Flüchtlingsrat enttäuscht über Landrat Wegner
Keine Gesprächsbereitschaft zum Fall der Gazale Salame
Entscheidung über Befristung der Wiedereinreisesperre steht immer noch aus
Seit zwei Jahren befindet sich die abgeschobene Libanesin Gazale Salame mit zwei kleinen Kindern in einem Ghetto bei Izmir in der Türkei. Alle Versuche, die schwerkranke Frau nach Deutschland zurückzuholen, die im Februar 2005 zusammen mit der jüngsten Tochter Schamps hochschwanger von der Polizei abgeholt und in die Türkei abgeschoben wurde, während ihr Mann Ahmed die beiden größeren Mädchen in die Schule brachte, sind bislang gescheitert. Enttäuscht sind wir in diesem Zusammenhang insbesondere auch von Landrat Wegner.
Landrat Wegner hat zwar in der Vergangenheit immer wieder auch öffentlich Verständnis für die schwere Lage von Gazale geäußert, er blockiert jedoch gleichzeitig alle Bemühungen um eine Linderung ihres Schicksals. Auf die Bitte der Anwältin Silke Schäfer (Kanzlei Waldmann-Stocker) und der ßrztin Dr. Gisela Penteker (Flüchtlingsrat) um ein Gespräch ließ er mit Schreiben vom 15. Mai lediglich mitteilen, er sehe hierfür „keine Möglichkeit“. Kürzlich erst hat Dr. Penteker die im Februar 2005 abgeschobene Mutter von vier Kindern in der Türkei besucht und sich schockiert über ihren Zustand geäußert: „Gazale leidet unter schweren Depressionen und hat das Gefühl, allein gelassen zu werden. Besonders unerträglich ist für sie die lange Trennung von den beiden großen Töchtern. Die alleinige Verantwortung für die beiden kleinen Kinder belastet sie schwer. Auch die behandelnden ßrzte halten sie für zunehmend suizidgefährdet.“
Der Landkreis Hildesheim hat sich bezüglich der Frage einer Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in der Vergangenheit für unzuständig erklärt und auf das Visumsverfahren verwiesen. Bis heute hat der Landkreis allerdings auch nichts getan, um eine Wiedereinreise von Gazale Salame im regulären Visumsverfahren zu ermöglichen. Der Antrag auf nachträgliche Befristung der Wirkungen der Ausweisung sowie Abschiebung ist bereits am 08.07.2005 gestellt worden, eine Entscheidung darüber steht bis heute aus.
Zwar hat das Innenministerium den Landkreis vor einem Jahr angewiesen, Rechtsmittel gegen die positive Entscheidung im Verfahren ihres Mannes Ahmed Siala einzulegen, und damit auch eine reguläre Familienzusammenführung von Gazale nach Deutschland zu ihrem Mann verbaut. Nichts hindert den Landkreis jedoch, Gazale einen Besuchsaufenthalt für zumindest drei Monate bei ihrem Mann und ihren Kindern in Deutschland zu ermöglichen, die sie seit mehr als zwei Jahren nicht gesehen hat.
Ein Visumsantrag für Gazale Salame zu Besuchszwecken kann erst gestellt werden, wenn die Wiedereinreisesperre gelöscht ist. Die vom Landkreis geforderten Abschiebungskosten in Höhe von mehr als 1878,47 Euro haben die Unterstützer/innen an den Landkreis überwiesen. Dennoch rührt sich der Landkreis nicht. Ohne Streichung der Wiedereinreisesperre aus dem Ausländerzentralregister wird die Botschaft den Antrag nicht bearbeiten; er hat ferner keinerlei Erfolgschancen, wenn nicht eine Vorabzustimmung des Landkreises zur Einreise vorliegt.
Zwar entscheidet die deutsche Botschaft über den Visumsantrag, aber der Landrat könnte die für eine positive Entscheidung notwendigen Voraussetzungen schaffen. Dr. Penteker: „Ich appelliere an Herrn Wegner, Menschlichkeit zu zeigen und der Familie nach mehr als zweijähriger Trennung ein Wiedersehen – wenn auch nur auf dem Besuchswege – zu ermöglichen!“
gez. Kai Weber, Flüchtlingsrat Niedersachsen
gez. Andreas Vasterling, Menschen für Menschen, Solidarität und Bleiberecht Hildesheim
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