Gemeinsames Plädoyer für einen Abschiebungsstopp nach Griechenland

Gemeinsame Presseinformation
26. November 2020

Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, der Paritätische und der Flüchtlingsrat in Niedersachsen plädieren für einen sofortigen Abschiebungsstopp nach Griechenland sowie die sofortige Aussetzung von Dublin-III-Abschiebungen durch den Bund. Diese sind menschenrechtlich unvertretbar und politisch das falsche Signal.

Während sich Bund und Länder nach dem Brand von Moria auf die Aufnahme von 1.553 Schutzberechtigten aus Griechenland einigten, organisieren deutsche Ausländerbehörden und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weiter systematisch die Abschiebung von Schutzsuchenden zurück nach Griechenland (sh. beigefügte Fallskizzen): Allein im Zeitraum von Januar bis April 2020 richteten die Behörden 352 Übernahmeersuchen für in Griechenland anerkannte Geflüchtete an die griechische Regierung1, die längst in Deutschland bei ihren Familien leben. Für weitere 2.753 Geflüchtete richtete das BAMF im ersten Halbjahr 2020 Übernahmeersuchen nach der Dublin III-Verordnung an Griechenland (sh. BT-Drs. 19/22405, Antwort auf Frage 2), weil die Flüchtlinge auf ihrer Flucht nach Deutschland zuerst in Griechenland registriert wurden.

Claire Deery, Vorsitzende Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.:

„Bund und Länder versprechen einerseits, als Zeichen europäischer Solidarität Geflüchtete aus Griechenland aufzunehmen, und versuchen andererseits, eine größere Zahl von Menschen wieder nach Griechenland abzuschieben. Dieses Nebeneinander von Abschiebepolitik und kleineren humanitären Aufnahmen ist ein weiteres Zeichen für die Irrwege deutscher Asyl- und Flüchtlingspolitik.“

Die Lebenswirklichkeit ist für asylsuchende wie schutzberechtigte Menschen in Griechenland gleichermaßen schlecht. Neben der katastrophalen Versorgung in den griechischen Lagern ist die Perspektive für anerkannte Flüchtlinge ebenso miserabel: Nach einer kurzen Übergangsfrist droht Wohnungslosigkeit, Armut und Verelendung. Vor diesem Hintergrund werden richtigerweise Menschen in Deutschland aufgenommen, gleichzeitig jedoch abgeschoben.

Thomas Uhlen, Landessekretär der Caritas in Niedersachsen:

„Für Geflüchtete im Dublin-Verfahren muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Selbsteintritt erklären und nationale Asylverfahren durchführen. Bei den Personen mit Schutzstatus in Griechenland fordern wir die umgehende Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen durch niedersächsische Behörden, damit die Menschen endlich Sicherheit erhalten!“

Hans-Joachim Lenke, Vorstandssprecher vom Diakonischen Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V.:

„Konsequenterweise sollten wir neben der humanitären Geste, Kinder und ihre Familien von der Insel Moria aufzunehmen, unseren Beitrag im Rahmen der europäischen Asylpolitik überdenken. Das Dublin-System steht seit Anbeginn der Regelungen in der Kritik, da es nach dem Ersteinreiseprinzip insbesondere Italien, Griechenland und Malta belastet. Wir plädieren dafür, dass Deutschland die Notlagen anerkennt und die Abschiebungspraxis stoppt.“

Marco Brunotte, Geschäftsführer der AWO Niedersachsen LAG:

„So darf es nicht weitergehen. Es erzeugt unendliches Leid, wenn Menschen nach jahrelangem Aufenthalt in Deutschland abgeschoben werden sollen, obwohl sie hier längst integriert sind und ihre Kinder erfolgreich die Schule besuchen. Deutschland muss solidarisch sein, Griechenland unterstützen und damit ein starkes Signal für eine gemeinsame europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik senden. Das ist ein bedeutsamer Schritt zu einer menschlicheren Flüchtlingspolitik.“

Birgit Eckhardt, Vorsitzende Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V.:

„Viele lernen Deutsch, haben hier Zuflucht gefunden, möchten eine Bildungsperspektive entwickeln, Ausbildung oder Studium anfangen und der deutschen Gesellschaft etwas zurückgeben – trotzdem müssen viele Menschen, die den Weg aus Griechenland nach Deutschland gefunden haben, mit ihrer Abschiebung rechnen und leben in ständiger Sorge davor, umso mehr, weil die Situation für Geflüchtete in Griechenland zur Zeit katastrophal ist. Mit den grundsätzlichen humanitären Werten des Paritätischen ist das nicht vereinbar, Abschiebungen nach Griechenland gehören ausgesetzt!“

