Anliegend eine Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Grünen zur Inhaftierung von Kinderflüchtlingen in Nds., die selbstverständlich „unter Beachtung des Jugendschutzes“ erfolgt, vor dem Hintergrund der Rücknahme des Vorbehalts zur UN-Kinderrechtskonvention, was nach Auffassung der Landesregierung für die tatsächliche Praxis der Behörden keine Folgewirkungen hat.