Dokumentation der niedersächsischen IvAF-Fachtagung 17./18.09.2020

Dokumentation der Fachtagung der niedersächsischen IvAF-Projekte „Das Migrationspaket – eine erste Bilanz“ in der Akademie Waldschlösschen 17./18.09.2020

Die diesjährige IvAF-Fachtagung stand unter dem Eindruck anhaltender Coronabedingungen einerseits und dessen Auswirkungen für Geflüchtete in der Bundesrepublik andererseits. In diesem Sinne war es für viele Interessierte nicht möglich, live an der Veranstaltung teil zu nehmen. Für sie wurde das Angebot online gestreamt, so dass die Teilnehmenden die Tagung in etwa hälftig vor Ort und im Office verfolgen konnten.

Inhaltlich trug das Team vom Flüchtlingsrat Niedersachsen den aktuellen Herausforderungen Rechnung, indem es im Tagungsprogramm durch die Pandemie und das Migrationspaket bedingte Einflüsse auf die Lebenswirklichkeit Geflüchteter in Deutschland zur Diskussion stellte.

Die Datengrundlage legte hierfür Dr. Sekou Keita vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) mit einem Fachvortrag zur „Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten – Ein Überblick vor dem Hintergrund des Migrationspakets“. Zwar musste er sich dabei auf Zahlen der Arbeitsmarktintegration der Schutzsuchenden vor der Covid-19 Pandemie konzentrieren, konnte hier aber die Voraussetzungen der Integration, für Bildung und Spracherwerb und also die Arbeitsmarktintegration herausarbeiten. Erste Folgen der Covid-19 Krise auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit rundeten seinen Vortrag ab.
Dabei erinnerte Herr Dr. Keita anfangs daran, dass Menschen, die vor Krieg und Krisen fliehen, im Dr. Keita, per stream auf der IvAF-TagungVergleich zu anderen Zuwanderergruppen im Hinblick auf ihre Integrationschancen oftmals weniger gut vorbereitet sind hinsichtlich ihres Familienstatus, ihrer traumatischen Erlebnisse, ihres Wohlbefinden und ihrer Gesundheit, ihrer Sprachkompetenz im Zielland, ihres Bildungs- und Beschäftigungshintergrund sowie der oft noch nicht entwickelten Informationen und Netzwerke.
Dabei sind 87 % der Geflüchteten vor Krieg, Verfolgung oder Zwangsrekrutierung geflohen. 56 % berichten von Schiffbruch, Gewalterfahrungen, sexuellem Missbrauch, willkürlichen Gefängnisaufenthalten und ähnlichen Ereignissen auf der Flucht. Das berichtete psychologische Wohlbefinden ist im Vergleich zum deutschen Bevölkerungsdurchschnitt deutlich niedriger und Geflüchtete sind eher depressionsbedingten Symptomen, posttraumatischen Belastungsstörungen und psychischen Erkrankungen ausgesetzt. Dabei ist die Prävalenz derartiger gesundheitsbezogener Risiken für Frauen und für Personen über 40 Jahre, überproportional hoch.

Wichtig war es Herrn Dr. Keita aber zu betonen, dass schlechtere Sprachkenntnisse bei Frauen und Geflüchteten mit Kindern, insbesondere mit Kleinkindern zu verzeichnen sind. Fehlende Kinderbetreuung beeinträchtigt den Spracherwerb insbesondere bei Frauen, da sie sich seltener an Deutschsprachkursen und anderen Maßnahmen beteiligen können.
Gleichzeitig herrscht unter Schutzsuchenden eine hohe Bildungsaspiration vor: 44 % streben an, einen allgemeinbildenden Schulabschluss in Deutschland zu erwerben, 68 % streben eine Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium an. Dabei hatten in 2018 bereits 23% Schulen, berufliche Bildungseinrichtungen (am häufigsten), Hochschulen und Universitäten besucht, im Vergleich zu 6 % im Jahr 2016. Die meisten Geflüchteten, die 2016 angaben, eine
Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen zu wollen, hatten diesen Wunsch 2018 noch nicht umgesetzt, wobei sich 12 % der Frauen und 17 % der Männer 2018 in Bildung befanden. Auch diese Differenz hängt stark mit der Frage zusammen, ob minderjährige Kinder in den Haushalten leben.

Coronabedingt musste festgehalten werden, dass der Anstieg der Arbeitslosenquote durch die Pandemie unter Geflüchteten mit 6 % doppelte so hoch ist wie im Vergleich zu anderen „Ausländischen Arbeitnehmer:innen“ und sogar 8 Mal so hoch wie im Vergleich zum Anstieg unter deutschen Arbeitnehmer:innen.
Dr. Keita kam in seinen abschließenden Politikempfehlungen nochmals auf das Thema Gesundheit zu sprechen, wo ein systematisches Screening und niedrigschwellige Angebote fehlten. Gleichzeitig mangelt es an Rechtssicherheit und eine schnelle Durchführung der Asylverfahren. Im Bereich Spracherwerb bedarf es berufsbegleitender Programme und im Bereich Bildung Ausbildungs- und studienvorbereitende Programme. Die Arbeitsvermittlung ruft nach besserer Beratung und Vermittlung unter Einbeziehen von Unternehmen. Schließlich zeigen alle Daten, dass es eine gezieltere Förderung von Frauen samt öffentlicher Kinderbetreuung braucht. Die Covid-19 Krise verschärft all diese bestehenden Herausforderungen.
Zu den detaillierten Zahlen verweisen wir auf die kürzlich erschienene Dokumentation des IAB „Fünf Jahre „Wir schaffen das“.

