Asylfolgeantrag für Christen aus dem Irak

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,uns liegen Informationen vor, dass das Bundesamt in Nürnberg seine Entscheidungspraxis gegenüber Christen aus dem Zentralirak und dem Südirak geändert hat. Das Amt nimmt jetzt eine Gruppenverfolgung gemäß § 60 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz durch nichtstaatliche Akteure an, wenn die Zugehörigkeit zu einer christlichen Glaubensgemeinschaft nachgewiesen werden kann.

Geprüft wird offenbar weiterhin, ob der Nordirak eine inländische Fluchtalternative darstellen kann bzw. ob eine freiwillige Rückreise in den Nordirak möglich ist. Dies kann angenommen werden, wenn dort Angehörige leben, die zur Aufnahme und Unterstützung von Rückkehrern in der Lage sind. Umgekehrt wird es regelmäßig nicht der Fall sein, wenn dort keine Verwandten bekannt sind.

Wie vorgenannten Kriterien sind für einen Asylfolgeantrag oder für ein Asylklageverfahren wichtig. Anscheinend will das Bundesamt auch in bereits laufenden Gerichtsverfahren diese Praxis anwenden und positive Entscheidungen widerspruchslos anerkennen. Damit dürfte die neue Entscheidungspraxis des Bundesamtes ebenfalls positive Auswirkungen auf die gerichtliche Entscheidungspraxis haben.

Wenn Abschiebungsschutz nach § 60 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz nicht in Frage kommt, scheint das Bundesamt zumindest bereit zu sein, eine Anerkennung nach § 60 Absatz 7 Aufenthaltsgesetz zu erwägen. Hierzu gibt es positive Erkenntnisse bereits hinsichtlich alleinstehender Frauen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Dieter Schäfers
Referent
Deutscher Caritasverband e.V.
Abteilung Soziales und Gesundheit
Referat Migration und Integration

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4 Gedanken zu „Asylfolgeantrag für Christen aus dem Irak“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin iraker (Armenier, Christ) und lebe seit 5 Jahre in Deutschland und studiere Chemie an der Uni zu köln ,meine Flüchtlingsanerkennung wurde 2005 Widerrufen, kurz danach habe ich ein Widerspruch bei Verwaltungsgerichts köln eingelegt. Die Verwaltungsgerichts köln hat den Widerruf abgelehnt und mir den Recht gegeben mein Asylstatus zu behalten, da die lage im Irak nicht so sicher ist danach hat das Bundesamt Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgericht Köln eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Berufung zugelassen. Es hat ein Jahr gedauert und das war letztes Jahr Oktober 10/06 bis ich einen Brief vom Oberverwaltungsgericht NRW bekommen habe und die Oberverwaltungsgericht hat entschlossen das ruhen des verfahren anzuordnen (die Anordnung erscheint im Hinblick auf die Vorbefassung bzw. zu erwartende Neubefassung andere Obergerichte mit der Problematik religiöse Minderheiten aus dem Irak bis zum ergehen einer höchst richterlichen Entscheidung zu den relevanten Fragestellungen zweckmäßig . Dieser Beschluss ist unanfechtbar (&80 asylVfG) ). Meine Frage ist was von Vorteile hat diese Entscheidung für mich????und muss ich damit rechnen dass es dem Bundesamt irgendwann mal trotz dieses Beschluss gelingen wird meine Asylstaus zu widerrufen ?????falls ya kann ich immer noch Berufung bei BverwG einlegen weil mit der entscheidung von BverwG vom 18.07.2006 , hat das BVerwG eine den Widerruf einer Asylanerkennung bestätigende Entscheidung des Bayrischen VGH aufgehoben und mit der Begründung zurückverwiesen, der VGH habe die Gefahr einer privaten Gruppenverfolgung von Christen im Irak auf einer zu schmalen Tatsachenfeststellung beurteilt. über einen Antwort würde ich mich freuen â?¦

    Danke Ihnen im Voraus!

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  2. Sie bleiben weiterhin anerkannter Flüchtling. Mit einem Widerruf ist angesichts der von Ihnen zitierten Entscheidung des BverwG und angesichts der aktuellen politischen Entwicklung derzeit auch nicht zu rechnen. Selbst das Bundesamt erkennt ja Christen aus dem Zentralirak derzeit als politisch Verfolgte an. Nach sechsjährigem Aufenthalt können Sie als anerkannter Flüchtling einen Einbürgerungsantrag stellen. Insofern würde ich Ihnen raten, derzeit einfach abzuwarten und beizeiten die Möglichkeiten und Bedingungen eines asylunabhängigen Aufenthaltsrechts zu klären.

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  3. Hallo.
    Im Irak ist man immer einer Gruppenverfolgung ausgesetzt ob man ein Christ, ein Shiite, ein Sunnite, ein Kurde oder ein Turkmen ist!

    Ich lebe seit mehr als 10 JAhren in Nürnberg und ich meine wie auch alle Iraker die in Nürnberg leben dass wir hier sehr unfär behandelt werden als in anderen Teilen Deutschlands. ICh verstehe dass einige Dinge Landesgelegenheiten sind doch wie kann man hier noch von Demokratie reden wenn ein Student der seit 10 JAhren in Deutschland lebt und sich schon fast als Deutscher ansieht immer noch keine deutsche Staatsangehörigkeit bekommt und nicht einmal Europa verlassen kann?????

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  4. Sehr geehrte Damen und Herren

    Meine Eltern, mein Bruder und ich sind irakische Christen und leben nun seit 1998 in Deutschland (Nidersachsen).
    2005 haben wir einenen Einbürgerungsantrag gestellt, bei dem
    bis heute wurde noch nicht entschieden wurde , ob dieser genehmigt wird.
    Nun wollte ich fragen dauert es wircklich solange bis man ein Ergebnis erhält?
    und ist es überhaupt gerecht, wenn man eine Ablehnung bekommt nachdem man jetzt schon fast 12 Jahre hier in Deutschland lebt und schon in integriert ist?
    Schließlich ist es doch besonders fatal für uns Kinder wenn wir z.B keinen Personalausweis haben wie unsere anderen Mitschüler oder in andere Länder wir z.b in die USA für einen kurzen Auslandsaufenthalt von der Schule aus teilnehmen können.
    Das Problem z.b in Niedersachsen ist es, dass man kein Hartz 4 bzw andere Hilfestellung in Anspruch nehmen darf um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Aber wie Sie ja wissen ist heutzutage schwer auf den Arbeitsmarkt eine gute Tätigkeit zu finden besonders als Ausländer.
    Also in allen und ganzen lautet meine Frage, ob es fair ist eine Ablehnung des Antrages auf die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, nachdem man 12 Jahre hier lebt und auch die Intergrations- bzw Sprachkurse bestanden hat, jedoch keinen Job hat um sich selbst zu finanzieren?
    Auf eine baldige Antwort würde ich mich freuen.
    Mit freundlichen Grüßen

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