Ergebnisse der IMK zum Bleiberecht – HAZ 20.11.2010

Neues Bleiberecht hilft integrierten jungen Ausländern

Hannover. Gut integrierte ausländische Jugendliche bekommen künftig ein besseres Bleiberecht in Deutschland. Darauf haben sich am Freitag in Hamburg die Innenminister von Bund und Ländern verständigt – nach dreitägigen, zähen Verhandlungen. Sie folgten damit weitgehend einem Vorschlag, den Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) unterbreitet hatte. „Das ist schon ein Erfolg, vor allem, weil wir jetzt keine neue Stichtagsregelung brauchen“, sagte Schünemann.

Die neue Regelung sieht vor, dass Jugendliche, die seit sechs Jahren in Deutschland die Schule besuchen, künftig ein eigenes Aufenthaltsrecht bekommen. Bislang war ihr Aufenthaltsrecht an das ihrer Eltern gekoppelt. Waren diese nur geduldet, so hatten die Jugendlichen eine ungewisse Zukunftsperspektive, da die Eltern jederzeit abgeschoben werden konnten.

„Es macht keinen Sinn, gut integrierte Jugendliche abzuweisen, und die bisherige Rechtslage war auch schwer vermittelbar“, sagte Schünemann nach der Innenministerkonferenz dieser Zeitung. Gut integriert zu sein, heiße keineswegs, in der Schule nur gute Noten zu präsentieren, betonte der CDU-Politiker: „Das kann auch ein Engagement in der örtlichen Feuerwehr oder dem Sportklub sein. Uns geht es um den Willen zur Integration, der sich etwa auch in den Deutschkenntnissen zeigt – und in der Prognose, dass einer einen Schulabschluss schaffen wird.“

Neben diesen Lockerungen, gegen die sich anfangs vor allem der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) stellte, vereinbarten die Innenminister auch schärfere Sanktionen für Immigranten, die nicht an Integrationskursen teilnehmen wollen – vom Bußgeld bis zur Ausweisung.

„Das entspricht voll meiner Linie“, sagte Schünemann. Integrationsbereitschaft müsse stärker belohnt werden, während man an Integrationsverweigerung strengere Konsequenzen knüpfen müsse.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte an, den Beschluss der Innenminister rasch umzusetzen – „auch wenn wir über die konkrete Ausgestaltung noch ausführlich beraten müssen“. Die Ministerin hatte in einem eigenen Eckpunktepapier wesentlich liberalere Regelungen vorgeschlagen. So lehnt sie eine Altersgrenze von 15 Jahren, wie sie jetzt die Innenminister beschlossen haben, mit der Begründung ab, dass auch jüngere Kinder bereits gut integriert sein könnten. Auch die Dauer des Schulbesuchs sei kein geeigneter Maßstab.

Die niedersächsische SPD-Landtagsfraktionsabgeordnete Silke Leesemann begrüßte die jetzt angestrebten Erleichterungen im Grundsatz. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Josef Winkler, sprach von einem Schritt in die richtige Richtung. Dagegen kritisierte die niedersächsische Grünen-Abgeordneten Filiz Polat, Schünemann habe leider einen harten Kurs durchgesetzt.

Die Wohlfahrtsverbände reagierten skeptisch auf die Beschlüsse. „Sie sichern zumindest einigen Kindern und Jugendlichen und deren Familien den Aufenthalt in Deutschland“, sagte Caritas-Präsident Peter Neher in Berlin. „Eine Lösung im Interesse der 87.000 Menschen, die seit langer Zeit nur geduldet in Deutschland leben, sind sie nicht.“ Kai Weber vom niedersächsischen Flüchtlingsrat glaubt, dass nur ein Bruchteil der Flüchtlinge in den Genuss des Beschlusses kommen werde. „Ich schätze, dass er unterm Strich 5000 Jugendliche in Deutschland begünstigt.“ (mit: dpa, dapd)

20.11.2010 / HAZ Seite 1 Ressort: POLITIK

Kommentar:

Ans Kleingedruckte

Manche hätten am liebsten gar nichts an den geltenden Aufenthaltsregelungen geändert. Dem Bayern Joachim Herrmann etwa war es gar nicht recht, dass gut integrierte Jugendliche jetzt ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bekommen sollen. Insofern hat Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann an einem richtigen Punkt angesetzt: Es ist niemandem vermittelbar, dass man junge Menschen, die hier aufgewachsen sind, zur Schule gehen und sich tadellos verhalten, wegen früher „Passsünden“ ihrer Eltern in die Wüste schickt. Die Empörung darüber ist längst auch im konservativen Lager angekommen. Das weiß auch der Konservative Schünemann, der für seine Linie auf der Innenministerkonferenz einen Sieg verbuchte.

Doch rundum glücklich macht er damit diejenigen nicht, die sich Tag für Tag mit dem Flüchtlingselend in unseren Dörfern und Städten herumschlagen. Sie wissen, dass die neue, etwas großzügigere Regelung vielleicht 8000, vielleicht auch nur 4500 Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren zugute kommt, während 80 000 andere Menschen noch draußen vor der Tür stehen.

Die Bundesjustizministerin hat den Beschluss im Grundsatz als „Hoffnungszeichen“ begrüßt, aber Verhandlungen über die Details angekündigt. Sie weiß, dass über die Humanität von komplizierten Aufenthaltsregelungen letztlich das Kleingedruckte entscheidet, in dem jetzt etwa Altersgrenzen festgesetzt sind, die Sabine Leutheusser-Schnarrenberger aus guten Gründen ablehnt. Denn der Grad der Integration hängt weniger vom Alter der Jugendlichen oder Kinder ab als von der Bereitschaft, sich auf Spielregeln, Sprache und Kultur dieses Landes einzulassen. Michael B. Berger

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