Niedersächsische IvAF-TagungIn einem ersten Break tauschten wir uns vor Ort in drei AG’s zu den Themen Mitwirkungspflichten / Passbeschaffung, Frauen im Arbeitsmarktzugang und den Perspektiven junger Erwachsener aus.

In der AG Passbeschaffung behandelte Dr. Kristian Garthus-Niegel vom Flüchtlingsrat Thüringen Fragen der Hinweis-, Anstoß- und Initiativpflicht seitens der ABH’en, Fragen der (Un-)Zumutbarkeit bestimmter Handlungen zur Identitätsklärung, sowie das umstrittene „Präsenz-Prinzip“ und das „Kausalitäts-Prinzip“. All diese von Seiten der ABHen doch recht willkürlich behandelten Fragen sind ja um so dringlicher, als dass Entscheidungen in diesem Feld sowohl den Arbeitsmarktzugang und die sogenannte „Duldung light“ (inkl. Leistungsbezug und Bewegungsfreiheit) betreffen, als auch die Spurwechselregelungen (also den Weg aus erfolglosen Asylverfahren hin zur Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung) sowie div. Aufenthaltstitel (subsidiären Schutz, Abschiebeverbote, Bleiberechtsregelungen, qualifizierte Duldungen et al.). Auf sehr großes Interesse stieß dabei der von Dr. Kristian Garthus-Niegel vorgestellte sog. „Wissenspeicher“, ein sich im Aufbau befindliches Tool, das zukünftig helfen soll, länderspezifische Problemlagen in Sachen Rückführungssysteme, Identitätsfeststellung und Mitwirkungspflichten zu identifizieren und für die Betroffenen durchschaubarer zu machen. Es soll voraussichtlich im Oktober 2020 an den Start gehen. Stichpunkte zu dieser AG in diesem screenshot.

Die AG Arbeitsmarktzugang für Frauen wurde von Annika Hesselmann und Maryam Mohamadi vom Flüchtlingsrat Niedersachsen angeleitet. In einem regen Austausch der IvAF-Kolleg:innen wurden hier insbesondere Fragen des durch fehlende Angebote (Kinderbetreuung), blockierende Rollenerwartungen und abweisende Arbeitgebereinstellungen deutlich erschwerten Arbeits- und Ausbildungszugangs für Frauen diskutiert. Aber auch kurz- und mittelfristige Lösungsansätze wurden formuliert, die zukünftig in einem enger gewobenen Netzwerk weiter bearbeitet werden sollen. Die Dokumentation dieser AG finden sie hier.

Gerlinde Becker vom Flüchtlingsrat Niedersachsen moderierte schließlich die AG „Perspektiven junger Erwachsener“. Auch hier wurde angeregt über die Lebenslagen junger Geflüchteter und die sie besonders betreffenden Herausforderungen im Übergang in die Selbständigkeit diskutiert. Junge Geflüchtete sehen sich besonders unter Druck gesetzt, ihren Aufenthalt durch das Erbringen von Leistungen (z.B. schulisch oder durch Ausbildung) zu sichern. Dies verleitet häufig zu einem vorschnellem Beginn einer Ausbildung, wo fehlende Grundbildung und fachliche Sprachkenntnisse viele demotivieren und zum Abbruch der Ausbildung führen. Es bedarf einer strukturellen Verankerung zielgerichteter Angebote, die junge Menschen im Übergang von Schule – Ausbildung – Arbeit begleiten und sie alters- und situationsgerecht auf diese Etappen vorbereiten. Derzeitige landesgeförderte Angebote sind jedoch meist zeitlich oder auf bestimmte Altersgruppen beschränkt.

Zu den benannten Lösungsansätzen gehörte die Vernetzung von Akteur*innen auf kommunaler Ebene, um u.a. lokale Lösungsansätze zu erarbeiten. Auch die Jugendmigrationsdienste (wo vorhanden) oder ähnliche Angebote sollten frühzeitig und möglichst vor Beendigung der Jugendhilfe eingebunden werden. Nicht zu vergessen ist, dass auch begleitete Kinder und Jugendliche sowie junge Volljährige, die in kommunaler Unterbringung sind, einen Anspruch auf Leistungen der Jugendhilfe haben – unabhängig ihres Aufenthaltsstatus und ihrer Bleibeperspektiven. Eine frühzeitige Einbindung an eine professionelle Begleitung kann gewährleisten, dass junge Geflüchtete informiert und vorbereitet den Übergang ins Erwachsenenleben begehen. Die Powerpoint zur AG findet sich hier..

