Landeshauptstadt Hannover und Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. vereinbaren Kooperation
Gemeinsame Presseinformation des Flüchtlingsrats Niedersachsen und der Landeshauptstadt Hannover, 19. Mai 2020
Sie sind seit vielen Jahren in Hannover zuhause – rechtlich aber nur geduldet: In einer solchen Situation befinden sich derzeit rund 450 Menschen in der Landeshauptstadt. Ein gemeinsames Modellprojekt der Landeshauptstadt Hannover und des Flüchtlingsrates Niedersachsen e.V. nimmt die Betroffenen in den Fokus. „WIB -Wege ins Bleiberecht“ ist der Titel einer beispielhaften Kooperationsvereinbarung, die am Dienstag (19. Mai) von Oberbürgermeister Belit Onay, dem Finanz- und Ordnungsdezernenten Dr. Axel von der Ohe, dem Geschäftsführer des Flüchtlingsrates Kai Weber sowie dem Vorstandsmitglied Dündar Kelloglu unterzeichnet wurde.
Ziel der Initiative ist es, Wege aufzuzeigen, wie Menschen, die sich länger als sechs Jahre in Deutschland aufhalten und im Besitz einer Duldung sind, ein gesichertes Bleiberecht erlangen können. Die Betroffenen sollen insbesondere durch Vermittlungs- und Beratungsleistungen über ihre Möglichkeiten aufgeklärt werden. Auch soll eine exemplarische Analyse der Gründe dafür durchgeführt werden, warum Geflüchtete ein rechtlich mögliches Aufenthaltsrecht bisher nicht erhalten konnten. Auf dieser Grundlage entwickeln die Landeshauptstadt und der Flüchtlingsrat unterschiedliche Modelle und Konzepte, um die Hindernisse zu überwinden. „WIB“ soll dazu beitragen, die Anzahl der Langzeitgeduldeten um mindestens 30 Prozent zu senken.
Die Vertragspartner verabreden eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Eine Schlüsselrolle nimmt die ausführliche Beratung der Betroffenen ein. So arbeitet der Flüchtlingsrat unter anderem eng mit kargah e.V. zusammen. Der Verein berät etwa 80 Prozent aller bleiberechtsungesicherten Geflüchteten. Bestandteil der Kooperation ist, dass die Ausländerbehörde alle Einzelfälle systematisch prüft und bestehende Ermessensspielräume zugunsten der Betroffenen auslegt. Zu den möglichen Wegen ins Bleiberecht zählen unter anderem auch die sogenannte Ausbildungsduldung oder die Beschäftigungsduldung. Beide Duldungen sind in der Praxis mit Nachweispflichten verbunden. Hier setzt das Projekt unterstützend und aufklärend an. Ein Leitlinienkatalog hilft bei der Umsetzung.
Oberbürgermeister Belit Onay begrüßt die Initiative ausdrücklich: „Die Stadt Hannover steht für Weltoffenheit, Solidarität und Integration. Das Projekt Wege ins Bleiberecht und die Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingsrat ist hierfür ein richtiger und wichtiger Schritt.“ Der Oberbürgermeister verweist darauf, dass „viele Langzeitgeduldete in ständiger Unsicherheit und in Angst vor der Abschiebung leben. Das ist nicht akzeptabel. Diejenigen, die schon längere Zeit hier leben und gut integriert sind, brauchen dringend eine Perspektive. Deshalb mache ich mich für das gemeinsame Projekt mit dem Flüchtlingsrat stark.“
Finanz- und Ordnungsdezernent Dr. Axel von der Ohe, in dessen Verantwortungsbereich die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt gehört, blickt positiv auf den Abschluss der Vereinbarung: „Zuwanderung ist kein rein ordnungspolitisches Thema, auch soziale, kulturelle und gesellschaftliche Aspekte spielen eine wichtige Rolle. Die Kooperationsvereinbarung und die Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingsrat Niedersachsen helfen uns dabei, die Bedürfnisse von Langzeitgeduldeten in der Landeshauptstadt besser zu erfassen und systematischer auf sie zu reagieren. Die Ausländerbehörde bekommt durch die heute unterzeichnete Vereinbarung und die zugehörigen Leitlinien eine Handreichung, wie sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch Beratung und Vermittlung Wege ins Bleiberecht eröffnen kann. Das begrüße ich ausdrücklich.“
Rechtsanwalt Dündar Kelloglu, Vorstandsmitglied des Flüchtlingsrats Niedersachsen, erklärt: „Mit dem heutigen Tag verbinden wir viele Hoffnungen für Menschen, die über viele Jahre ohne gesichertes Aufenthaltsrecht in der Landeshauptstadt Hannover leben. Erstmals werden sie systematisch begleitet und beraten, von der Verwaltung und NGOs gemeinsam.“ Kelloglu lenkt den Blick darauf, dass gerade jetzt die Lage der Geduldeten besonders schwierig sei: „Die starken wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen die Personengruppe der Geduldeten ganz besonders. Menschen in verschiedenen Branchen sind von Kurzarbeit oder Kündigungen betroffen.“ Geduldete Menschen in Beschäftigungsverhältnissen stünden dabei oft an erster Stelle. „Wir sind froh, dass unsere gemeinsame, auf Bleiberechtsperspektiven ausgerichtete Arbeit, mit der Landeshauptstadt Hannover nun konkret beginnen kann“, so Kelloglu abschließend.
