Der aktuelle Schattenbericht von PRO ASYL, den Flüchtlingsräten Niedersachsen, Bayern, Brandenburg, Hessen und Sachsen-Anhalt sowie der Universität Göttingen zu Gewalt gegen geflüchtete Frauen macht deutlich: Deutschland hat die Istanbul-Konvention mangelhaft umgesetzt. Weibliche Asylsuchende und ihre geschlechtsspezifischen Fluchtgründe werden kaum in den Blick genommen.
Die Bundesrepublik hat sich dazu verpflichtet, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen, einen Beitrag zur Beseitigung ihrer Diskriminierung zu leisten sowie ihre Gleichstellung und ihre Rechte zu fördern. Geflüchtete Frauen und Mädchen sind in besonderer Weise von Gewalt bedroht und betroffen. Doch sie fallen in vielerlei Hinsicht durchs Raster – sei es bei der Erkennung der Vulnerabilität, im Bereich der Unterbringung, bei der Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Asylgründe oder wenn es um psychologische Beratung geht.
Weitere Informationen und Presseerklärung vom 15.07.2021
Ansprechperson:
Laura Müller
Gewaltschutzreferentin
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