Kein Recht auf Familienleben (2017)

[Mai 2017]

Im November 2015 reist Bahgat Hsso, ein staatenloser Kurde aus Syrien, nach Deutschland ein. Seine Frau und die drei Kinder bleiben in einem Flüchtlingslager im Nordirak. Mit Hilfe einer
ehrenamtlichen Unterstützerin gelingt es Bahgat, vergleichsweise schnell, nach sechs Monaten einen Anhörungstermin beim Bundesamt zu erhalten.

Im November 2016 wird ihm subsidiärer Schutz zugesprochen. Damit muss Bahgat auf den Nachzug seiner Frau und Kinder bis mindestens März 2018 warten. Dennoch beantragt er im Juni 2016 beim deutschen Generalkonsulat in Erbil einen Termin in der Hoffnung, dass seine Frau und Kinder dort zumindest schon einmal ihren Visumsantrag stellen können. Bis heute hat die Familie keinen Termin erhalten.

Schon während des Asylverfahrens gelingt es Bahgat, einen Arbeitsplatz bei einem Bauunternehmer zu finden. Dieser hatte keinen Einheimischen für die Tätigkeit finden können. Seit September 2016 bezieht der Kurde keinerlei Sozialleistungen mehr und wäre finanziell in der Lage, seine Familie in Deutschland zu versorgen. Er ist auf dem besten Weg, sich erfolgreich in Deutschland zu integrieren. Inzwischen unterstützt er sogar andere Flüchtlinge bei Behördengängen oder Arztbesuchen.

Aussicht darauf, Frau und Kinder wiederzusehen, hat Bahgat auf absehbare Zeit nicht. Auch die Möglichkeit, seine Familie über ein Länderprogramm nach Deutschland zu holen, besteht nicht. Lediglich vier Bundesländer ermöglichen es Syrern mit gültigem Aufenthaltstitel, ihre Angehörigen zu sich zu holen, wenn deren finanzielle Versorgung sichergestellt ist. Das Bundesland, in dem Bahgat lebt, gehört nicht dazu.

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