Bericht des Anti-Folter-Komitees des Europarates zu kroatischen Pushbacks

Seit Jahren schieben kroatische Grenzpolizist:innen in illegalen Verfahren Geflüchtete von Kroatien nach Bosnien ab. Das Recht, einen Asylantrag zu stellen, wird den Schutzsuchenden verwehrt. Immer wieder setzen die Grenzpolizist:innen bei diesen Pushbacks Gewalt ein. Diese Praktiken an der EU-Außengrenze sind seit Jahren gut dokumentiert – von NGOs, Geflüchteten und von Journalist:innen.

Heute hat nun das Anti-Folter-Komitee des Europarates seinen Bericht über die gewaltsamen Pushbacks der kroatischen Grenzpolizei nach Bosnien veröffentlicht. Die kroatische Regierung hatte, wie der Spiegel schreibt, versucht, die Veröffentlichung zu verhindern. Denn der Bericht beschreibt deutlich die systematischen Rechtsverletzungen durch die kroatische Grenzpolizei.

„The allegations of severe physical ill-treatment and other abuses inflicted by police officers on intercepted migrants in the remit of the “Koridor” operation must be addressed immediately. The delegation’s forensic medical findings include, in many instances, injuries indisputably compatible with police ill-treatment, such as characteristic “tram-line” hematomas to the back of the body,  which could only have been sustained as a result of the infliction of truncheon/stick blows. Further, other aspects of the treatment of migrants such as their transportation in cramped and unsafe conditions, ignoring their asylum requests and denying them access to the fundamental safeguards to which they are legally entitled, are practices that have no place in a State that respects its human rights commitments and abides by the rule of law.“
Bericht des Anti-Folter-Komitee des Europarates vom 3. Dezember 2021, S. 38

Der Spiegel, der zuletzt im Oktober 2021 mit weiteren Medien ausführliche Recherche zu den kroatischen Praktiken dokumentiert hatte, schreibt:

Ein möglicher Schengen-Beitritt Kroatiens dürfte sich damit erübrigen, wenn die Ampel-Parteien ihren Koalitionsvertrag ernst nehmen. Dort heißt es im Abschnitt über Europäische Freizügigkeit: „Bei zukünftigen Erweiterungen des Schengenraums wollen wir neben den bestehenden Sicherheitskriterien auch besonderes Augenmerk auf die Einhaltung von Rechtsstaatlichkeit und humanitäre Standards legen.“ (S. 137). Kroatien hält diese Standards erwiesenermaßen nicht ein.  Da es für einen Schengen-Beitritt der Einstimmigkeit der EU-Mitgliedsstaaten bedarf, kann Deutschland den Beitritt blockieren. Voraussetzung für den Schengen-Beitritt muss daher ein Ende der Pushbacks und ein unabhängiges Monitoring an kroatisch-bosnischen Grenze sein.

Medienberichte

Scharfe Kritik an Kroatiens Pushbacks, in: tagesschau vom 3. Dezember 2021

Anti-Folter-Komitee prangert Gewalt kroatischer Grenzbeamter an. in: Der Spiegel vom 3. Dezember 2021

Gefesselt in Fluss geworfen: Bericht zeigt Gewalt an EU-Grenze, in: SFR vom 3. Dezember 2021

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