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ignoriert die Notlage für Schutzsuchende sowie in Griechenland bereits anerkannte Menschen und lehnt die Durchführung von Asylverfahren in Deutschland in der Regel systematisch ab. Zwar gab es im ersten Halbjahr 2020 “nur” 34 Abschiebungen aus Deutschland nach Griechenland (davon mind. eine Abschiebung aus Niedersachsen, sh. LT-Drs. 18/7576, Antwort auf Frage 4). Mehrere tausend Geflüchtete müssen aber bundesweit – auch in Niedersachsen – ohne einen Aufenthaltsstatus leben. Sie leben in steter Sorge, abgeschoben und aus ihrem Leben gerissen zu werden.

1 Abfrage von Refugee Support Aegean (RSA) bei der griechischen Polizei.

Anlage Fallskizzen (sh. unten)

Kontakt

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.:
Sebastian Rose, Referent der Geschäftsführung, Tel. 0511 98 24 60 34, sr(at)nds-fluerat.org, nds(at)nds-fluerat.org (auch für die Fallskizzen)

Caritas in Niedersachsen:
Thomas Uhlen, Landessekretär, Tel. 05 11 33 85 99 51, thomas.uhlen(at)caritas-nds.de

Diakonisches Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V.:
Hans-Joachim Lenke, Vorstandssprecher, Tel.: 0511 3604-271, hans-joachim.lenke(at)diakonie-nds.de

AWO Niedersachsen LAG:
Marco Brunotte, Geschäftsführer, Tel. 0511 4952 235, marco.brunotte(at)awo-bvh.de

Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen:
Jens Starkebaum, Bereichsleiter für Grundsatzfragen und Kommunikation, Tel. 0511 5 24 86 393, jens.starkebaum(at)paritaetischer.de

 

Hintergrund

Die Bundesregierung hat jüngst in einer Antwort vom 14. September 2020 auf eine Anfrage im Bundestag deutlich gemacht, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an Abschiebungen nach Griechenland festhält (sh. BT-Drs. 19/22405, Antwort auf Frage 9).

Laut Bundesregierung wurden im 1. Halbjahr 2020 bundesweit mindestens 34 drittstaatsangehörige Personen nach Griechenland abgeschoben (eigene Berechnung nach BT-Drs. 19/21406). 4 Personen wurden im 1. Quartal 2020 auf Grundlage der Dublin-Verordnung nach Griechenland abgeschoben.

Deutschland richtete im 1. Halbjahr 2020 allein 2.753 Übernahmeersuchen an Griechenland. Dies ist die größte Zahl unter den Mitgliedstaaten, an die Übernahmeersuchen gerichtet worden sind (sh. BT-Drs. 19/22405, Antwort auf Frage 2). Nur in 189 Fällen nahm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im 1. Halbjahr 2020 das sogenannte Selbsteintrittsrecht wahr und führte ein nationales Asylverfahren in Deutschland durch (sh. BT-Drs. 19/22405, Antwort auf Frage 3).

Mehr

Griechenland: Selbst anerkannten Flüchtlingen droht Verelendung, News PRO ASYL, 14. September 2020

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Fallskizzen als pdf

 

Anlage: Fallskizzen Abschiebungen nach Griechenland

1) Der 25-jährige A. aus Afghanistan flüchtet nach Deutschland. Er ist schwer behindert und auf einen Rollstuhl angewiesen. Er lebt in einer niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtung. A. hat zuvor in Griechenland gelebt, auch im völlig überfüllten Lager Moria auf Lesbos. Später hat er in Griechenland internationalen Schutz erhalten. Ihm drohte dort aber Verelendung. Für schwer behinderte Menschen hat der griechische Staat kein adäquates Aufnahmesystem.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge will A. nach Griechenland abschieben. Es fragt im April 2020 bei den griechischen Behörden an, ob diese A. nach Rückkehr eine Unterkunft zur Verfügung stellen werden. Doch die griechischen Behörden antworten über Monate nicht. Da das BAMF die Entscheidung über den Asylantrag von A. hinauszögert und seit Monaten keine Entscheidung trifft, erhebt A.s Rechtsanwältin im Oktober 2020 eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht.

Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) beabsichtigt nicht, A. während des Asylverfahrens auf eine Kommune zu verteilen, obwohl er schon seit 14 Monaten in Einrichtungen der LAB NI lebt. Weil die LAB NI von einer Rückkehr nach Griechenland ausgeht, hält sie ihn in einer Erstaufnahmeeinrichtung fest. So muss A. mit seinen besonderen Bedarfen in einer großen Erstaufnahmeeinrichtung mit vielen anderen Menschen zusammen leben und ist zudem der dort deutlich größeren Gefahr der Infektion mit dem Coronavirus ausgesetzt. Mitte November 2020 leben in der Einrichtung 380 Menschen.

Nachtrag: Siehe auch Interview im Freitag: „Ich habe massive Alpträume“

2) Ahmad Albik flüchtet aus Syrien und kommt 2018 nach Niedersachsen. Eine Tante lebt in Dortmund, er kommt nach Osnabrück. Er lernt sehr schnell Deutsch. Zum Wintersemester 2020/ 2021 erhält der 22-jährige Ahmad A. die Zusage für einen Studienplatz in Osnabrück. Er hat zudem eine Festanstellung in einem syrischen Restaurant, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Gemeinsam mit Freund:innen gründet er in dieser Zeit auch den Verein Deutsch-Syrischer Austausch (DSA), um sich gesellschaftlich zu engagieren.

Doch die Stadt Osnabrück will ihn nach Griechenland abschieben, weil er dort internationalen Schutz erhalten hat. Eine faire Lebensperspektive hat Ahmad A. sich dort nicht aufbauen können. Ein Klageverfahren in Niedersachsen gegen die Abschiebung ist aber erfolglos. Die Stadt Osnabrück zieht nach Abschluss des Klageverfahrens auch die Arbeitserlaubnis ein, sodass Ahmad die Arbeit im Restaurant aufgeben muss.

Ahmad A. und seine Freund:innen sind verzweifelt. Sie starten eine Petition. Bereits über 6.000 Menschen setzen sich darin für Ahmad ein. Weil die Abschiebung dennoch nicht ausgesetzt wird, lebt Ahmad in großer Sorge. Gemeinsam mit einer Beratungsstelle reicht er im September 2020 eine Härtefalleingabe bei der Niedersächsischen Härtefallkommission ein, um ein Bleiberecht zu erhalten. Da er sich aus Sorge vor der Abschiebung nicht auf den Studienbeginn konzentrieren kann und er keine Rückmeldung der Härtefallkommission erhält, sieht Ahmad A. keine Chance, das Studium im Oktober 2020 aufzunehmen. Er entscheidet sich aufgrund des großen Drucks gegen die Studienaufnahme. Durch die große Unterstützung aus seinem Umfeld wird ihm ein weiteres Vorstellungsgespräch vermittelt. Anschließend erhält Ahmad A. das Angebot ab Sommer 2021 ein duales Studium aufzunehmen. Doch über sein weiteres Aufenthaltsrecht hat er weiterhin keine Klarheit.

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2 Gedanken zu „Gemeinsames Plädoyer für einen Abschiebungsstopp nach Griechenland“

  1. Das Bild, das offensichtlich mit Absicht in die Öffentlichkeit projiziert wird, ist im Bewußtsein vieler Menschen leider nur einseitig. Mir fällt dazu direkt das Evangelium vom Aschermittwoch im kommenden Jahr ein. Dort heißt es im Matthäusevangelium (Kap. 6, 1-4): „Hütet euch, eure Gerechtigkeit vor den Menschen zur Schau zu stellen: sonst habt ihr keinen Lohn von eurem Vater im Himmel zu erwarten. Wenn du Almosen gibst, lass es also nicht vor dir herposaunen, wie es die Heuchler in den Synagogen und auf den Gassen tun, um von den Leuten gelobt zu werden. Amen, das sage ich euch: Sie haben ihren Lohn bereits erhalten. Wenn du Almosen gibst, soll deine linke Hand nicht wissen, was deine rechte tut. Dein Almosen soll verborgen bleiben und dein Vater, der auch das Verborgene sieht, wird es dir vergelten.“
    Wer die „christliche Werte“, auf die sich doch viele von Verantwortlichen immer wieder beziehen, wirklich auch die Basis ihres Tun wären, dann bräuchte man den Begriff „Heuchelei“ hier nicht verwenden. Doch leider wird mit diesem Begriff hier alles auf den Punkt gebracht. Jeder einigermaßen sozialisierter Mensch, der hier Doppelbödigkeit unterstützt, sollte sich was schämen.

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