Abschiebungsstopp nach Syrien verlängert

Verlängerung Abschiebungsstopp nach Syrien

Das Innenministerium hat mit Erlass vom 12.12.2019 den Abschiebungsstopp nach Syrien bis zum 30.06.2020 verlängert

Nachdem sich die Innenminister auf ihrer Konferenz (IMK) letzte Woche darauf geeinigt haben, dass es eine Verlängerung des Abschiebungsstopps nach Syrien geben soll und der Bundesinnenminister dem zugestimmt hat, hat Niedersachsen nun einen entsprechenden Erlass herausgegeben. In dem Erlass ist etwas verwirrend die Rede davon, dass die Aussetzung der Abschiebung um ein Jahr verlängert würde, gleichzeitig wird als Datum, bis zu dem der Abschiebestopp verlängert wird, der 30.06.2020 genannt.
Da der Erlass auf einem Beschluss der IMK beruht (siehe hier unter TOP 28), der eine Verlängerung lediglich bis zum 30.06.2020 vorsieht, ist wohl davon auszugehen, dass der Abschiebestopp tatsächlich nur um ein halbes Jahr verlängert wird.
Gleichzeitig fordert die IMK aber auch die Bundesregierung auf, „die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Rückführungen von Gefährdern, Straftätern,die sich schwerer Straftaten schuldig gemacht haben, und Heimatbesuchern in die Arabische Republik Syrien oder in Drittstaaten unter Beachtung der Menschenrechte und bei differenzierter Betrachtung im Einzelfall möglich zu machen. Hierfür bittet die IMK die Bundesregierung, Handlungsempfehlungen unter Beteiligung des BMI und der Länder zu entwickeln.“

Weitere Beschlüsse der Innenministerkonferenz vom 4. bis 6. Dezember 2019:

Auf der IMK wurden weitere Beschlüsse mit Bezug zur Asyl- und Flüchtlingspolitik gefasst, die teilweise zur Veröffentlichung freigegeben sind und auf der Seite der IMK zu finden sind.

Die wichtigsten Aspekte in Kürze:

TOP 2: Intensivierung und Ausweitung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/Antisemitismus in Deutschland

TOP 9: Umgang mit Rückkehrern aus den jihadistischen Kampfgebieten, insbesondere Syrien und Irak
TOP 15: Auswertung der Pilotprojekte zum Einsatz von Body-Cams
TOP 27: Aktueller Sachstand zum Deutschen Polizeiprojekt Afghanistan (GPPT)
TOP 28: Verlängerung Abschiebestopp nach Syrien:

(…)“Die IMK fordert darüber hinaus die Bundesregierung auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Rückführungen von Gefährdern, Straftätern, die sich schwerer Straftaten schuldig gemacht haben, und Heimatbesuchern in die Arabische Republik Syrien oder in Drittstaaten unter Beachtung der Menschenrechte und bei differenzierter Betrachtung im Einzelfall möglich zu machen. Hierfür bittet die IMK die Bundesregierung, Handlungsempfehlungen unter Beteiligung des BMI und der Länder zu entwickeln.“(…)

Minister Pistorius hat sich dazu in den Medien sehr zurückhaltend geäußert, Niedersachsen hat aber keine einschränkende Protokollnotiz vermerken lassen.

TOP 29: Verbesserung der Durchsetzung von Ausweisungen und Abschiebungen bei straffälligen Ausländen/ Flüchtlingen und Gefährdern

Dazu liegt in der Anlage der Bericht „Verbesserung der Durchsetzung von Ausweisungen und Abschiebungen bei straffälligen Ausländer/ Flüchtlingen und Gefährdern“.
Berichterstatter: Schleswig-Holstein v. 10.09.2019 vor, der von der IMK zur Kenntnis genommen wurde.

