Offizielle Informationen des Auswärtigen Amts zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten ab 1. August 2018

Ab August 2018 können bis zu 1000 Personen pro Monat zu subsidiär Schutzberechtigten nachziehen, bisher ist der Nachzug ausgesetzt. Auch Eltern von unbegleiteten Minderjährigen können hiervon profitieren.

Angehörige können sich über die Internetseite der jeweils zuständigen Auslandsvertretung für einen Termin registrieren oder gelangen über folgenden Link zur zentralen Terminliste: https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_categoryList.do?locationCode=subs&realmId=851

Bereits bestehende Terminregistrierungen behalten ihre Gültigkeit.

Voraussetzung für die Visumserteilung ist, dass ein humanitärer Grund vorliegt. Wann dies der Fall ist und wie vorgegangen werden muss, kann in den “Informationen zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ab dem 1. August 2018” des Auswärtigen Amtes nachgelesen werden.

Das Dokument ist als pdf hier aufzurufen: Offizielle Informationen des Auswärtigen Amts zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten ab 1. August 2018.

Vorab einige wichtige Antworten auf oft gestellte Fragen, die auch in dem Dokument zu finden sind:

  1. Offizielle Informationen des Auswärtigen Amts zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten ab 1. August 2018.

*Wo kann ich den Familiennachzug beantragen?*

Anträge können bei der zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Generalkonsulat gestellt werden. In Amman, Beirut und Erbil nimmt IOM die Anträge entgegen, in Istanbul berät IOM vor Antragstellung beim Generalkonsulat. Nachzugswillige Angehörige können sich über die Internetseite der jeweils zuständigen Auslandsvertretung für einen Termin registrieren oder gelangen hier <https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=subs> direkt zur zentralen Terminliste.

*Muss ich mich noch einmal in die Terminliste eintragen, wenn ich mich früher schon gemeldet hatte? Was muss ich tun, wenn sich meine Kontaktdaten in der Zwischenzeit geändert haben?*

Bereits bestehende Terminregistrierungen behalten ihre Gültigkeit. Soweit sich Antragsteller bereits bei einer Auslandsvertretung in eine Terminliste eingetragen haben, können sie sich direkt mit IOM in Verbindung setzen, um die Registrierung zu bestätigen, um mitzuteilen, ob sich die Kontakt- oder Passdaten geändert haben und um zu klären, ob sie bereits über alle erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung verfügen.

*Wie lange dauert es, bis ich einen Termin bei der Auslandsvertretung/IOM bekomme?*

Grundsätzlich werden die Terminregistrierungen chronologisch abgearbeitet. Ausnahmen sind nur in besonders begründeten, dringenden humanitären oder medizinischen Notfällen möglich. In Fällen, in denen der Schutzberechtigte in Deutschland demnächst volljährig wird, bemüht sich die Auslandsvertretung um eine zügige Terminvergabe; eine bevorzugte Entscheidung über die Gewährung des Familiennachzuges ist damit jedoch nicht verbunden. Die Wartezeit auf den Termin hängt also davon ab, wann der Antragsteller sich registriert hat, wie groß die Nachfrage an Terminen am jeweiligen Antragsort ist und wie viele Anträge dort pro Tag angenommen werden können.

 *Was kann ich tun, wenn ich oder mein Kind bald volljährig werden?*

Für den Familiennachzug von minderjährigen Kindern zu den Eltern ist entscheidend, dass bereits vor Volljährigkeit ein formloser Antrag bei der zuständigen Auslandsvertretung gestellt wird. Aus diesem Antrag müssen sich Name, Geburtsdatum, Passnummer der Antragsteller sowie Name, Geburtsdatum und Aufenthaltstitel der Referenzperson in Deutschland ergeben. Die Auslandsvertretung wird den Antrag quittieren, diese Antwort sollte unbedingt zum Vorsprachetermin mitgebracht werden. Liegt nachweislich ein rechtzeitiger formloser Antrag vor, geht die spätere Volljährigkeit, die der Wartezeit auf einen Antragstermin oder der Bearbeitungszeit geschuldet ist, nicht zu Lasten des Antragstellers. Tritt die Volljährigkeit hingegen vor der Antragstellung ein, kann eine Einreise nur in außergewöhnlichen Härtefällen erfolgen. Bei einem Nachzug zu einem minderjährigen Kind in Deutschland sollte bei der

Beantragung eines Termins bei der Auslandsvertretung auf die in Kürze eintretende Volljährigkeit hingewiesen werden. Die Auslandsvertretung bemüht sich dann um eine zügige Terminvergabe; eine bevorzugte Entscheidung über die Gewährung des Familiennachzuges ist damit jedoch nicht verbunden.

