Das BMI hat eine neue Aufnahmeanordnung für ein Resettlementverfahren aus Libyen/Niger für 300 Schutzsuchende herausgegeben. Mit Begleiterlass vom 26.07.2018 erläutert das niedersächsische Innenministerium den politischen Hintergrund sowie das weitere Verfahren der Aufnahme.
4.000 der rund 50.000 von UNHCR in Libyen registrierten Flüchtlinge (mehrere Hunderttausend in Libyen lebende Flüchtlinge wurden – noch – nicht registriert) sollen in Europa aufgenommen werden, davon 300 „besonders Schutzbedürftige“ in Deutschland. Die mit EU-Geldern finanzierte und mit Drohungen gegen Seenotrettungsorganisationen durchgesetzte, weitgehende Abriegelung der libyschen Küste unter Inkaufnahme steigender Opferzahlen wird fortgesetzt. Rund 15.000 Flüchtlinge wurden von der so genannten „libyschen Küstenwache“ abgefangen und in libysche Folterlager zurückgebracht. Resettlement ist in diesem Konzept nicht mehr als ein Feigenblatt, das die Kritik an der menschenrechtsverachtenden europäischen Flüchtlingspolitik abmildern und die betroffenen nordafrikanischen Staaten zur Zusammenarbeit bewegen soll. Im Rahmen des von der EU verfolgten Konzepts ist Resettlement kein zusätzliches Instrument der Flüchtlingsaufnahme in Europa, sondern wird zu ihrem Ersatz, als ein Baustein, der die weitere Externalisierung und Kontingentierung der Flüchtlingsaufnahme legitimieren soll.
Heißen wir die glücklichen Auserwählten willkommen, die auf dem Weg über „Transitzentren“ in Niger mit Unterstützung des UNHCR den Weg u.a. nach Deutschland finden. Und werden wir nicht müde, die Verlogenheit einer Politik zu brandmarken, die sich dafür feiert.
Nähere Details zum Verfahren und den rechtlichen Hintergründen können Sie auf der website des Resettlementprojekts der Caritas Friedland nachlesen.
Nachtrag: Ein hervorragender Beitrag zum Thema erschien am 18.11. unter tagesschau.de: Flüchtlingsabkommen mit dem Niger in der Kritik
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