Das BMI wird darin u.a. gebeten, zeitnah Anwendungshinweise zu den neu eingefügten Absätzen § 58 Abs. 4 bis 10 AufenthG zu erarbeiten und den Ländern zur Verfügung zu stellen.
Weiterhin wird festgehalten, dass der IMK bisher kein Zeitplan zur konkreten Übernahme der Passersatzpapierbeschaffung vorliegt, deren Zuständigkeit mit dem Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht aufgrund der entsprechenden Sachnähe zur Feststellung der Identität und der Herkunft von vollziehbar Ausreisepflichtigen auf das BAMF übertragen worden ist. Nach Ankündigung von BM Seehofer soll die Aufgabe künftig unter dem Dach des ZUR wahrgenommen werden.
Zum Thema Dublin-Abschiebungen bestehe weiterhin Handlungsbedarf und es hätten sich bisher keine Veränderungen ergeben. Die Ministerpräsident:innenkonferenz v. 05.12.2018 hatte den Bund gebeten, die Dublin-Überstellungen zu übernehmen. Hier soll auf den nächsten Sitzungen der IMK Bericht erstattet werden (geplant für Herbstsitzung 2020 der IMK).

TOP 31: Kapazitäten bei Abschiebehaftplätzen
-Bund und Länder sind sich einig, dass es zu wenig Plätze gibt und das man hier Anstrengungen unternehmen wolle

TOP 38: Bund-Länder-Abstimmung zu Landesaufnahmeprogrammen

Die IMK beschloss, das Kontingent von Resettlement-Flüchtlingen von derzeit 500 Personen auf grundsätzlich 1.600 Personen pro Jahr ab 2020 zu erhöhen.
Daneben werden die Aufnahmen im Rahmen des humanitären Aufnahmeverfahrens für syrische Flüchtlinge aus der Türkei im Rahmen der EU-Türkei-Erklärung von 2016 fortgesetzt.
Außerdem haben der Bundesminister des Innern und die Innenminister und -senatoren der Länder festgestellt, welche Kriterien für die Erteilung des Einvernehmens des BMI für Aufnahmeprogramme der Länder gemäß § 23 Absatz 1 AufenthG maßgeblich sind, darunter u.a.: Kohärenz der LAP mit den Bundesprogrammen

TOP 49: Bericht des Ländervertreters im JI-Rat der EU

Bericht des Beauftragten des Bundesrates in Ratstagungen der Europäischen Union für den Rat Justiz und lnneres (Jl-Rat), Bereich lnneres, Staatsminister Peter Beuth, MdL (Hessen), den die IMK zur Kenntnis nahm,
u.a. mit Infos zu Seenotrettung, GEAS, Frontex, AMIF, Änderung der Rückführungs-Richtlinie, Terrorismusbekämpfung: Gewalttätiger Rechtsextremismus und -terrorismus.
Wie bekannt gibt es kaum weitere Entwicklungen bei der Reform des GEAS. Frontex wurde weiter entwickelt, neue Verordnung ist in Kraft.

TOP 50: Deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020
-Die BRD übernimmt ab 01.07.2020 die EU-Ratspräsidentschaft für sechs Monate.
-nur mündlicher Bericht des BMI (keine Veröffentlichung)

TOP 55: Einreiseverbot und Abschiebungshaft
Die IMK begrüßt die Entscheidung des BMI, weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Wiedereinreisen abgeschobener oder ausgewiesener Ausländer zu ergreifen.
Sie begrüßt, dass der BMI prüfen wird, inwieweit die jüngste Wiedereinreise eines abgeschobenen libanesischen Clanmitglieds Veränderungsbedarf im Aufenthalts-und Asylrecht aufzeigt.

Letztere Reform hatte Minister Seehofer ja bereits angekündigt. Seehofer und sein Ressort haben den Fall Miri im ihnen üblichen Stil für ihre bereits in den Schubladen liegenden Vorhaben und damit auch erneut in extrem populistischer Weise genutzt (wie auch der Bremer Innensenator).
Zunächst hatte Seehofer Anfang November 2019 mit einem Erlass an die Bundespolizei reagiert, der die Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen an deutschen Binnengrenzen intensivierte:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2019/11/kontrolle-binnengrenzen.html
Dann hatte Seehofer bereits wenige Tage später bekannt gemacht, dass sein Ministerium in Kürze einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen will, der es ermöglicht, Personen mit Einreiseverbot künftig während der Dauer ihres Verfahrens ohne weitere Voraussetzungen in Haft zu nehmen:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2019/11/pk-asylsystem.html
https://www.tagesschau.de/inland/abschiebung-miri-103.html

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