Bundestag beschließt ßnderungen des Zuwanderungsgesetzes

Der Bundestag hat am 14.06.07 in 2. und 3. Lesung den Entwurf des „Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU“ beschlossen.

Der Entwurf wurde in der Fassung der Bundestags-Drs. 16/5065 v. 23.04.07 (pdf 10 MB!) mit den in der Bundestags-Drs. 16/5621 v. 13.06.07 enthaltenen vom Innenausschuss vorgenommenen ßnderungen beschlossen.

Vgl. inhaltsgleich aber mit Begründung der ßnderungen die Drucksache des Innenausschusses 16(4)227 vom 13.06.07

Die Anträge der Grünen BT-Drs. 16/5103 und der Linken BT-Drs. 16/5108 und 16/5109 wurden abgelehnt. Eine Reihe von SPD-Politikern stimmte – wohl wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Einschränkung des Familiennachzugs – gegen das Gesetz. Hier das Ergebnis der namentlichen Abstimmung.

Der Bundesrat wird das Gesetz voraussichtlich am 06.07.07 bestätigen, so dass es nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich in der 2. Julihälfte in Kraft treten wird.

Zur inhaltlichen Kritik des Gesetzes vgl. ausführlich die Fachlichen Stellungnahmen der Verbände und NGOs auf unserer laufend aktualisierten Sonderseite zum ßnderungsgesetz hier. Aktuell die Pressemitteilung von PRO ASYL vom 13.06.07

Georg Classen
www.fluechtlingsrat-berlin.de

Gesetze, Durchführungsvorschriften, Rechtsprechungsübersichten, Arbeitshilfen zum Flüchtlingssozialrecht und zum Zuwanderungsgesetz gibt es hier.

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