Mit 1599 erteilten Aufenthaltserlaubnissen liegt Niedersachsen allerdings noch weit entfernt von dem vom Innenminister für möglich gehaltenen 7000 Bleiberechtsfällen
Die Süddeutsche Zeitung hat in ihrer Ausgabe vom 26. Juni 2007 berichtet, dass Niedersachsen (abgesehen von Brandenburg) als einziges Bundesland auf Anfrage keinerlei Zahlen vorgelegt hat, aus denen sich die niedersächsischen Anerkennungsquoten infolge des Bleiberechtsbeschlusses der Innenministerkonferenz vom 17. November 2006 ersehen lassen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wie viele Geduldete hielten sich zum Stichtag 30. Juni 2007 in Niedersachsen auf und wie viele davon mit einem Aufenthalt von a) mindestens sechs und b) mindestens acht Jahren?
- Wie viele Anträge auf Aufenthaltserlaubnis sind infolge des Bleiberechtsbeschlusses der IMK vom 17. November 2006 in Niedersachsen bis zum 30. Juni 2007 gestellt worden (Anzahl der Personen)?
- Wie viele Aufenthaltserlaubnisse (Anzahl der Personen) sind daraufhin (Stand 30. Juni 2007) aufgrund welcher Rechtsgrundlage erteilt bzw. abgelehnt worden?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
Der Bleiberechtsbeschluss der Innenminister und – senatoren der Länder vom 17.11.2006 sieht vor, dass dem potentiell begünstigten Personenkreis die Möglichkeit eingeräumt wird, die Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis bis zum 30.09.2007 zu erfüllen. Die statistischen Erhebungen erfolgen quartalsweise. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, die für die Antragstellung eine Ausschlussfrist bis zum 18.05.2007 gesetzt haben, wird den Betroffenen in Niedersachsen die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 30.09.2007 einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung zu stellen. Deshalb wurde in Niedersachsen zum Stichtag 18.05.2007 keine statistische Erhebung vorgenommen. Die Gesamtzahl der in Niedersachsen gestellten Anträge wird erst nach Ablauf der Antragsfrist am 30.09.2007 festgestellt werden. Da in dem in der Anfrage angesprochenen Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 26.06.2007 die Antragzahlen zum 18.05.2007 dargestellt wurden, konnten somit keine Zahlen für Niedersachsen dargestellt werden.
Zu 1.:
Zum Stichtag 30.06.2007 hielten sich in Niedersachsen 20.716 geduldete Personen auf, 12.736 Personen mit einem Aufenthaltszeitraum von sechs Jahren und 8.674 mit einem Aufenthaltszeitraum von acht Jahren. Da die Bleiberechtsregelung 2006 vorsieht, dass Personensorgeberechtigte in Haushaltsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind, das am 30.09.2007 das dritte Lebensjahr vollendet hat, nach sechsjährigem Aufenthalt, Einzelpersonen nach achtjährigem Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können und im Ausländerzentralregister der Familienstand der geduldeten Personen nicht erfasst wird, wird der antragsberechtigte Personenkreis auf ca. 11.000 Personen geschätzt.
Zu 2.:
Infolge des Bleiberechtsbeschlusses vom 17.November 2006 sind 6048 Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt worden.
Zu 3.:
Es sind 1.599 Aufenthaltserlaubnisse nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erteilt worden. Insgesamt 661 Anträge sind auf der Grundlage des Erlasses vom 06.12.2006 abgelehnt oder zurückgenommen worden. Die Anerkennungsquote in Niedersachsen liegt somit derzeit bei 26 %.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...