Goslar
Dr. Ralf Rothkegel _ Das AsylbLG ist verfassungswidrig
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Über den GV des Paritätischen erhielt ich das im Anhang nachzulesende Papier. Anläßlich einer Podiumsdiskussion hat Dr. Ralf Rothkegel, ehemaliger Richter am Bunderverwaltungsgericht - das lange für das AsylbLG zuständig war - , die Folgen des Hartz IV Urteils des Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht. In seinem Beitrag erläutert er, warum bzw. in welchen Punkten des AsylbLG seiner Meinung nach verfassungswidrig ist. Dabei greift er in diesem Zusammenhang nicht nur verfahrensrechtliche Aspekte auf - die Leistungshöhe wurde seinerzeit mehr oder weniger willkürlich festgesetzt, es gab kein transparentes, nachvollziehbares Berechnungsverfahren - sondern auch materiellrechtlichen Aspekte. So sieht er u.a. keinen Spielraum für Leistungs- kürzungen gegenüber dem SGB II im Bereich der Mittel für die physische Existenzsicherung. Die Ausführungen von Herrn Dr. Rothkegel sind beigefügt. Das BMAS hat mittlerweile ja selber eingeräumt, dass es davon ausgeht, dass die Festlegung der Leistungen nach dem AsylbLG verfassungswidrig sei und hat eine Neube- rechnung angekündigt, sobald eine Einigung zu den SGB II Sätzen vorliegt. Mit freundlichen Grüßen D. Nagel
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