Niedersächsisches Innenministerium macht Druck bei Abschiebungen

Einem Bericht der „Braunschweiger Zeitung“ von gestern zufolge hat das niedersächsische Innenministerium 26 Städte und Landkreise und damit die Hälfte aller 52 niedersächsischen Kommunen schriftlich angehalten, Abschiebungen rigider umzusetzen. In den Schreiben wird kritisiert, dass die Ausländerbehörden einiger Kommunen nur bei wenigen ausreisepflichtigen Flüchtlingen die Abschiebung eingeleitet hätten. In anderen Kommunen liege die Quote wesentlich höher, obwohl die Gesetzeslage einheitlich sei. Ähnliche Berichte gab es zuletzt im Mai 2011, als das Innenministerium unter dem damaligen Innenminister Uwe Schünemann die Kommunen ebenfalls zu größeren Anstrengungen bei der Durchsetzung von Abschiebungen anhielt.

Uwe Schünemann ist es auch aktuell wieder, der das niedersächsische Innenministerium mit Forderungen nach weiteren Verschärfungen des Abschiebungsvollzugs vor sich hertreibt. Wie die HAZ gestern berichtete, fordert er zügigere Abschiebungen und ein „effektiveres Rückführungsmanagement“ des Landes. „Wer keine Bleiberechtsperspektive hat, sollte in einer zentralen Einrichtung des Landes bleiben und hier das Asylverfahren mit nur noch einer Gerichtsinstanz durchlaufen“, wird Schünemann in der HAZ zitiert. Auch die  Regelungen zur Härtefallkommission werden von Schünemann angegriffen. Der innenpolitische Sprecher der CDU, Sebastian Lechner, ergänzt: „Dass wir den Rückführungserlass des Landes ändern wollen, ist bekannt.“

Rollback allerorten. Sukzessive werden in Niedersachsen immer mehr Errungenschaften geschleift, auf die rot-grün einst stolz war. Selbst vor Familientrennungen schreckt das niedersächsische Innenministerium nicht mehr zurück. „Der Abschiebung der Frau S. und ihrer Tochter hat das MI, nachdem die Einlieferung des Herrn S. in [Krankenhaus] AK Altona erfolgt war, zugestimmt“, heißt es in einem Antwortschreiben des Landrats vom 27.02.2019 auf eine Beschwerde des Flüchtlingsrats. Die Beschwerde werde abgelehnt. Ein Verstoß gegen den Rückführungserlass habe nicht vorgelegen, „da alle Familienangehörigen am 29.01.2019 in ihrer Wohnung angetroffen wurden“.

 

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