Informationen zum sog. „Ortskräfteverfahren“

Seit etwa 2 Wochen gibt es die ersten Ankünfte von aufgenommenen Ortskräften in Deutschland, und nur langsam kommt eine Prozedur der Weiterleitung/Abholung in Gang. Übernächtigte Großfamilien kommen mit Kindern an, wissen teilweise nicht, wie sie weiterkommen, wie man ein Bahnticket kauft usw. Hotels nehmen die Leute teilweise nicht auf, obwohl sie mit Visum und PCR-Test ankommen. Die niedersächsische Landesaufnahmebehörde bemüht sich offenkundig redlich, die mit einer Vorlaufzeit von 4 – 5 Tagen vom BAMF angekündigten Personen an den Flughäfen abzuholen und kurzfristig in niedersächsischen Kommunen unterzubringen.

Problematisch ist aber weiterhin die Lage der Ortskräfte, die noch kein Visum erhalten und vor Ort oft Schwierigkeiten haben, überhaupt eine:n Ansprechpartner:in zu erreichen. Die Bundesregierung führt in ihrer Antwort auf eine Anfrage der FDP im Bundestag leider nur aus, dass die „Arbeitgeber“ zuständig seien – die aber sind vielfach gar nicht erreichbar. Die Bundesregierung schreibt:

„Die afghanischen Ortskräfte werden während oder auch nach ihrer Beschäftigung eng durch ihren Arbeitgeber betreut und beraten. Für das Auswärtige Amt sind oder waren dies die Auslandsvertretungen in Afghanistan, für das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) das deutsche Einsatzkontingent der Resolute Support Mission, für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die vor Ort tätigen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit und für das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat das mittlerweile beendete bilaterale Polizeiprojekt „German Police Project Team“ (GPPT).“

Ortskräfte, die eine Gefährdungsanzeige stellen und ein Visum beantragen wollen, können dies über folgende IOM – Kontakte tun:

Telefonnummer IOM +93 701 104 001

Die Gefährdungsanzeige beinhaltet idealerweise auch gleich im Anhang Arbeitsverträge, Personalpapiere sowie eine Übersicht der miteinreisenden Familienangehörigen. Sie wird an den zuständigen Ressortbeauftragen der Ministerien weitergeleitet. Eine inhaltliche Vor-Prüfung durch IOM erfolgt nicht.

Die jeweiligen Ressorts haben laut Bundesregierung für die Bearbeitung etwaiger Gefährdungsanzeigen ihrer Ortskräfte einen „Kriterienkatalog“ entwickelt, der eine Einstufung in drei Gefährdungskategorien vorsehe und anhand dessen die jeweilige individuelle Gefährdung beurteilt werde. Wie diese Kategorien zustande kommen, wird freilich nicht verraten. Zu befürchten ist, dass die Bundesregierung auf diesem Weg weiteren Ortskräften ein Visum verweigern wird. Eine Visumserteilung erfolgt überdies nur, wenn gegen die betreffende Person keine Sicherheitsbedenken existieren.

Ortskräfte, die bereits ein Visum haben, müssen ihren Flug selbst und auf eigene Kosten buchen und die Flugbuchungsdaten 14 Tage vorher an IOM über die nachfolgende Emailadresse übermitteln:

vaokabul@iom.int
Betreff: Visa/Flugdatenmitteilung
Telefonnummer IOM: +93 701 104 001

IOM unterrichtet dann das BAMF über die Namen, die Personenzahl und die Flugdaten. Das BAMF gibt diese Daten dann an die zuständigen Bundesländer und Kommunen weiter.

Die Ortskraft sollte i.d.R. bereits eine Aufnahmezusage für ein Bundesland haben. Dies sollte bereits parallel mit der Erteilung des Visums erfolgt sein. Unklar ist, ob die frühere Praxis, dass Ortskräfte für ein Bundesland (z.B. wegen verwandschaftlicher Bindungen) optieren konnten, noch Anwendung findet. Pistorius hat gefordert, ehemalige Ortskräfte der Bundeswehr in Afghanistan auf deutsche Kosten in die Bundesrepublik zu holen.

Nachtrag:

Die menschenrechtspolitischen Sprecher*innen von FDP, SPD und Union haben am 13.07.2021 einen eindringlichen Appell an Bundeskanzlerin Merkelgerichtet und eine schnelle und unbürokratische Aufnahme der afghanischen Ortskräfte gefordert (Anlage). Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 14.07.2021 über den interfraktionellen Brief:

 

 

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