Angeblicher „BAMF-Skandal“ ist Inszenierung zur weiteren Unterminierung des Asylrechts
Heute beginnt vor dem Bremer Landgericht der Prozess gegen die ehemalige Leiterin der BAMF-Außenstelle in Bremen sowie gegen einen Hildesheimer Anwalt, der Asylbewerber:innen vertreten hat.
Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass der eigentliche Skandal hinter den Ermittlungen, die sich vor allem gegen die BAMF-Außenstellenleiterin und dem Anwalt richteten, der ist, dass mit erfundenen Anschuldigungen offenbar weiter das Asylrecht unterminiert werden sollte. Der Hildesheimer Anwalt Henning Sonnenberg, der seinen beschuldigten Kollegen vor dem Bremer Landgericht vertritt, bezeichnet das ganze Verfahren daher als „Bremer Affäre Dreyfus“.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hatte schon im Juni 2018 gleich zu Beginn der vermeintlichen Aufdeckung eines „BAMF-Skandals“ darauf hingewiesen, dass die Vorwürfe mutmaßlich jeglicher Substanz entbehren und im November letzten Jahres dargestellt, dass der angebliche „Skandal“ in erster Linie eine politische Inszenierung war, in deren Folge sich der Umgang des BAMF mit Geflüchteten gravierend veränderte.
Die Kolleg:innen vom Bremer Flüchtlingsrat ziehen in ihrer Pressemitteilung vom 14.04. das treffende Fazit, dem sich der Flüchtlingsrat Niedersachsen voll und ganz anschließt: „Mit der BAMF-Lüge zeigte sich, mit welchem Eifer in Deutschland Unrecht gegen Geflüchtete durchgesetzt wird – dazu brauchte es noch nicht einmal formal zu Recht erklärt werden“, resümiert Ghafouri. „Das ist der wirkliche Skandal!“
Pressemitteilung des Flüchtlingsrat Bremen vom 14.04.2021
Heute berichtet u.a. die Süddeutsche Zeitung prominent über den eigentlichen Skandal hinter dem vermeintlichen Skandal.
Massive Kritik an der Medienberichterstattung, die einen vermeintlichen Skandal erst inszeniert hätte, übt Prof. Henning Ernst Müller von der Universität Regensburg.
Hintergrund
Das Ende des angeblichen „BAMF-Skandals“, Beitrag vom 12. November 2020
Anmerkungen zur sog. BAMF-Affäre und dem verweigerten Schutz für Gefährdete, Beitrag vom 4. Juni 2018
Nachtrag: Verfahren werden eingestellt
Das Strafverfahren gegen die ehem. BAMF-Leiterin Ulrike B. wurde gegen Zahlung von 10.000 € eingestellt, siehe Berichte (dpa/n-tv, 20.4., nd, 20.4., Deutschlandfunk, 20.4.). „Das Strafverfahren […] ist wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Der Angeklagten sei gemäß der Strafprozessordnung zur Auflage gemacht worden, 10.000 Euro zu zahlen, teilte die Vorsitzende Richterin am Landgericht Bremen mit. Alle Seiten hätten sich auf die Einstellung des Prozesses geeinigt.“ taz, 20.4.: – „Die Generalstaatsanwältin Kirsten Graalmann-Scheer teilte der taz mit, dass sie die von der Staatsanwaltschaft Bremen schon eingestellten Ermittlungen gegen die eigenen Kolleg:innen mittlerweile an sich gezogen, die Entscheidung der ihr untergeordneten Behörde bereits aufgehoben und neue Ermittlungen angeordnet hat.“
Kommentar, Stefan Buchen, NDR, 20.4.: „Womöglich wäre die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle […] am Ende auch von den wenigen übrig gebliebenen Vorwürfen freigesprochen worden. Die Chancen dafür standen gut. […] Aber die 60-Jährige wollte sich diese Verhandlung ersparen. Ulrike B. hat sich öffentlich nie geäußert. Was sie durchmachen musste, kann man nur ahnen. […] Pflichtbewusste niedersächsische Landräte und missgünstige Gegner innerhalb der BAMF-Bürokratie brachten den Stein ins Rollen. Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelten mit Verve. Die Medien, allen voran der NDR, waren willige Helfer und machten die Geschichte groß. Für die Medien der bürgerlichen Mitte war es die Gelegenheit, ihre ‚Objektivität‘ und ‚Ausgewogenheit‘ unter Beweis zu stellen. […] Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) grenzte sich von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ab und ließ unverblümt erkennen, dass nach seiner Auffassung die Kanzlerin persönlich an der Misere schuld sei. Sein Staatssekretär Stephan Mayer erklärte im Fernsehen, dass er Ulrike B. und ihre ‚Komplizen‘ für ‚hochkriminell’ halte. […] Und doch war von vornherein klar, dass nach den Maßstäben der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention und des deutschen Asylrechts nichts Falsches passiert war. […] Verbrecher wären Ulrike B. und die mitbeschuldigten Anwälte nur in einem Staat, der die erwähnten verfassungs- und völkerrechtlichen Grundlagen über Bord wirft. Es ist kein Geheimnis, dass manche in Deutschland genau danach streben.“
Empfehlenswert auch der Artikel der taz vom 14.06., der die unrühmliche Rolle der Ermittlungsbehörden wie auch der Medien beleuchtet.
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