Afghanistan: Ortskräfte müssen parallel zum Truppenabzug ausgeflogen werden!

Initiative zur Unterstützung der Aufnahme afghanischer Ortskräfte

Die Uhr tickt – wenige Tage vor dem möglichen Truppenabzug aus Masar-e Scharif ist das Aufnahmeverfahren für die Ortskräfte immer noch unklar.
Ortskräfte müssen parallel zum Truppenabzug ausgeflogen werden!

Weniger als zwei Wochen Zeit könnte den Ortskräften der deutschen Behörden in Afghanistan bleiben, mit einer sog. Gefährdungsanzeige an ihre Vorgesetzten in ein Sonderaufnahmeprogramm der Bundesregierung zu kommen. Aus dem Umfeld des Verteidigungsausschusses war zu hören, dass es diese Möglichkeit nur noch bis Ende Mai geben soll. Nur bis dahin hilft die Bundeswehr bei der Übermittlung der Visaanträge und der Erfassung biometrischer Daten als Voraussetzung für die Aufnahme in dieses Programm.

Die Absichtserklärung von Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer, gefährdete Ortskräfte aus Afghanistan unbürokratisch aufnehmen zu wollen, gibt es seit Mitte April diesen Jahres. Doch die schnelle Durchführung des Abzugs aus Afghanistan macht es immer unwahrscheinlicher, dass es die notwendige zeitnahe Evakuierung der hochgefährdeten afghanischen Mitarbeiter auf dem Luftweg geben wird. Wir befürchten, dass dies nicht mehr gelingt, wenn keine deutschen Ansprechpartner mehr im Lande sind. Während die Technik außer Landes geschafft wird, kommt in der „Abzugslogistik“ die sofortige wirksame Hilfe für Ortskräfte nicht vor.

Wohin die Anträge übermittelt werden und vor allem, wo sich die Betroffenen dann während des Visumverfahrens aufhalten sollen, bleibt unklar. Ebenso, ob man ihnen zumuten will, ihr Verfahren bei einer Auslandsvertretung in Nachbarstaaten Afghanistans fortzuführen. Bei der deutschen Botschaft in Kabul ist dies schon lange nicht mehr möglich.

Wir erleben es bei afghanischen Familiennachzugsfällen immer wieder, dass die Betroffenen die entsprechend riskanten Reisen über Land und das sehr langwierige Antragsverfahren bei der deutschen Vertretung in Islamabad oder Delhi durchlaufen müssen. Angesichts der Funkstille im Auswärtigen Amt zum beabsichtigten Vorgehen ist zu befürchten, dass man bei den Ortskräften, denen man eine Aufnahmezusage erteilt, auch auf das herkömmliche, langwierige Visaverfahren mit seinen Hürden setzt.

Dass die Folgestrukturen für bedrohte Ortskräfte unmittelbar nach dem Abzug der Bundeswehr schon Anfang Juni stehen werden, ist sehr unwahrscheinlich. Es bleibt unklar, wer die zwei Anlaufbüros für sie, deren Schaffung Kramp-Karrenbauer bereits am 18. April ankündigte, betreiben und schützen soll. Auf die Gefahr, dass man damit erstrangige Anschlagsziele für die Taliban schaffen könnte, wurde bereits hingewiesen.

Weiterhin wird die akute Bedrohungslage der Ortskräfte von den Ministerien, bei denen Ortskräfte unter Vertrag stehen oder standen, offenbar nicht ernst genug genommen. In den letzten kurzen Wochen des Aufenthaltes der Bundeswehr soll erneut nach alter Manier zwischen sog. A-Afghanen und B-Afghanen unterschieden werden, wie es Betroffene in einem Bericht der Funke-Mediengruppe vom 19.5. bezeichneten. Zur A-Kategorie gehören die direkt bei der Bundeswehr während der letzten zwei Jahre Angestellten, die eine Chance haben, als Selbstzahler nach Deutschland ausfliegen zu dürfen. In die aussichtlose B-Kategorie fallen alle anderen, zu einem früheren Zeitpunkt Beschäftigten wie auch Angestellte von Subunternehmen, die jahrelang in deutschen Camps im selben Kontext wie die direkt angestellten Ortskräfte beschäftigt waren. Die Taliban werden sich sicher nicht die Arbeitsverträge zeigen lassen, bevor sie über die „Bestrafung der Kollaborateure“ entscheiden.

Mit Ankündigungen und Halbheiten darf es nicht weitergehen, wenn man es ernst meint und verhindern will, dass die langjährigen afghanischen Partner und Partnerinnen im Afghanistan-Engagement in den nächsten Wochen und Monaten ins Fadenkreuz der Taliban geraten, auf der Suche nach Schutz im Lande umherirren oder sich verzweifelt auf die Flucht machen.

