Das Auswärtige Amt weist auf Folgenden hin:
Für Ortskräfte sind weiterhin die ehemaligen bzw. bisherigen Arbeitgeber zuständig. Ortskräfte, die bisher noch kein Visum oder noch keine Aufnahmezusage erhalten haben, setzen sich hierzu mit ihrem früheren Arbeitgeber in Verbindung, sofern das Beschäftigungsverhältnis nicht bereits vor 2013 endete.
Für ehemalige Beschäftige des Auswärtigen Amts bedeutet das: Bitte kontaktieren Sie das Auswärtige Amt per Mail an okv@kabu.auswaertiges-amt.de. Diese Adresse ist ausschließlich für die Kolleginnen und Kollegen von Botschaft Kabul und Generalkonsulat Mazar-i Scharif eingerichtet.
Für andere Gruppen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zum Beispiel der Entwicklungszusammenarbeit oder der Bundeswehr, stehen die zuständigen Arbeitgeber (BMZ, BMVg, etc.) zur Verfügung, u.a.:
Die deutschen Botschaften in den Nachbarstaaten können Ortskräfte mit Aufnahmezusage und Ortskräfte, die bereits ein Visum haben, vor Ort bei der Weiterreise nach Deutschland unterstützen. Bis zu diesem Punkt bleiben die bisherigen Arbeitgeber die Ansprechpartner. Falls noch kein Visum vorliegt, können die deutschen Botschaften in den Nachbarstaaten mithilfe der Aufnahmezusage, die nach Erteilung durch das BMI vom Arbeitgeber kommuniziert wird, vorbehaltlich einer Sicherheitsprüfung, schnell und unkompliziert Dokumente zur Einreise nach Deutschland ausstellen.
Weitere Angehörige
Die Bundesregierung weist in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken auf Folgendes hin:
Bei Vorliegen härtefallbegründender Umstände kommt in besonderen Einzelfällen eine Berücksichtigung von über die Kernfamilie hinausgehenden Familienangehörigen in Betracht.
Wir raten dringend dazu, die Vulnerabilität (zum Beispiel Pflegebedürftigkeit von Eltern oder gesundheitliche Einschränkungen volljähriger Kind) oder die individuelle Gefährdung (zum Beispiel aufgrund beruflicher Tätigkeiten etc.) von Angehörigen, die mit der Familie ausreisen möchten, ausführlich zu beschreiben und allen beteiligten Akteur:innen zuzusenden.
Kontaktdaten
Ortskräfte des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ)
- E-Mail an:
- Siehe: Homepage des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Ortskräfte der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
Wenn Sie bei der GIZ gearbeitet haben, nutzen Sie den personalisierten Link (https://www.giz.de/local-staff-procedure) zur Beantragung des regulären OKV „Ortskräfteverfahrens“, bei dem Ihr Antrag im Rahmen des regulären Verfahrens der deutschen Regierung bearbeitet wird. Das Verfahren beinhaltet eine individuelle beinhaltet, dass Sie aufgrund Ihrer Beschäftigung bei der Deutschen Kooperation oder Ihres Vertragsverhältnisses aufgrund dieser gefährdet sind.
- E-Mail an: okv-afghanistan@giz.de (personenbezogene Ausreiseanfragen)
- E-Mail: afghanistan-info@giz.de (allgemeine, personenungebundene Anfragen)