Familienzusammenführung zu subsidiär Schutzberechtigten in Niedersachsen

Die Landesregierung hat am 04. Juni 2019 auf Anfrage im Landtag aktuelle Zahlen zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten vorgelegt (Landtags-Drucksache 18/3875). Die Neuregelung des § 36a AufenthG war zum 01. August 2018 in Kraft getreten. Danach können maximal 1.000 Personen monatlich mit einem Visum zu ihren subsidiär schutzberechtigten Angehörigen nachreisen.

Das Ausländerzentralregister (AZR) enthält erst seit Februar 2019 zahlenmäßige Angaben über nach § 36 a AufenthG erteilte Aufenthaltserlaubnisse. Zum Stand 31.03.2019 waren danach in Niedersachsen 80 Personen im Besitz einer solchen Aufenthaltserlaubnis. Die Landesregierung weist allerdings darauf hin, dass dieser Datenbestand durch das Bundesverwaltungsamt noch um weitere Bestandsdaten angereichert werden wird; eine Speicherung des neuen Aufenthaltstitels im AZR ist erst differenziert seit 08. Januar 2019 möglich. Für den vorherigen Zeitraum von August 2018 bis Januar 2019 waren die Länder vom Bund aufgefordert worden, die Zahlen händisch zu erfassen. Danach konnten in diesem Zeitraum in Niedersachsen 233 Personen von der Neuregelung profitieren und zu ihren subsidiär schutzberechtigten Angehörigen nachreisen.

Weiterhin listet die Landesregierung die bereits bekannten bundesweiten Zahlen zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten zum 28.02.2019 auf. Bis heute ungeklärt ist die Frage der Übertragbarkeit des im Jahr 2018 nicht ausgeschöpften Kontingents in das Jahr 2019. Innenminister Pistorius wandte sich Ende 2018 schriftlich an Bundesinnenminister Seehofer und setzte sich für eine solche Lösung ein. Nach Angaben der Landesregierung liegt eine Antwort auf dieses Schreiben bisher nicht vor. Nach den neuesten Zahlen des Auswärtigen Amtes wurden seit August 2018 bis Ende Mai 2019 bundesweit insgesamt 7.954 Visa für die Familienzusammenführung zu subsidiär Schutzberechtigten erteilt. Ausgehend von monatlich maximal 1.000 Visa hätten in diesem Zeitraum bis zu 10.000 Visa erteilt werden müssen. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert die Landesregierung daher weiterhin auf, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, damit mindestens der nach Abschaffung des Rechts auf Familienleben für subsidiär Geschützte gefundene politische Kompromiss (=1.000 Visa/ Monat) vollständig eingehalten wird.

Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, haben flüchtlingspolitische Fachorganisationen der Zivilgesellschaft, darunter der Flüchtlingsrat Niedersachsen, vergangene Woche anlässlich der Innenministerkonferenz (IMK) in Kiel dem Vorsitzenden der IMK im persönlichen Gespräch ihre Forderungen vorgestellt, darunter ein Forderungspapier zur Familienzusammenführung, sh. unten.

Hintergrund

Familientrennungen und Hürden für die Familienzusammenführung, Forderungen an die Innenministerkonferenz, Reader zum „Runden Tisch des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz mit flüchtlingspolitischen Fachorganisationen der Zivilgesellschaft 2019, 11. Juni 2019, S. 38

Verweigerter Familiennachzug. Ein Grundrecht wird bürokratisch entstellt, in: PRO ASYL – Heft zum „Tag des Flüchtlings 2019“, Seite 44

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