Wie der nachfolgenden Meldung zu entnehmen ist, hält die Bundesregierung trotz der Eilentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an der Praxis der ßberstellung von Flüchtlingen nach Griechenland fest.
Empörend ist auch die Tatsache, dass das BAMF die Bescheide über die Verweigerung eines Asylverfahrens in Deutschland und Rücküberstellung nach Griechenland weiterhin erst auf dem Weg zum Flughafen aushändigt, um Eilverfahren auf diese Weise zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund raten wir,
- frühzeitig zu klären, ob die Einreise über Griechenland erfolgte,
- im direkten Kontakt mit dem BAMF Dortmund zu klären, ob ein Dublin II – Verfahren anhängig ist,
- in allen einschlägigen Fällen eine Petition an den dt. Bundestag zu richten und
- ggfs. – sofern dies finanzierbar ist – mit anwaltlicher Hilfe die Verwaltungsgerichte anzurufen.
Ein Leitfaden zum Umgang mit Dublin II – Verfahren wird demnächst folgen.
gez. Kai Weber
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Berlin: (hib/HIL/STO) Deutschland wird auch künftig Asylbewerber im sogenannten Dublin-Verfahren nach Griechenland überstellen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (16/14149) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/14119) hervor. Danach hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung fest, dass Griechenland ein sicherer Drittstaat im Sinne des Grundgesetzes ist. Das Bundesverfassungsgericht habe dieses Jahr zwar in drei Beschlüssen die ßberstellung eines Asylbewerbers von Deutschland nach Griechenland „durch einstweilige Anordnung vorübergehend ausgesetzt“. Diese Beschlüssen enthielten aber keine Aussagen über die grundsätzliche Zulässigkeit der ßberstellung vom Asylbewerbern nach Griechenland, schreibt die Regierung.
Die Linksfraktion hatte darauf hingewiesen, dass möglicherweise „eine ordnungsgemäße Registrierung als Asylsuchender in Griechenland unmöglich sein könnte“. Die Abgeordneten fordern deshalb, Abschiebungen nach Griechenland grundsätzlich zu stoppen, „da die vom Verfassungsgericht angebrachten Zweifel bezüglich eines ordnungsgemäßen Asylverfahrens in Griechenland allgemeiner Natur und nicht einzelfallabhängig sind“.
Im ersten Halbjahr 2009 haben nach Auskunft der Bundesregierung in Deutschland 11.979 Menschen Asyl beantragt. Deutschland rangierte damit bei den absoluten Zahlen auf Rang drei in der Europäischen Union. Mehr Menschen suchten in Frankreich (22.666) und in Großbritannien (17.669) Asyl. In den Jahren 2007 und 2008 lag Deutschland mit 19.164 (2007) und
22.085 (2008) Asylbewerbern jeweils zum Jahresende auf Platz fünf in der EU.
Umgerechnet auf die Bevölkerung lag im ersten Halbjahr 2009 Malta mit 2,94 Asylbewerbern auf 1.000 Einwohner ebenso an der Spitze wie im Jahr 2008 (6,46). 2007 zählte Zypern mit 8,72 die meisten Asylbewerber pro 1.000 Einwohner.
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