Leben in niedersächsischen Erstaufnahmestellen: Abstand halten unmöglich!

Kommunale Verteilung jetzt durchführen!

In den sieben Erstaufnahmeeinrichtungen der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) müssen weiterhin über 3.100 Menschen auf engstem Raum zusammen leben und Kantinen sowie Sanitäranlagen gemeinschaftlich mit anderen nutzen. In der Einrichtung in Oldenburg sind nunmehr die ersten Bewohner:innen mit dem Corona-Virus infiziert. Diese werden nach Angaben der LAB NI von den übrigen Bewohner:innen getrennt in gesonderten Wohnbereichen untergebracht, um weitere Ansteckungen zu vermeiden. Bislang seien in den Einrichtungen der LAB NI landesweit insgesamt 13 Personen derart separiert worden.

Doch auch in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften in Niedersachsen sind bereits erste Bewohner:innen mit dem Corona-Virus infiziert. So wurden im Landkreis Harburg sämtliche Bewohner:innen einer Gemeinschaftsunterkunft pauschal unter Quarantäne gestellt, nachdem der Virus bei einigen von ihnen nachgewiesen wurde.

Selbst Personen aus den Risikogruppen und Personen mit besonderem Schutzbedarf nach der EU-Aufnahmerichtlinie (zB alleinerziehende Personen oder Schwangere) werden nicht systematisch aus den Erstaufnahmeeinrichtungen oder kommunalen Gemeinschaftsunterkünften in kleinere Einrichtungen oder besser Wohnungen verteilt.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat den Krisenstab der Landesregierung, das Innenministerium und die LAB NI bereits vor einem Monat dringend zum Handeln aufgefordert. Eine Antwort steht bis heute aus.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen erwartet von der Landesregierung, dass man es nicht zu Zuständen wie in Suhl, Halberstadt,  Ellwangen oder Bremen kommen lässt, wo in den letzten Wochen behördlicherseits angeordnet sämtliche Bewohner:innen bzw. große Personengruppen unter Quarantäne gestellt worden sind. Vorschriften, wie sie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (Infektionsschutzmaßnahmen für Sammelunterkünfte) sowie vom niedersächsischen Sozialministerium (Unterbringung von Personen, die aus gewerblichen Gründen erfolgt) für die gemeinschaftliche Unterbringung von Arbeitskräften verfügt wurden, müssen auch für Asylsuchende gelten: „Grundsätzlich ist eine Einzelbelegung von Schlafräumen vorzusehen.“

Meldungen aus anderen Bundesländern erschrecken

Die Meldungen aus anderen Bundesländern erschrecken und lassen es nur als eine Frage der Zeit erscheinen, bis auch in Niedersachsens Lagern eine größere Infektionskette entstehen könnte, wenn die Landesregierung jetzt nicht handelt:

In Baden-Württemberg hatten sich bereits vergangene Woche über 250 Personen in der Landesunterkunft in Ellwangen mit Corona-Virus infiziert. Mittlerweile sind mindestens 313 von 587 Geflüchteten mit dem Corona-Virus  infiziert. Die Stadt Ellwangen reagierte mit einer Verlängerung der Ausgangssperre um zwei Wochen. Die Leitung der LEA löste den Quarantänebereich innerhalb des Lagers auf. Für die noch nicht infizierten Geflüchteten gibt es keinen Schutz mehr. Fassungslos macht, dass dort inzwischen die Bundeswehr eingesetzt wird.

In Bayern verstarb Anfang dieser Woche ein 60-jähriger Mann mit mehreren Vorerkrankungen in einer Landesunterkunft in Schweinfurt. Für Landesunterkünfte in Landshut und Schweinfurt wurden vollständige Ausgangssperren verhängt.

