Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert Landesregierung auf, Bleiberechtsinitiative Schleswig-Holsteins zu unterstützen

Presseinformation, 13. September 2018

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert die niedersächsischen Regierungsfraktionen und die Landesregierung auf, sich konstruktiv in die anstehenden Gespräche um eine Verbesserung der Bleiberechtsregelungen für geduldete Menschen im Bundesrat einzubringen. „Die geplante Initiative Schleswig-Holsteins für bessere Bleiberechtsregelungen sollte im Niedersächsischen Landtag fraktionsübergreifend Unterstützung finden. Die Legalisierung des Aufenthalts von langzeitgeduldeten Menschen, darunter viele Kinder und Jugendliche, ist im Interesse von Land und Kommunen, Politik und Gesellschaft“, erklärt Sebastian Rose vom Flüchtlingsrat Niedersachsen.

Jugendliche, die als (unbegleitete) Minderjährige eingereist sind, werden bei derzeitiger Gesetzeslage viel zu oft von den Bleiberechtsregelungen ausgeschlossen, weil sie das bisherige Maximalalter von 20 Jahren bereits überschritten haben. Erfolgreich durchlaufene Integrationsschritte wie Schulabschlüsse, absolvierte Sprachkurse oder Weiterqualifizierungen werden dann aufenthaltsrechtlich gar nicht mehr berücksichtigt, die Abschiebung droht. Die Ausweitung der Bleiberechtsregelung auf das 27. Lebensjahr wäre auch unter Berücksichtigung des SGB VIII sinnvoll, das eine Fördermöglichkeit in Ausnahmefällen bis zum 27. Lebensjahr vorsieht. Eine Abstimmung der aufenthaltsrechtlichen Regelungen mit dem Schutz- und Entwicklungsrecht aus der Kinder- und Jugendhilfe wäre demenstprechend sinnvoll und notwendig. Gerade in der sensiblen Phase des Erwachsenwerdens sind Bleiberechtsperspektiven ein entscheidender Faktor, um Integrationsbemühungen und die Fortsetzung der (Aus-)Bildungswege zu fördern und zu bestärken.

„Die Landesregierung hat wiederholt betont, dass sie großes Interesse daran habe, Personen eine langfristige Aufenthaltsperspektive zu bieten, die während eines langjährigen Aufenthaltes gute Integrationsleistungen erbracht haben. Niedersachsen sollte daher gemeinsam mit dem Nachbarn aus Schleswig-Holstein vorangehen und im Bundesrat für Mehrheiten für dieses Vorhaben werben“, so Rose abschließend.

Im Juli 2018 hatte sich der Flüchtlingsrat Niedersachsen an die vier Landtagsfraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP gewendet und eine Unterstützung des Schleswig-Holsteiner Vorhabens gefordert. Von Seiten der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen hat der Flüchtlingsrat Niedersachsen bereits positive Rückmeldungen erhalten.

Kontakt:
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Sebastian Rose, Referent der Geschäftsführung, Tel. 0511 98 24 60 34, E-Mail: sr@nds-fluerat.org, nds@nds-fluerat.org

Hintergrund:

Der schleswig-holsteinische Landtag hat Anfang Juli 2018 einen Beschluss für eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Bleiberechtsregelungen im Aufenthaltsgesetz gefasst (Landtags-Drucksache S-H 19/829). Die dortigen Jamaika-Koalitionsfraktionen fordern mit ihrem Beschluss ihre Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative einzubringen, um den Kreis der potentiell Anspruchsberechtigten nach § 25a und § 25b AufenthG zu erweitern. Dazu soll die Regelung in § 25b AufenthG so ergänzt werden, dass jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres ein Bleiberecht gewährt werden kann, wenn sie die Voraussetzungen des § 25a Abs. 1 AufenthG für ein Bleiberecht erfüllen, wobei ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis vor Vollendung des 27. Lebensjahres gestellt werden muss. Bisher steht diese Regelung nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres offen.

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen diskutiert der Niedersächsische Landtag am 14. September 2018 erstmals den Entschließungsantrag „Bleiberechtsregelung verbessern – echte Perspektiven für integrierte junge Menschen schaffen“. Darin wird der Niedersächsische Landtag aufgefordert, den Beschluss aus Schleswig-Holstein und die daraus folgende Bundesratsinitiative zu unterstützen.

Zum 28.02.2018 lebten über 5.500 Personen vier Jahre oder länger geduldet in Niedersachsen (sh. Landtags-Drucksache 18/886, Antwort auf Frage 1d), darunter viele Kinder und Jugendliche. Zum gleichen Stichtag lebten insgesamt über 5.600 Minderjährige geduldet in Niedersachsen. Hinzu kamen rund 2.500 Personen im Alter von 18 bis 25 Jahren.

Weitere Informationen

Presseinformation als pdf

Presse

Abschiebungen im Norden. Oft erzwungene Freiwilligkeit, in: taz online vom 16. September 2018

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