Nach den verheerenden Ereignissen in Afghanistan stellen sich viele Fragen:
Kann ich gefährdeten Freund:innen oder Familienangehörigen nach Deutschland holen?
Sollte ich jetzt einen Asylfolgeantrag stellen? Oder hilft mir eine Bleiberechtsregelung über Ausbildung und Arbeit?
Kann die Ausländerbehörde von mir verlangen, bei meiner Identitätsfeststellung mit zu wirken?
Ist es noch rechtmäßig, dass ich ein Arbeitsverbot habe?
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. und die niedersächsischen IvAF-Netzwerke AZF3, FairBleib Südniedersachsen-Harz, Netwin 3 und TAF luden in Kooperation mit dem Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen (NTFN) und der Refugee Law Clinic am Dienstag, den 28.09. nach Göttingen ins Haus der Kulturen ein.
Die Dolmetscher:innen Frau Vakili und Frau Pakzad übersetzten die Veranstaltung auf Dari und Farsi.
Referentinnen waren:
Claire Deery, Fachanwältin Migrationsrecht & erste Vorsitzende des Flüchtlingsrates Niedersachsen e.V.
Maryam Mohamadi, Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Annika Hesselmann, Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Moderation:
Stefan Klingbeil, Flüchtlingsrat Niedersachsen und Bernadette Tusch, IfaK GÖ
(Hier der damalige Flyer zur Veranstaltung auf Deutsch und Dari)
Für die technische Realisierung danken wir Tusitala Movies.
Informationen und Materialien zu den Fragestellungen finden Sie regelmäßig aktualisiert hier: Informationen für Afghan:innen
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...