In Bremen sind inzwischen 120 der 370 Bewohner:innen der Erstaufnahmeeinrichtung infiziert. Seit Wochen gibt es heftige Konflikte rund um die Landesunterkunft, die inzwischen vollständig unter Quarantäne steht (siehe auch: Vimeo-Video). Schon frühzeitig hatte der Flüchtlingsrat Bremen vor den besonderen Gefahren einer Unterbringung auf engstem Raum gewarnt. Die Strafanzeige des Flüchtlingsrats Bremen gegen das Land als Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtung wurde von der Staatsanwaltschaft mit der denkwürdigen Begründung eingestellt, es handele sich bei der Erstaufnahmeeinrichtung um einen einzigen gemeinsamen Haushalt, weshalb ein Verstoß gegen Abstandsgebote hier nicht festgestellt werden könne.

In Sachsen-Anhalt hat die dortige Landesregierung nach Infektionsfällen die Landesunterkunft in Halberstadt vollständig abgeriegelt. Die unzureichend von den Behörden informierten Bewohner:innen der Einrichtung reagierten mit Hungerstreik und Protesten. Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt beklagt nach einmonatiger Quarantäne eine umfassende Entmündigung und Fremdbestimmung der Geflüchteten im Lager.

Verwaltungsgericht Leipzig: „Auch in Asylbewerberunterkünften ist die Verhinderung der Ausbreitung der Krankheit Corvid-19 zwingend notwendig“

Dabei ist die Lösung naheliegend: Ausschließlich eine Verlegung aus den Großeinrichtungen kann die Gefährdungen durch eine Corona-Infektion reduzieren. So sieht es auch das Verwaltungsgericht Leipzig (Beschl. v. 22. April 2020, 3 L 204/20): Demnach dürfen Menschen nicht verpflichtet werden, in Gemeinschaftsunterkünften zu wohnen, wenn der behördlich verlangte Mindestabstand von je 1,5 Metern unter den Bewohner:innen nicht eingehalten werden kann. Denn nach der – zutreffenden – Auffassung des Gerichts, sei „gerade auch in Asylbewerberunterkünften die Verhinderung der Ausbreitung der Krankheit Covid-19 zwingend notwendig.“

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig ist auf Niedersachsen übertragbar, da auch die niedersächsische Landesregierung die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern in eigenen Verordnungen und Allgemeinverfügungen verbindlich für alle Menschen festgelegt hat. Sie verdeutlicht, dass die Unterbringung von Asylsuchenden in niedersächsischen  Erstaufnahmeeinrichtungen, aber auch in kommunalen Sammelunterkünften, oftmals rechtswidrig ist, da die geltenden Mindestabstandsregelungen nicht eingehalten werden können.

Die Unterbringung von Asylsuchenden in Sechsbettzimmern, wie sie etwa auch in Braunschweig im Rahmen der Erstunterbringung in der LAB NI praktiziert wird, muss sofort beendet werden. Aber auch in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften werden die normierten Sicherheitsstandards oftmals nicht eingehalten.

Weitere Texte des Flüchtlingsrats Niedersachsen

Land und Kommunen müssen Schutzmaßnahmen auch für Geflüchtete und Obdachlose ergreifen, 27. März 2020
Flüchtlingsrat fordert konsequente Verteilung von Geflüchteten aus Großlagern, 07. April 2020
Forderungspapier zur Unterbringung in kommunalen Unterkünften, 14. April 2020

Mehr

Beschluss Verwaltungsgericht Leipzig v. 22. April 2020 (Az. 3 L 204/20)

Presseberichte

Sachsen: Flüchtlingsheim muss Einhaltung der Abstandsregeln ermöglichen, in: SPIEGEL online vom 22. April 2020
Redezeit – Themenabend. Verschließt sich Europa? In: NDR Info vom 22. April 2020
Nur zwei Corona-Fälle unter Geflüchteten, in Nordwest-Zeitung online vom 16. April 2020
Sammelunterkünfte: Man sieht tatenlos zu, in: Süddeutsche Zeitung online vom 16. April 2020

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