Demorede Abschiebungshaft Büren 31.08.19
Johanna Lal, Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
„Um einen Staat zu beurteilen, muss man sich seine Gefängnisse von innen ansehen.“ Das hat bereits Leo Tolstoi im 19. Jahrhundert festgestelllt. Genau das tut der Flüchtlingsrat Niedersachsen seit über 3 Jahren. Und wir haben festgestellt: Gemessen an seinen Abschiebegefängnissen gibt dieser Staat kein gutes Bild ab. In den letzten Jahren haben wir mehr als 500 Menschen in der Abschiebungshaft Langenhagen bei Hannover beraten. Und jede Woche sehen wir Menschen, die isoliert sind, einsam, krank, hoffnungslos und die überallhin gehören, nur nicht in den Knast. Denn diese Menschen haben sich keines Verbrechens schuldig gemacht. Sie werden auch nicht verdächtigt, sich strafbar gemacht zu haben. Sie werden einzig und allein deswegen eingesperrt, weil Deutschland sie nicht haben will.
Rechtsanwalt Peter Fahlbusch hat weit über 1.800 Abschiebungsgefangene vertreten. Knapp die Hälfte davon saßen rechtswidrig in Haft – beispielsweise wurde ihnen das Recht auf einen Anwalt / eine Anwältin verwehrt oder eine Fluchtgefahr wurde zu Unrecht unterstellt. Das Tragische daran: Dies wird in den meisten Fällen erst festgestellt, wenn der oder die Betroffene bereits aus der Haft heraus abgeschoben worden ist – eine Haft, die Tage dauern kann, Wochen oder auch Monate.
Doch die Bundesregierung zieht es weiterhin vor, Realitäten zu leugnen und Gesetze nochmals zu verschärfen, anstatt das System der Abschiebungshaft – endlich – auf den Prüfstand zu stellen.
Viele der Menschen, die wir tagtäglich beraten, sind körperlich oder psychisch krank – die deutschen Behörden sperren Menschen ein mit Epilepsie, mit HIV; Menschen, die depressiv sind, Angststörungen haben und viele, die traumatisiert sind. Der erschreckendste Fall, den ich begleitet habe, war eine junge 23-jährige Frau aus Mali. Diese Frau – nennen wir sie Kaya – wird mit 12 Jahren zwangsverheiratet an einen 48-jährigen Mann. Mehrere Jahre in Gefangenschaft folgen, in der sie beständig von ihm vergewaltigt wird. Auch wird sie genitalverstümmelt. Nach einigen Jahren gelingt Kaya die Flucht, sie kommt zuerst in Italien an. Dort lebt sie auf der Straße, hat nichts zu essen und muss sich prostituieren, um an das Geld für die Überfahrt nach Deutschland zu kommen. Der Asylantrag, den Kaya dann hier stellt, wird gemäß der Dublin Verordnung nicht einmal geprüft. Sie soll nach Italien zurück. Die Ausländerbehörde unterstellt ihr dann eine Fluchtgefahr. Aber bevor sie ins Gefängnis gesteckt wird, kommt sie noch in die Psychatrie, wo diese schwerst traumatisierte Frau auch noch 5 Tage lang ans Bett gefesselt wird, ohne dass jemand mit ihr überhaupt reden würde. Von einer Gefangenschaft kommt Kaya in die nächste. Die Ärztin in der Abschiebehaft kriegt sie nur ein einziges Mal zu Gesicht. Nach Kayas Aussage kann sie sich auch kaum mit ihr verständigen – Dolmetscher:innen gibt es im Abschiebegefängnis auch nicht. Sie ist fast schon in einer Art Isolationshaft, denn sie ist die einzige Frau dort und Frauen sind von Männern getrennt untergebracht. Trotz unserer Interventionsversuche wird Kaya nach 3 Wochen Haft nach Italien abgeschoben und damit zurück in die Obdachlosigkeit.
Frauen, die nach Langenhagen kommen, sind meistens vollkommen isoliert. Selbst wenn mehrere dort untergebracht sind, können sie sich oft nicht miteinander verständigen. So geht es im Übrigen auch den Männern, die sog „Minderheitensprachen“ sprechen.
