Gesetzentwurf Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten um Georgien und Maghreb-Staaten liegt vor

Seit vergangenem Montag, 28. Mai 2018, befindet sich ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums in der Ressortabstimmung. Neben Georgien sollen die drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Demnächst soll das Bundeskabinett darüber beschließen, bevor das parlamentarische Verfahren beginnt. Die zehn von Grünen und/oder der Linkspartei mitregierten Bundesländer können das Vorhaben im Bundesrat stoppen, wenn sie denn wollen. Ein Vorhaben, die drei Maghreb-Staaten als sicher zu deklarieren, war bereits 2017 im Bundesrat gescheitert. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hatte sich damals im Rahmen der Befassung des niedersächsischen Landtages in einem offenen Brief an die Landtagsfraktionen deutlich gegen das Vorhaben gerichtet.

SPD und CDU haben im niedersächsischen Koalitionsvertrag Ende 2017 entgegen der Vorgängerregierung festgehalten, dass sie einer Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten im Bundesrat zustimmen werden, sofern die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Vergangene Woche hat der Flüchtlingsrat Niedersachsen in einer Entgegnung auf Aussagen aus der Spitze der SPD-Bundestagsfraktion auf die aktuellen Schutzquoten, die Einreise- und Antragszahlen bei den Maghreb-Staaten hingewiesen.

Mit dem Vorhaben der Bundesregierung würde die Liste der sicheren Herkunftsstaaten auf insgesamt zwölf Staaten anwachsen.

Die Linksfraktion im Bundestag hat zu Georgien nachgefragt. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus.

In den kommenden Wochen und Monaten wird es darum gehen, dieses Vorhaben der Bundesregierung kritisch zu begleiten und dafür zu sorgen, die Ausgrenzung weiterer Gruppen von Menschen zu verhindern.

Nachtrag 21. Juni 2018

Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums liegt jetzt vor. Er ist bisher noch nicht vom Bundeskabinett beschlossen worden. Es handelt sich daher um eine vorläufige Fassung.

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