Der Flüchtlingsrat beklagt den doppelten Standard, den die Landesregierung bei der Ergreifung von Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus anlegt. Während sich die Landesregierung anderswo darum bemüht, das Risiko einer Infektion durch die Vermeidung von Kontakten zu reduzieren und etwa für Saisonarbeitskräfte, Erntehelferinnen und Erntehelfer eine Unterbringung möglichst nur in Einzelzimmern verfügt hat, sieht die Landesregierung weiterhin kein Problem darin, Geflüchtete monatelang in großen Lagern in Sechsbettzimmern unterzubringen. Nach wie vor werden neu ankommende Flüchtlinge in den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen in viel zu großen Lagern untergebracht: In Bramsche sind es annähernd 900 Flüchtlinge, in Bad Fallingbostel über 700, in Braunschweig und Osnabrück rund 500, in Oldenburg und Celle rund 200.
Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Niedersachsen, stellt fest:
„Es ist fahrlässig, in diesen Zeiten weiterhin hunderte Menschen in Aufnahme- und Sammelunterkünften zusammenzupferchen. Wir fordern die Landesregierung auf, endlich adäquate Maßnahmen für einen wirksamen Schutz der Geflüchteten zu ergreifen und Asylsuchende nach spätestens zwei Wochen auf die Kommunen zu verteilen, um so die Belegungszahlen in den Landesaufnahmeeinrichtungen drastisch zu reduzieren.“
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen erkennt ausdrücklich an, dass die Landesaufnahmebehörde sich große Mühe gibt, im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten auf dem Gelände der jeweiligen Standorte Schutzmaßnahmen für die Bewohnerinnen und Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtungen in Niedersachsen zu ergreifen und die Betroffenen in ihren Herkunftssprachen zu informieren ( siehe hierzu das Antwortschreiben der LAB-NI zum Konzept der LAB NI in der Coronakrise sowie das an die Geflüchteten ausgegebene Informationsschreiben zum Coronavirus Stand 19.03.2020). Das reicht jedoch nicht, um auf die Krise angemessen zu reagieren. Die Kommunen sind viel besser geeignet, um eine angemessene Unterbringung und den Schutz der Geflüchteten zu organisieren. Dazu müssen die Menschen in den Kommunen rasch dezentral untergebracht werden – am besten natürlich in eigenen Wohnungen.
Es erscheint absurd, wenn ein Geflüchteter, der in der Aufnahmeeinrichtung mit sechs Personen in einem Zimmer zusammen wohnen muss, auf der Straße ein Bußgeld erhält, weil er sich dort mit zwei anderen Personen trifft. „Wir müssen das Risiko, dass der eine den anderen ansteckt, so begrenzen, wie wir nur können“, hat die Bundeskanzlerin in ihrer Fernsehansprache vom 18.03.2020 erklärt. Wann gilt dies endlich auch für Geflüchtete? „Bisher sind Geflüchtete bei den Sicherheitsmaßnahmen nicht ernsthaft mitgedacht worden. Das muss sich schnellstens ändern“, so Kai Weber.
Wenn Menschen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen jetzt auf die Kommunen verteilt werden, entstehen auf Landesebene auch weitere Kapazitäten für die Aufnahme von Schutzsuchenden von den griechischen Inseln. Aus den dortigen Lagern wie Moria müssen die Menschen dringend evakuiert und auch in Niedersachsen aufgenommen werden.
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2 Gedanken zu „Flüchtlingsrat fordert konsequente Verteilung von Geflüchteten aus Großlagern“