Stattdessen sind wirklich unbürokratische Vorgehensweisen zu prüfen:

  1. Der Flughafen in Kabul ist aktuell (noch) offen für Linien- und Charterflüge. Warum sollte nicht kurzfristig angesichts überschaubarer Zahlen der Aufzunehmenden eine Luftbrücke realisiert werden können? Dies ist umso kurzfristiger anzugehen, als das türkische Kontingent, das für die militärische Sicherheit am Flughafen Kabul zuständig ist, ebenfalls im Abzug begriffen ist.
  2. Die Bundeswehr unterstützt aktuell Indien durch technische Hilfe beim Kampf gegen die Corona-Pandemie. Es sollte also möglich sein, die aus Delhi zurückkehrenden Maschinen in Kabul zwischenlanden zu lassen, um afghanische Ortskräfte auszufliegen.
  3. Darüber hinaus sollt es denkbar sein, dem Lufttransportgeschwader 62 den Auftrag zu erteilen, Ortskräfte aus Afghanistan auszufliegen. Mit ihren A 400M-Transportern wäre die Luftwaffe wohl auch in der Lage, im Ernstfall Ortskräfte von kleineren Flugplätzen aufzunehmen, falls sich die Lage am Boden verschärft. Auch die bereits im Einsatz befindlichen Antonow 124 können Personen auf dem Oberdeck transportieren.
  4. Da die Bundesrepublik mit dem Truppenabzug zu einem Schutz der Ortskräfte im Land nicht mehr in der Lage ist, muss dringend überlegt werden, ob Ortskräfte vorübergehend in Drittstaaten untergebracht werden können. Hierfür wäre allerdings eine klare Zusicherung der Bundesrepublik nötig, dass diese Ortskräfte nach der Visa-Prozedur in den Drittstaaten von dort aus zügig in die Bundesrepublik weitergeleitet und aufgenommen werden. Eine ähnliche Idee wird auch in den USA diskutiert – angesichts der auch dort schleppend laufenden Visaverfahren für Ortskräfte. Man könne nicht zulassen, dass Kabul ein zweites Saigon (April 1975) werde, wie es der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im US-Repräsentantenhaus, Michael McCaul, formulierte.

Die Umsetzung des vierten Vorschlags wäre allerdings ein Eingeständnis vorherigen Versagens bei Herbeiführung einer möglichen schnelleren Lösung, wie in den Punkten 1-3 dargelegt. Denn eine überschaubare Personengruppe auszufliegen, sollte in wenigen Wochen zu schaffen sein – falls der gute Wille der Bundesverteidigungsministerin nicht in den Hinterhalten der Ressortabstimmung zerschossen wird.

Resolute Support“ lautet der Titel des auslaufenden Afghanistan-Militäreinsatzes. Jetzt ist eine entschlossene Unterstützung der Gefährdeten dringend geboten.

Prof. Dr. Michael Daxner
Bernd Mesovic
Winfried Nachtwei, MdB a.D.
Thomas Ruttig

Medienbericht: Blog der Republik 13.06.2021, Menschlich und politisch verheerend

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

1 Gedanke zu „Afghanistan: Ortskräfte müssen parallel zum Truppenabzug ausgeflogen werden!“

  1. An Bundesregierung,
    Bundeswehr und
    sonstige deutsche stattliche Organisationen, die in Afghanistan – noch – im Einsatz sind

    Sehr geeherte Damen und Herren,

    ausdrücklich unterstütze ich das offenen Schrieben von Daxner, Mesovic, Nachtwei und Ruttig!
    Mir macht das sehr unzureichende Engagement der aus Afghanistan abziehenden Deutschen sehr große Sorgen.

    Eine entschlossene und sehr schnell einzuleitende sowie breite Unterstützung der Gefährdeten ist dringend geboten, will Deutschland sich nicht international blamieren. Lassen Sie die langwierigen bürokratischen Antragsverfahren (Einrichtung entsprechender Büros zwecks Entgegennahme von Anträgen, die dann natürlich erst in langwierigen Verfahren geprüft werden… – das klingt sehr „deutsch“ und in diesem Falle gar nicht überzeugend). Gehen Sie auf Ihre ehemaligen afghanischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Familen zu, ohne noch lange abzuwarten, wer von ihnen sich überhaupt noch getraut, einen Ausreiseantrag nach Deutschland zu stellen angesichts der zunehmenden Bedrohung durch Taliban, IS und deren Spitzel. Sie haben doch mit jenen, die Ihnen jahrelang vor Ort halfen und deren Dienste Sie ja auch gerne beansprucht haben, Verträge abgeschlossen, haben deren Kontaktdaten! Worauf also noch warten!

    Und, bitteschön: Die Beschränkung auf jene Afghaninnen und Afghanen, die in den vergangenen zwei Jahren für Sie und alle möglichen internationalen und nicht-afghanischen Stellen gearbeitet haben, ist doch angesichts eines insgesamt 20 Jahre währenden Aufenthaltes westlicher und auch deutscher Truppen in Afghanistan wirklich zu wenig, ja eigentlich eine Unverschämntheit!

    Und was tun Sie für die vielen Mädchen, die zur Schule gehen wollen, für junge und auch ältere Frauen, die sich unter dem Schutz der ausländischen Truppen in Kabul oder anderswo eine unabhängige Existenz aufgebaut haben? Überlassen Sie die als Folteropfer den fanatisierten Unmenschen? Nach dem Motto: Damit haben wir nichts zu tun…? Schulterzucken?

    Ich fürchte, die deutschen staatlichen Stellen wollen sich lieber blamieren als einen Tag länger vor Ort bleiben, um das zu tun, was eigentlich längst fällig ist und was unter den Begriff der Solidarität fällt: nämlich zu dem stehen, was man vor Ort jahrelang vertreten hat, zu den Menschen stehen. Dieses Verdruckste, Halbherzige, was Verteidigungsministerium, Innenministerium, auch Außenministerium, Bundeswehr und die anderen deutschen Stellen vor Ort in Afghanistan und in Berlin zeigen, treiben einem die Zornesröte ins Gesicht. So sind sie, die „lieben“ Landsleute, möchte man sagen…

    Noch kann man den Kurs ändern!

    Mit freundlichem Gruß,
    Prof. Dr. Christoph Jobst
    (Kiel)

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!