Hintergrund-Informationen
Das vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie der Deutschen Postcode Lotterie geförderte und auf zunächst drei Jahre angelegte Modellprojekt „WIB. Wege ins Bleiberecht“ hat zum 01. Juli 2019 seine Arbeit aufgenommen. Im Rahmen des Projektes werden gemeinsame Modelle für eine bleiberechtsorientierte Perspektive für Langzeitgeduldete entwickelt.
Im Rahmen der Kooperation arbeitet der Flüchtlingsrat eng mit kargah e.V.zusammen, der etwa 80 Prozent aller bleiberechtsungesicherten Geflüchteten berät. Ergänzend arbeitet das Projekt mit den Migrationsdiensten der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas, des Deutschen Roten Kreuzes, des Diakonischen Werkes, der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland und dem Integrationsmanagement der LHH zusammen.
In der Landeshauptstadt Hannover lebten zum Stichtag 30. April 2020 insgesamt 466 Menschen, die sich länger als sechs Jahre in Deutschland aufhalten und zum Stichtag im Besitz einer Duldung gewesen sind. Insgesamt leben rund 1200 Menschen mit Duldung in Hannover.
Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern in der Regel nur für einige Monate gültig. Das bedeutet, dass Betroffene, die eigentlich ausreisen müssen, weil Asylanträge abgelehnt wurden oder ein Aufenthaltsrecht aus anderen Gründen (Familie, Beruf, Studium etc.) entfallen ist, aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen vorerst bleiben dürfen. Viele geduldete Menschen arbeiten. Sofern dies nicht der Fall ist, erhalten sie soziale Unterstützung.
Der Bundesgesetzgeber hat eine Fülle von gesetzlichen Bleiberechtsregelungen geschaffen, auch mit dem Ziel, die Anzahl der Personen mit sogenannter Ketten- oder Langzeitduldung deutlich zu reduzieren. Zum 01. August 2015 hat der Gesetzgeber etwa eine Bleiberechtsregelung bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG) geschaffen, von der bundesweit bis zu 30.000 Menschen profitieren sollten. Zum 30. Juni 2019, mithin fast vier Jahre nach Inkrafttreten dieser gesetzlichen Regelung, hatten allerdings nach Angaben der Bundesregierung erst 4.437 Personen einen Aufenthaltstitel nach § 25b AufenthG erhalten.
(Quelle: Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.)
Kontakt
Flüchtlingsrat Niedersachsen
Kai Weber, Geschäftsführer, Tel. 0511 84 87 99 72, kw@nds-fluerat.org, nds@nds-fluerat.org
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Presseberichte
Hannover: Initiative unterstützt Geduldete, in: NDR vom 19. Mai 2020
Bleibe-Perspektive: Stadt und Flüchtlingsrat wollen geduldeten Flüchtlingen helfen, in: Hannoversche Neue Presse vom 19. Mai 2020
Projekt für dauerhaftes Bleiberecht von Geflüchteten, in: ntv.de vom 19. Mai 2020
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