Es gibt auch keinerlei Beschäftigungmöglichkeit im Abschiebeknast. Es gibt lediglich einen Fernseher mit einem deutschsprachigen Fernsehprogramm. Die meisten bekommen ein internet- und kameraloses Handy, welches sie aber häufig nicht nutzen können, weil ihre SIM Karte nicht passt oder sie kein Guthaben haben. Für 2 Stunden am Tag dürfen die Gefangenen auf den Hof, der aus einer eingezäunten Betonfläche mit zwei kargen Bänken besteht. Rasen gibt es zwar, der darf allerdings nicht betreten, sondern nur durch einen Zaun bewundert werden. Den Rest des Tages verbringen die Gefangenen in ihren Zellen. Für wenige Stunden pro Tag sind die Zelltüren offen und sie dürfen sich auf den Gängen frei bewegen. Eine Küche gibt es theoretisch auch, die wenigsten von ihnen besitzen aber Geld, mit dem sie sich Lebensmittel kaufen könnten. Sie sind also auf das karge Gefängnis-Essen angewiesen, das ausgegeben wird. Nicht nur, dass der deutsche Staat Unschuldige einsperrt, er lässt sie auch noch unter völlig unwürdigen Bedingungen dort versauern.
Auch nicht-deutsche Frauen, die in Bordellen aufgegriffen werden und bei denen der Verdacht besteht, dass sie Opfer von Menschenhandel sind, werden in den Abschiebeknast gesteckt. Anstatt ihnen Schutz zu gewähren, sie an Fachberatungsstellen weiterzuverweisen und zu versuchen, mit Hilfe ihrer Aussagen Menschenhandelsorganisationen auf die Schliche zu kommen, werden sie ins Gefängnis gesteckt und des Landes verwiesen. Manchmal kommt dann noch ein Beamter zu ihnen in den Knast und sagt: Hey, nich so schön hier drinnen, oder? Pass auf, wenn du aussagst, lassen wir dich frei.
Darin, wie die deutsche Regierung Schutzsuchende und Opfer von schweren Menschenrechtsverletzungen behandelt, zeigt sich eine Politik, die sich selbst zum Handlanger von rechtsradikalen Forderungen gemacht hat. In den letzten Jahren hat die deutsche Regierung das Grundgesetz und die Menschenrechte weit hinter sich gelassen.
In Niedersachsen gibt es zudem wie in einigen anderen Bundesländern auch kein Abschiebungshaftvollzugsgesetz, obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits 1972 entschieden hat, dass Freiheitsentziehungen nur mit einer entsprechenden Rechtsgrundlage erfolgen dürfen. Die Abschiebungshaft wird damit praktisch im rechtsfreien Raum vollzogen. Das heißt auch: In den Gefängnissen gibt es keinen zivilen Beirat und keinen Sozialdienst. Die medizinische Versorgung ist völlig unzureichend. Wie soll man auch einen Menschen diagnostizieren und behandeln, wenn man sich mit ihm nicht einmal verständigen kann? Auch Berichte von Schikane und Gewalt kommen uns regelmäßig zu Ohren.
Mit dem nun in Kraft getretenen „Hau-Ab-Gesetz“ herrscht nun verkehrte Welt: Künftig soll nicht mehr die Ausländerbehörde in der Pflicht sein, nachzuweisen, dass der oder die Ausreisepflichtige flüchtig ist, sondern der schutzsuchende Mensch soll im Gegenteil selbst beweisen, dass er in Zukunft nicht fliehen wird. Und wenn dieser Mensch dies nicht beweisen kann, kann es passieren, dass er eingesperrrt wird. All dies hat mit der sogenannten Rechtsstaatlichkeit, die wir uns in Deutschland so stolz auf unsere Fahnen schreiben, nichts mehr zu tun.
Doch wir alle, die wir hier stehen, sind damit nicht einverstanden. Wir wollen diese Ungerechtigkeit nicht länger hinnehmen. Denn Migration und Flucht ist kein Verbrechen!
Was wir brauchen, ist ein gesellschaftlicher Aufschrei! Was wir brauchen, ist dieser unmenschlichen und rassistischen Praxis, die seit 100 Jahren in diesem Land verübt wird, ein Ende zu bereiten.
Dort, wo Unrecht geschieht, ist es die Pflicht eines jeden Einzelnen, Widerstand zu leisten. Vielen Dank.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen veranstaltet am 12.11.19 einen Informationsabend inkl. Ausstellung zur Abschiebungshaft.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...