Tagung 19.11.:Anspruch und Wirklichkeit in der Versorgung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge

Das Netzwerk Flüchtlingshilfe Niedersachsen (NFN), das Netzwerk Traumatisierte Flüchtlinge Niedersachsen (NTFN), der Flüchtlingsrat Niedersachsen und der Verein Niedersächsischer Bildungsinititiativen (VNB)  richten am 19.11.2010 von 10.00 bis 15.00 Uhr in Braunschweig die Tagung Anspruch und Wirklichkeit in der Versorgung  besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge aus.

Die EU-Aufnahmerichtlinie enthält bestimmte Rechte für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge – dazu gehören Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Alleinerziehende und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. Um festzustellen, wer zu diesem Personenkreis gehört, bedarf es einer personenbezogenen Prüfung, ein Instrument, das wir bisher aus dem Bundesamtsverfahren kennen. Der Evaluationsbericht der EU-Kommission hat ein gezieltes Identifizierungsverfahren für Deutschland angemahnt, zuständig sind hier die Bundesländer.

Wir wollen in der Tagung gemeinsam die Situation in Niedersachsen beleuchten und Perspektiven entwickeln. Dabei wollen wir auch hören, welche Erfahrungen in dem Berliner Modellprojekt Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge gemacht werden und wie diese auf Niedersachsen übertragbar sein könnten.

Tagungsprogramm (Pdf)Tagung (1)

Ort: Haus der Caritas Braunschweig, Kasernenstraße 30, 38102 Braunschweig

Anmeldung: erwünscht unter Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., Langer garten 23b, 31137 Hildesheim, Fax: 05121/31609; e-mail: nds@nds-fluerat.org

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