Flüchtlingsrat kritisiert Strafanzeigen gegen Lagerkritiker

Versucht die Leitung des Flüchtlingslagers Blankenburg, unliebsame Kritiker der Lagerunterbringung von Flüchtlingen durch Strafverfahren zu kriminalisieren? Heute, am 27. Juni, wird vor Gericht gegen zwei Mitarbeiter der Beratungsstelle IBIS und einen Referenten des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) der Uni Oldenburg wegen Hausfriedensbruchs verhandelt. Die Strafanzeige gegen die Flüchtlingsunterstützer stellte Herr Lüttgau, der Leiter des Blankenburger Flüchtlingslagers.Für den Flüchtlingsart Niedersachsen ist es offensichtlich, dass mit diesen Prozessen die berechtigte Kritik an der Unterbringung von Flüchtlingen in Lagern diskreditiert werden soll. In dem Blankenburger Flüchtlingslager und seiner Außenstelle in Bramsche-Hesepe bei Osnabrück werden Flüchtlinge zum Teil schon seit Jahren untergebracht, ohne dass die Betroffenen eine Perspektive auf ein normales Leben haben. Aus Protest gegen die absolute Fremdbestimmung und Gängelungen sowie ihre Isolation haben die BewohnerInnen im letzten Jahr das Kantinenessen und die Verrichtung von sog. Arbeitsgelegenheiten verweigert. Beratungsstellen und Flüchtlingshelfer/innen unterstützten die Bewohner/innen, es gab verschiedene Aktionen vor den Lagern und Demonstrationen, die in der ßffentlichkeit große Beachtung fanden.

Der Erfolg der Proteste ist dem Innenministerium und der Lagerleitung offenbar ein Dorn im Auge. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert die Lagerleitung auf, sich mit der Kritik an den Lebensbedingungen für Flüchtlinge im Lager ernsthaft auseinanderzusetzen, statt Kritiker/innen mit Strafverfahren zu überhäufen. Die beste Antwort auf die berechtigte Kritik an den unhaltbaren Zuständen im Lager wäre eine Schließung derselben und eine dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge in Niedersachsen.

gez.
Sigmar Walbrecht

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