UNHCR kritisiert geplante Verschärfungen im Zuwanderungsgesetz

UNHCR kritisiert geplante Verschärfungen im Zuwanderungsgesetz: „Zu viele restriktive Akzente“ Berlin (ots) – Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) übt Kritik an den geplanten Verschärfungen im Zuwanderungsgesetz.

Der UNHCR-Regionalvertreter für Deutschland, ßsterreich und die Tschechische Republik Gottfried Köfner erklärte heute vor dem Bundestagsinnenausschuss in Berlin, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Umsetzung von EU-Richtlinien sei die Chance verpasst worden, wichtige Verbesserungen beim Flüchtlingsschutz in Deutschland gesetzlich zu verankern: „Die positiven Gestaltungsmöglichkeiten von EU-Richtlinien wurden leider nicht genutzt, statt dessen wurden an vielen Stellen restriktive Akzente gesetzt.“ 

Bei einer Anhörung nannte der UNHCR-Vertreter fünf zentrale Kritikpunkte: Beim subsidiären Schutz (gemeint ist vor allem der individuelle Schutz von Bürgerkriegsflüchtlingen) würden EU-Vorgaben nicht eingehalten. Damit werde das Ziel verfehlt, bestehende Schutzlücken im deutschen Recht zu schließen.

Erhebliche Nachteile für die Betroffenen ergeben sich laut Köfner auch bei der Umsetzung der sogenannten Dublin II Verordnung, auf deren Grundlage die EU-Staaten untereinander klären, welches Mitgliedsland für die inhaltliche Prüfung eines Asylantrages zuständig ist. Er sehe mit großer Besorgnis, dass nach dem Gesetzentwurf ein einstweiliger Rechtsschutz ausgeschlossen werden soll. Den Schutzsuchenden werde so effektiv die Möglichkeit genommen, gegebenenfalls gerichtlich klären zu lassen, ob ihnen – insbesondere aufgrund der im Dublin-System vorrangig zu berücksichtigenden familiären Bindungen – nicht doch ein Prüfungsverfahren in Deutschland zustehe.

Der UNHCR-Vertreter bemängelte zudem, dass die EU-Richtlinie über die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber weitgehend nicht umgesetzt werde. Die Gesetzgebung würde im Gegenteil sogar zum Anlass genommen, die Stellung von Asylbewerbern zu verschlechtern. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die geplante Ausdehnung der Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes von drei auf vier Jahre. Zudem vermisse er ein klares gesetzliches Bekenntnis dazu, besonders schutzbedürftigen Asylbewerbern wie Opfern von Gewalt und Folter sowie Minderjährigen zu einem rechtlichen Anspruch auf psychologische und medizinische Behandlung zu verhelfen. Die entsprechende EU-Vorschrift werde im vorliegenden Entwurf nicht berücksichtigt.

Köfner bedauerte ferner, dass der Gesetzentwurf keine Neuregelung der Bestimmungen zum Widerruf des Flüchtlingsstatus‘ vorsehe. Die derzeitige deutsche Rechtspraxis stehe nicht im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention und sei auch aus integrationspolitischen Gründen zu hinterfragen.

Der UNHCR-Vertreter begrüßte grundsätzlich die im Gesetzentwurf vorgesehene Bleiberechtsregelung. Einzelne Einschränkungen blieben allerdings problematisch. Köfner wandte sich in diesem Zusammenhang insbesondere erneut gegen einen pauschalen Ausschluss von Staatsangehörigen bestimmter Staaten. Hierfür gebe es keinen ersichtlichen und sachlichen Grund.Originaltext: Der Hohe

Flüchtlingskommissar (UNHCR)

Pressekontakt:
Stefan Telöken
UNHCR Deutschland
Telefon: 030/20 22 02-10
Telefax: 030/20 22 02-23
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