Sudan: Erlass, der Abschiebungen nur in Ausnahmefällen erlaubt, aufgehoben!

Mit einem Erlass vom 03.02.2020 hat das niedersächsische Innenministerium den Erlass vom 19.07.2019 bzgl. Abschiebungen in den Sudan aufgehoben.

Bisher galt, dass nur in Ausnahmefällen in den Sudan abgeschoben wird. Diese Regelung gilt nun nicht mehr. Hintergrund ist, dass der von der Landesregierung angeforderte Lagebericht des Auswärtigen Amtes erschienen ist. Es gäbe entsprechend der Lagebeschreibung des jüngsten Lageberichts des Auswärtigen Amtes, der auf den 04.09.2019 datiert, keine Grundlage mehr für den Erlass vom 19.07.2019.

Der Flüchtlingsrat ist über diese Entscheidung des Innenministeriums fassungslos. Es gibt Berichte, nach denen die Sicherheitslage im Sudan nach wie vor äußerst angespannt ist. Es ist leider keineswegs selbstverständlich, dass der Übergang zu einer demokratischen Gesellschaft gelingen wird. An der Übergangsregierung sind Kräfte aus dem ehemaligen Regime beteiligt, die selbstverständlich darauf bedacht sind, ihre Pfründe zu sichern. Sowohl die islamistisch bestimmten Geheimdienste als auch Militärkräfte provozieren gezielt gewalttätige Auseinandersetzungen, um der Zivilbevölkerung deutlich zu machen, dass an ihnen kein Weg vorbeigeht und um zu signalisieren, dass der erfolgreiche Widerstand der Zivilbevölkerung gegen das Regime von Al-Bashir vermeintlich zu mehr Unsicherheit im Land geführt hat. Mit dieser Strategie wollen sich die unter Al-Bashir einflussreichen Kräfte weiterhin ihre Macht sichern, wie u.a. Aktivistin Eiman Seifeldin auf einer Veranstaltung zur Situation im Sudan eindrücklich erläutert hat.

Für ausreisepflichtige Sudanes:innen bedeutet die Rücknahme des o.g. Erlasses, dass alle Aufenthaltsperspektiven z.B. durch eine Beschäftigungsduldung, eine Ausbildungsduldung oder über die Regelungen nach § 25a, § 25b oder §25 Abs. 5 AufenthG geprüft werden müssen. Als letzte Möglichkeit sollte ein Antrag an die Härtefallkommission in Betracht gezogen werden.
Wenn es neue Hinweise auf eine mögliche Gefährdung gibt, wäre auch zu prüfen, ob ein Asylfolgeantrag sinnvoll ist.

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

1 Gedanke zu „Sudan: Erlass, der Abschiebungen nur in Ausnahmefällen erlaubt, aufgehoben!“

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!