Flüchtlingsrat kritisiert erste Abschiebung aus Niedersachsen nach Afghanistan seit 2016

Erstmals seit Beginn der Charterabschiebungen nach Afghanistan im Dezember 2016 hat sich das Land Niedersachsen am 02.10.2018 an einem solchen Abschiebungsflug beteiligt: Unter den 17 Flüchtlingen, die in der Nacht vom 02. auf den 03.10.2018 aus München nach Kabul abgeschoben wurden, befand sich auch ein Afghane aus Niedersachsen, der zuvor eine mehrjährige Freiheitsstrafe verbüßt hat.

Der Flüchtlingsrat ist empört und kritisiert den niedersächsischen Innenminister scharf: Die dramatische Eskalation der Sicherheitslage in dem bürgerkriegsgeschüttelten Land erfordert einen kategorischen Abschiebungsstopp. Es ist aus menschenrechtlicher Perspektive inakzeptabel, die Gefahr für Leib und Leben, die abgeschobenen Flüchtlinge in Afghanistan droht, mit Straftaten in Deutschland zu „verrechnen“. Die Gefährdung von Menschen durch den Krieg in Afghanistan besteht auch für Personen, die hier straffällig geworden sind. Nach Aussagen von Friederike Stahlmann, Mitarbeiterin des Max-Planck-Instituts für ethnologische Forschung und Expertin für Afghanistan, sind abgeschobene Rückkehrer in Afghanistan besonders gefährdet, Opfer der Taliban zu werden. Militärkreisen zufolge sterben derzeit rund 35 Sicherheitskräfte der Regierung täglich in Gefechten und bei Anschlägen. Laut einem UN-Bericht erreichte im ersten Halbjahr die Zahl der bei Konflikten in Afghanistan getöteten Zivilisten mit fast 1700 den höchsten Stand seit Beginn der Aufzeichnungen. Während Finnland den neuen UNHCR-Bericht zum Anlass für einen Abschiebungsstopp genommen hat, vollzieht Niedersachsens ausgerechnet jetzt nach Jahren wieder eine Abschiebung nach Afghanistan.

Die Hauptstadt Kabul betreffend – also den Zielort deutscher Abschiebungen nach Afghanistan – schreibt UNHCR:

UNHCR stellt fest, dass Zivilisten, die sich am täglichen Wirtschaftsleben und sozialen Aktivitäten in Kabul beteiligen, einem Risiko ausgesetzt sind, verallgemeinerter Gewalt zum Opfer zu fallen, die die Stadt beeinflusst. (…) In Anbetracht der generellen Konfliktsituation und der Menschenrechtsverletzungen sowie des nachteiligen Einflusses, den diese auf den breiteren sozio-ökonomischen Kontext haben, geht UNHCR davon aus, dass in Kabul generell eine inländische Fluchtalternative nicht verfügbar ist (Hervorhebung im Orig.).

Erst am Dienstag wurden knapp drei Wochen vor der Parlamentswahl in Afghanistan bei einem Attentat auf eine Wahlkampfveranstaltung mindestens 13 Menschen getötet. Die radikal-islamische IS-Miliz reklamierte den Selbstmordanschlag in der Provinz Nangarhar im Osten des Landes für sich. Die Regierung der Provinz Nangarhar sprach von mindestens 13 Toten und mehr als 30 Verletzten, darunter auch Kinder. Die Zahl der Opfer könne noch steigen, hieß es.

Weitere Informationen auf der Themenseite Afghanistan

Presse

Niedersachsen schiebt erstmals seit 2016 Mann nach Afghanistan ab, in: Hannoversche Allgemeine Zeitung online vom 04. Oktober 2018

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