EU gewährte 2019 fast 300.000 Asylsuchenden Schutz

Laut EUROSTAT wurden von den 27 EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2019 295.800 Asylsuchende als schutzberechtigt anerkannt (siehe EUROSTAT Statistics). Das sind rund 20.000 weniger als 2018. Zusätzlich nahmen die EU-Mitgliedstaaten 2019 21.200 umgesiedelte Flüchtlinge auf (ebd.).

Allerdings hat sich auch die Zahl der getroffenen Asyl-Entscheidungen verringert (541.000 Behördenentscheidungen 2019 statt im Vorjahr 582.000). Die Anerkennungsrate bei Behördenbescheiden ist 2019 EU-weit von 37 auf 38 Prozent gestiegen. Bei den Berufungsbescheiden sank die Anerkennungsrate hingegen von 38 auf 31 Prozent – diese Schutzgewährungen durch Gerichtsentscheidungen werden in den offiziellen Statistiken des BAMF bzw. BMI in der Regel nicht berücksichtigt.

141.100 Geflüchtete erhielten in der Europäischen Union den Flüchtlingsstatus (48% aller positiven Entscheidungen), 82.100 subsidiären Schutz (28%) und 72.700 eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (25%). Die größte Gruppe von Personen, denen im Jahr 2019 in der EU der Schutzstatus zuerkannt wurde, waren weiterhin Staatsangehörige Syriens (78.600 Personen bzw. 27% aller Personen, denen in den EU-Mitgliedstaaten der Schutzstatus zuerkannt wurde), gefolgt von Staatsangehörigen Afghanistans (40.000 bzw. 14%) und Venezuelas (37.500 bzw. 13%).

Innerhalb der EU wurden die meisten Syrer:innen (71%) und Afghan:innen (41%) in Deutschland anerkannt. Fast alle Schutzgewährungen für Flüchtlinge aus Venezuela (94%) erfolgten in Spanien.

Die meisten Schutzgewährungen entfielen 2019 auf Deutschland (116.200 oder 39% aller positiven Entscheidungen), gefolgt von Frankreich (42.100 bzw. 14%), Spanien (38.500 bzw. 13%) und Italien (31.000 bzw. 10%). In diesen vier Mitgliedstaaten wurden  zusammen mehr als drei Viertel aller positiven Entscheidungen in der EU gefällt.

Im Jahr 2019 wurden in den EU-Mitgliedstaaten fast 540.800 erstinstanzliche Entscheidungen über Asylanträge und weitere 293.200 endgültige Berufungsentscheide gefällt. Bei Entscheidungen in erster Instanz wurde 206.000 Personen der Schutzstatus zugesprochen (Schutzquote 38%), weitere 89.800 Personen (31%) erhielten den Schutzstatus erst im Berufungsverfahren.

Die Schutzquote in der EU (die von Land zu Land erheblich differiert) war am höchsten für Staatsangehörige Venezuelas (96%), gefolgt von Syrien (85%), Eritrea (81%), Afghanistan (54%) und der Türkei (52%).

Asyllotterie in Europa

 

 

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!