Unterstützt Miroslaw Redzepovic

Nachfolgend übersenden wir einen Artikel aus dem Weser-Kurier von heute. Wir bitten um Unterstützung aller rechtlicher und politischer Initiativen für ein Bleiberecht von Miroslaw Redzepovic unter folgendem Konto:

Flüchtlingsrat Niedersachsen – Konto 4030 460 700 – GLS Gemeinschaftsbank eG – BLZ 430 609 67 –
Zweck: Bleiberecht für Miroslaw
IBAN: DE28 4306 0967 4030 4607 00 / BIC: GENODEM1GLS ; Steuer-Nr. 30/212/41346

Weser-Kurier  13.12.2010

Miroslav Redzepovic wollte seinem Leben ein Ende setzen – so wie sein Vater es bereits tat

22-Jährigem droht zweite Abschiebung

Von Justus Randt

Syke·Hamburg·Belgrad. Ein zweites Mal nach Serbien abgeschoben zu werden, das konnte Miroslav Redzepovic offenbar nicht ertragen: Anfang Dezember hat der 22-Jährige in der Hamburger Abschiebehaftanstalt Billwerder-Moorfleet versucht, sich die Pulsadern zu öffnen. Als das nicht gelang, versuchte er, sich mit seinen zusammengebundenen Schnürsenkeln zu erhängen. „Das war gegen zwölf Uhr mittags, als das Essen ausgeteilt wurde. Deshalb ist er rechtzeitig gefunden worden“, sagt sein Anwalt Enno Jäger.

Sein Mandant scheine körperlich unversehrt zu sein, sagt Jäger, aber psychisch? „Ich bin kein Arzt, aber ich glaube, er ist traumatisiert durch den frühen Tod seines Vaters.“ Milos Redzepovic war 34 Jahre alt, als er es nicht mehr ausgehalten hat, geduldet und ohne Aussicht auf Bleiberecht mit seiner Frau und den fünf Kindern in der Asylbewerberunterkunft „Deutsche Eiche“hausen zu müssen. Ohne Arbeitserlaubnis den ganzen Tag in dem ehemaligen Gasthaus in Syke zu sitzen, er hatte dagegen protestiert, forderte ein Leben in Würde – und verzweifelte. Am 16. November 2002 starb er in einer Klinik. Tags zuvor hatte sich Milos Redzepovic im Syker Rathausfoyer mit Benzin übergossen und in Brand gesteckt.

Das war und ist schrecklich für die geduldete Familie. Eine Petition an den niedersächsischen Landtag, dass Ljalje Redzepovic dauerhaft bleiben darf, wird abgelehnt. Die Umstände, unter denen ihr Mann starb, seien zwar besonders tragisch, die Selbstverbrennung rechtfertige aber nicht das Bleiberecht der Familie aus humanitären Gründen, teilte die Ausländerbehörde des Landkreises Diepholz damals mit.

Die Mutter und vier der minderjährigen Kinder wurden im Herbst 2004 nach Belgrad abgeschoben. Unter ihnen Miroslav, der, seit er zwei Jahre alt war, in Deutschland gelebt hatte und mit 16 in eine fremde Welt geschickt wurde. Zumal seine Familie der Minderheit der Roma angehört, die „in Ex-Jugoslawien in extremer Armut und mit erschwertem Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung leben müssen“. So schätzt die Gruppe Roma Soli Bremen die Situation ein. Einige Mitglieder stehen seit 2002 im Kontakt mit der Familie. „Den Tod des Vaters hat Miroslav nie verkraftet“, heißt es in einem Aufruf der Gruppe.

Dass der 22-Jährige vor einigen Wochen nach nach Deutschland zurückkehrte, erfuhren die Unterstützer von seiner Tante, bei der er in Hamburg untergekommen war. Bis er – am achten Todestag seines Vaters – von der Polizei aufgegriffen und in Haft genommen wurde.

Aus der Zelle heraus stellte Miroslav Redzepovic einen Asylfolgeantrag bei den Hamburger Behörden – nachdem zum ersten Mal im Kindesalter Asyl für ihn beantragt worden war. Den Suizidversuch habe der junge Mann an dem Tag unternommen, als ihm die Ablehnung zugestellt wurde. Das sagt sein Anwalt Enno Jäger, den die Hamburger Tante eingeschaltet hat. Karen Ullmann, Sprecherin der Hamburger Justizbehörde, bestätigt, dass der 22-Jährige in die psychiatrische Abteilung des Klinikums Ochsenzoll verlegt wurde.

Für Jäger ist das „eine absolut tragische, dramatische Geschichte“ – zumal der Asylfolgeantrag keine aufschiebende Wirkung hat. „Ob ich das asylrechtlich wuppen kann, weiß ich nicht.“ Mitte dieser Woche sei zunächst die Abschiebehaftanordnung verlängert worden – bis zum 7. Januar. Die Zeit will Jäger nutzen, den Klageweg zu beschreiten. „Wohlwollendes Entgegenkommen ist nicht zu erwarten, Hamburg gilt als ähnlich beinhart in Asylfragen wie Niedersachsen“, sagt der Anwalt. „Eventuell bleibt uns noch die Härtefallkommission.“ Die könnte ein Bleiberecht aus humanitären Gründen zumindest befürworten.

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