 

  1. Die deutsche Botschaft Beirut hat das Terminvergabesystem für Angehöriger subsidiär gesch. Geflüchteter zum 4.7.18 umgestellt.

https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_category.do?locationCode=beir&realmId=320&categoryId=1208&request_locale=de

„Diese Kategorie ist seit dem 04.07.2018 nicht mehr aktuell, wenn Sie zu einem syrischen subsidiär Schutzberechtigten beantragen möchten.

Bitte beachten Sie:

Ab dem 01.08.2018 werden enge Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern) von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten Visa zum Zwecke des Nachzugs beantragen können. Nachzugswillige Familienangehörige können sich bereits jetzt auf dieser Internetseite für einen Termin zur Abgabe eines Visums registrieren.

Achtung: Antragsteller die einen Termin zur Beantragung eines Visum zum Nachzug zu einem subsidiär Schutzberechtigten in Deutschland gebucht haben, werden von der Internationalen Organisation für Migration (IOM), der UN Migrationsagentur im Rahmen des Familienunterstützungsprogramms (FAP) kontaktiert werden.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Terminregistrierung noch gültig ist, oder wenn sich Ihre Kontaktdaten seit Ihrer Terminbuchung geändert haben (Telefonnummern und Mailanschriften), dann sollten Sie sich mit IOM in Verbindung setzen: +961 4 929 111 | info.fap.lb@iom.int

Per E-Mail eingehende Änderungswünsche von bestehenden Registrierungen für Familiennachzug zum anerkannten Flüchtling werden seit dem 15.03.2018 nicht mehr bearbeitet. In diesen Fällen werden die Antragsteller auf die Stornierung der fehlerhaften und die Buchung einer neuen Registrierung verwiesen. Dies gilt auch für Antragsteller, die ihren bereits vergebenen Termin nicht wahrnehmen können oder konnten.

Das Mailpostfach familiennachzug.syrien@auswaertiges-amt.de ist seit dem 28.09.2016 geschlossen, dort eingehende E-Mails wurden ab diesem Datum nicht mehr bearbeitet.“

 

  1. Familienunterstützungsprogramm IOM: Juli 2018 (Stand: 06.07.2018)

Sehr geehrte Damen und Herren,

es gibt einige wichtige Neuerungen im Rahmen des Familienunterstützungsprogramms, über die ich Sie gerne informieren würde: Seit Anfang der Woche (2.7.2018) sind unsere beiden Unterstützungszentren in *Gaziantep (Türkei) und Chtoura (Libanon) geschlossen*. Unsere Unterstützungsleistungen werden weiterhin in Istanbul, Beirut, Erbil und Amman angeboten (die Kontaktdaten nachfolgend in dieser Email). Bitte streuen Sie diese Informationen auch über Ihre Verteiler.

Die *Internationale Organisation für Migration (IOM)* unterstützt im Rahmen des *„Family Assistance Programme“ (FAP)* Familienangehörige von Schutzberechtigten bei der Ausreise nach Deutschland. Ziel des Programms ist es, Antragstellern bei Fragen zum Visumverfahren zu helfen und sicherzustellen, dass sämtliche notwendigen Dokumente beim Visumtermin vorgelegt werden können. Hierzu hat IOM Familienunterstützungszentren in Istanbul, Beirut, Erbil und Amman eingerichtet. Wir bitten alle Antragsteller darum, diese IOM Familienunterstützungszentren vor ihrem

Termin für die Beantragung eines Visums zum Familiennachzug an deutschen Auslandsvertretungen zu besuchen. Durch den Besuch der IOM-Familienunterstützungszentren kann die Visumbearbeitung und damit die Ausreise nach Deutschland beschleunigt werden. Dort, wo IOM uns unterstützt, sollen alle Antragsteller zunächst zu IOM gehen, wo eine Beratung (und ggf. auch eine Anhörung) stattfinden. Bitte kontaktieren Sie IOM unter:

LIBANON
Mount Lebanon, Metn, Beit El Kikko,

Bikfaya Main Road, Kamouh BLDG
+961 4929 111
Email: info.fap.lb@iom.int <mailto:info.fap.lb@iom.int>

IRAK
100m Road,

Villa no. 4B & 5B, Italian Village 1, Erbil
+964 66 211 1500
Email: info.fap.iq@iom.int <mailto:info.fap.iq@iom.int>

TÜRKEI

Bestekar Şevki Bey Sokak No: 9,Balmumcu,
Beşiktaş/Istanbul
+90 2124010250
Email: info.fap.tr@iom.int <mailto:info.fap.tr@iom.int>

JORDANIEN

Almadeeneh almonwwarah Street
Behind Ibn Alhaitham hospital
Abdulla bn Jubair Street – Building No. 7
Amman
Tel: +962 791024777 / +962 791024888 / +962 791024999
Email: info.fap.jd@iom.int <mailto:info.fap.jd@iom.int>

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