Tod von Aman Alizada in Stade: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Polizisten ein

Was bleibt, sind viele offene Fragen und Zweifel

Die Staatsanwaltschaft Stade hat das Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten eingestellt, der am 17. August letzten Jahres den afghanischen Jugendlichen Aman Alizada bei einem Einsatz erschossen hatte (siehe u.a. Stader Tageblatt, Süddeutsche Zeitung und Kreiszeitung-Wochenblatt, mehr zum Hintergrund des Falles hier). Nach Angaben der Staatsanwaltschaft habe es sich bei den fünf vom Beamten abgegebenen Schüssen, von denen einer tödlich war, um „glasklare Notwehr“ gehandelt. Ein Anklageverfahren wegen Totschlags dürfe somit laut Staatsanwaltschaft nicht eröffnet werden.

Mit einem Gerichtsverfahren hätten vermutlich einige Ungereimtheiten geklärt werden können. Nicht nur bleiben aus Sicht des Flüchtlingsrates mit der Einstellung des Verfahrens etliche Fragen unbeantwortet, vielmehr werden sogar weitere Fragen aufgeworfen.

Es beginnt damit, dass die Staatsanwaltschaft nach Auskunft von Journalist:innen bereits am 15.06.2020 das Verfahren eingestellt hat, ihr dies aber (bis heute) nicht mal eine Pressemeldung wert war, in einem Fall, der bundesweit für Aufsehen gesorgt hat und in dem es die Ermittlungsbehörden sowohl den Hinterbliebenen wie Aman Alizadas Bruder, als auch der Öffentlichkeit schuldig sind, für Aufklärung zu sorgen.

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, nachdem nun ein forensisches Gutachten zu den abgegebenen Schüssen vorliegt. Für die Beurteilung der Frage, ob der Polizist in Notwehr geschossen haben könnte, ist das Gutachten nach Ansicht des Anwalts – auch weil es sonst nur Polizist:innen als Zeug:innen gibt – von großer Bedeutung. Wie die Anwaltskanzlei mitteilt, lässt dieses Gutachten aber alles andere als den Schluss zu, dass es sich um „glasklare Notwehr“ gehandelt habe.

Hinzu kommt, dass die Staatsanwaltshaft nun verlautbaren lässt, dass ein türkischer Nachbar, der sich durch Aman bedroht fühlte, die Polizei gerufen habe. Dass er Türke ist, sei wichtig, weil das Grund für eine Bedrohung seitens Aman A.s gegen den Nachbarn gewesen sei. Der Nachbar habe zitternd vor den Polizist:innen gestanden, gibt das Wochenblatt die Staatsanwaltschaft wieder. Nach den dem Flüchtlingsrat und dem Anwalt vorliegenden Informationen hat der damalige afghanische Mitbewohner von Aman A. die Polizei gerufen. Von einem türkischen Nachbarn war bisher nie die Rede.

Die psychische Erkrankung von Aman A. ist laut Medienberichten der Polizei bekannt gewesen. Warum hat man dann nicht versucht, zusammen mit dem sozialpsychiatrischen Dienst die Situation zu lösen? Nach Darstellungen in den Medien wie auch nach Auskunft der Anwaltskanzlei befand sich niemand außer Aman A. in dem Zimmer, als die Polizei dort anscheinend gewaltsam (indem sie die Tür eintrat) eindrang. Es hätte somit keine Person (mehr) gegeben, die unmittelbar durch Aman A. gefährdet war. Wieso haben der Polizist und seine Kollegin dann das Zimmer gestürmt und sich in diese Lage gebracht? Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass der Einsatz von Pfefferspray beruhigen kann. Die Polizei habe aber – so wie das Stader Tageblatt die Staatsanwaltschaft wiedergibt – versucht, beruhigend auf Aman A. einzuwirken. Und ist es dann wirklich denkbar, dass Aman Alizada trotz des Pfefferspraynebels, in den er gehüllt worden sei, einen Angriff starten konnte?

Es bleiben also viele Fragen offen, die aber unbedingt beantwortet werden müssen, um den Hergang des Vorfalls verstehen zu können und um Zweifel an der Version, die der Öffentlichkeit nun präsentiert wird, auszuräumen.

Der Anwalt des Bruders von Aman A. wird Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens einlegen. Sollte die Beschwerde abgelehnt werden, bliebe noch die Möglichkeit eines Klageerzwingungsverfahrens, um den Fall vor Gericht zu bringen.

In jedem Fall wird der Flüchtlingsrat auch weiterhin die Aufarbeitung des tödlichen Polizeieinsatzes gegen Aman Alizada intensiv verfolgen.

Pressemitteilung der BI Menschenwürde

Auch die Bürgerinitiative „Menschenwürde“ aus Stade, die sich im letzten Jahr bereits früh darum bemüht hat, dass der tödliche Polizeieinsatz gegen den Jugendlichen Aman Alizada umfassend aufgeklärt wird, ist empört über die Einstellung und hat viele Fragen, die sie in einer Pressemitteilung vom 25. Juni 2020 zum Ausdruck gebracht hat, siehe hier.

Weitere Infos

Tödlicher Polizeieinsatz in Stade

Das Tageblatt.de berichtet regelmäßig über die Ermittlungen.

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

2 Gedanken zu „Tod von Aman Alizada in Stade: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Polizisten ein“

  1. Lieber Flüchtlingsrat,
    was für eine Tragödie! Auch wenn ich niemanden böse Absichten unterstellen will, so hat am Ende doch ein junger Mann sein Leben verloren. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die vielen offenen Fragen nicht in einem Gerichtsverfahren klären zu lassen kann ich nicht nachvollziehen. Aber vor allen Dingen danke ich Euch und der BI-Menschenwürde aus Stade für den sachlichen Umgang mit dieser Meldung. Leider sind die Kommentare in den sozialen Medien oft voller Hass und Emotionen. Sie spiegeln wider, wie sehr sich unser Land in den letzten Jahren radikalisiert hat. Es ist höchste Zeit freundlich, aber bestimmtent für eine offene Gesellschaft und unsere freiheitlichen Werte einzustehen.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!