Muzaffer Öztürkyilmaz auf der IvAF-Tagung, Sepr. 2020

Lagerunterbringung und Großunterkünfte unter Coronabedingungen war der Titel des Inputs, mit dem Muzaffer Öztürkyilmaz, AMBA-Koordinator beim Flüchtlingsrat Niedersachsen, überschrieben hatte und in dem er auf doppelte Standards und eine ignorant gesundheitsgefährdende Politik seitens z.B. auch der niedersächsischen Landesregierung einging. Ohne Not, so Öztürkyilmaz, werden Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts missachtet und das Risiko einer doppelt so hohen Infektionsdynamik in Unterkünften eingegangen, in denen – bei gleichzeitigem coronabedingtem Leerstand von Hotels z.B. – eine 5-Bett-Belegung immer noch üblich ist. Social distancing in Massenunterkünften klänge wie Hohn in den Ohren der Betroffenen. (Hier die zugehörige powerpoint-Präsentation.) Außerdem könne wir hier den Beitrag von Muzaffer Öztürkyilmaz als youtube-Video anbieten.

Mit sMichael Röder auf der niedersächsischen IvAF-Tagung, Sept. 2020einem Vortrag “Ausbildung unter schwierigen Bedingungen – Unterstützung und Vermeiden von Abbrüchen“ eröffnete Michael Röder vom VNB den Freitag Vormittag. Darin ging er auf die Vielzahl von Gründen ein, die zu Ausbildungsabbrüchen führen können und wies auf eine Reihe von best-practice-Beispielen hin, wie diese Abbrüche vermieden werden können Nachzulesen in seinem gut lesbaren skript.

Olaf Bernau von Afrique-Europe-Interact schloß diese 2020er-Tagung mit einem viel gelobten Vortrag zu „Klima und Flucht, einem widersprüchlichen Zusammenhang“. Darin betonte Bernau insbesondere, dass der Stopp des menschengemachten Klimawandels selbstverständlich für uns alle auf der Tagesordnung stehen muss. Er wies aber auch darauf hin, dass man nicht ohne Kritik an neokolonialen Ausbeutungsverhältnissen auskommt, will man verstehen, warum es den Niederlanden recht gut gelingt, mit dem Anstieg des Meerwasserspiegel umzugehen, während Bangladesch allein in in den nächsten 30 Jahren bis zu 20 Prozent seiner Landmasse verlieren wird und dort voraussichtlich 25 bis 30 Millionen Menschen ihre Siedlungs- und (Land-) Wirtschaftsflächen verlieren werden. Ähnliche Konstellationen illustrierte Bernau kenntnisreich aus dem Gürtel von Senegal, Mauretanien, Mali, Burkina Faso, Tschad Olaf Bernau auf der niedersächsischen IvAF-Tagung, Sep. 2020und Niger, wo ausgedehnte Trockenzeiten auf verheerende Starkregen treffen, verarmte Bevölkerungsteile von Terrorgruppen drangsaliert, bzw. mit Versprechungen mobilisiert werden. Fragen der Klimagerechtigkeit führten also dazu, dass nicht mehr zwischen Klima- und Bürgerkriegsflüchtlingen sowie Armutsmigration unterschieden werden kann. Mit dem vorherrschenden Rechtskanon des Flucht- und Migrationsregime sei dies nicht mehr abbildbar kann. In dieser Hinsicht kam Bernau denn auch auf die Unfähigkeit der Migrationskontrolle zu sprechen, die der in diesen Ländern traditionell üblichen zirkulären Migration aktuelle Antworten zu finden entgegensteht. Abschottung und Visumsverweigerung führten dazu, dass früher als Pendelmigration angelegte Wanderungen (nach Europa) inzwischen als „One-Way Flucht“ angelegt werden, da Kosten und Risiken weiter über das vorstellbare Maß angewachsen seien. Gleichzeitig räumte Olaf Bernau mit dem Mythos auf, dass sich auf Grund der Umweltzerstörung Menschenmassen auf den Weg nach Europa begeben würden: Erstens hätten viele der von der Zerstörung Betroffenen weder die Ressourcen noch das Interesse ihre räumlichen und sozial angestammten Räum zu verlassen. Zweitens würden sie nicht selten mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln Strategien entwickeln, um mit dem Klimawandel vor Ort umzugehen.
Beeindruckt von seinem engagierten Vortragsstil und Inhalt wurde im Nachklang der Wunsch laut, dieses Thema weiter als IvAF-Netzwerk zu verfolgen und zu vertiefen und es also auf kommenden Tagungen wieder aufzugreifen.

Den Beitrag von Olaf Bernau können wir hier auf youtube zum download anbieten, sein skript findet sich hier.

Die IvAF-Arbeitsmarktprojekte werden im Rahmen der ESF-Integrationsrichtlinie Bund im Handlungsschwerpunkt „Integration von Asylbewerber/innen und Flüchtlingen (IvAF)“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

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