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GEASGemeinschaftsunterkunftGemeinwesenarbeitGenfer Flüchtlingskonvention (GFK-Konvention)GestattungGrenzübertrittsbescheinigungGroßes InterviewHärtefallkommissionIntegrationskursInternationale Organisation für Migration (IOM)InterviewIOMIQ-Netzwerk

GEAS

Das GEAS (Gemeinsame Europäische Asylsystem) soll die gemeinsamen Mindeststandards für den Umgang mit Asylsuchenden in den Mitgliedsstaaten sicherstellen. Es fungiert als Dach für nationale Verfahrenssysteme. Kernregelungen im GEAS sind die → Asylverfahrensrichtlinie, die Richtlinie für die Aufnahmebedingungen, die → Anerkennungsrichtlinie, die → Dublin-Verordnung und die Eurodac-Verordnung. Ziele sind, gerechtere und schnellere Asylverfahrensentscheidungen zu erzielen, Mindeststandards der Aufnahmebedingungen in der gesamten EU durchzusetzen, Zuständigkeiten zu regeln und eine effiziente Strafverfolgung in Form einer EU-Datenbank zu etablieren. Zudem arbeiten die Grenzschutzagentur FRONTEX und das Europäische Asyl-Unterstützungsbüro (EASO) unter dem Dach des GEAS.

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Gemeinschaftsunterkunft -> Lager

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Gemeinwesenarbeit

Staat, Bundesland, Landkreis und Kommune sind Orte des Gemeinwesens. Aktuell wird mit Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement versucht, Identifikation, Ehrenamt und Engagement für diese lokalen Formen des Miteinanders zu gewinnen.

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Genfer Flüchtlingskonvention (GFK-Konvention)

Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde 1951 eingeführt und sollte ursprünglich hauptsächlich europäische Flüchtlinge direkt nach dem Zweiten Weltkrieg schützen. Als das Problem der Vertreibung globale Ausmaße erreichte, wurde der Wirkungsbereich der Konvention mit dem Protokoll von 1967 erweitert. Inzwischen dient sie zur Entwicklung eines international gültigen Rechts, das im Kriegsfall den Schutz von Zivilbevölkerung, Flüchtlingen oder Kriegsgefangenen festlegt. Kriegsgefangene dürfen zum Beispiel weder gefoltert noch getötet werden. Die Eigenschaft als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention wird heute nur noch in Ausnahmen nach § 3 AsylG zuerkannt.

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Gestattung -> Aufenthaltsgestattung

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Grenzübertrittsbescheinigung

Eine Grenzübertrittsbescheinigung ist ein von einer deutschen Ausländerbehörde an eineN ausreisepflichtigeN Ausländer*in ausgestelltes Schriftstück, auf dem dessen Termin, zu dem er oder sie das Bundesgebiet spätestens verlassen haben muss (Ausreisefrist) festgehalten ist.

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Großes Interview -> Anhörungsvorbereitung

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Härtefallkommission

Durch § 23a des Aufenthaltsgesetzes wurden die Länder dazu ermächtigt, sogenannte Härtefallkommissionen einzurichten. In allen Bundesländern wurden seither solche Kommissionen eingerichtet. Von der Ermächtigung hat auch Niedersachsen im Jahr 2006 Gebrauch gemacht. Seitdem tagt die Niedersächsische Härtefallkommission regelmäßig. Über die Härtefallkommission besteht die Möglichkeit, Ausländer*innen, die nach den sonstigen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes kein Aufenthaltsrecht erhalten können, zu einem legalen Aufenthalt zu verhelfen. Weitere Informationen hier.

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Integrationskurs

Mithilfe von Integrationskursen sollen Ausländer*in, die sich in Deutschland aufhalten, bei der Integration unterstützt werden. Neben einem Sprachkurs gehört dazu auch der sogenannte Orientierungskurs. In dem 100 Stunden umfassenden Kursangebot wird den Teilnehmer*innen die in der Bundesrepublik gültige Rechtsordnung vorgestellt. Außerdem werden Grundkenntnisse über die Kultur und die Geschichte Deutschlands vermittelt. Dabei sind auch Werte wie Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung oder die in Deutschland vorherrschenden Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Die rechtliche Grundlagen für den Integrationskurs sind: § 43 ff Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sowie die Integrationskursverordnung (IntV) und die Integrationskurstestverordnung (IntTestV).

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Internationale Organisation für Migration (IOM)

Die Internationale Organisation für Migration ist eine weltweit tätige zwischenstaatliche Organisation im Bereich der Migration, der über 160 Staaten angehören. Die IOM übernimmt insbesondere staatliche Aufträge und dient den Mitgliedsstaaten dazu, Migrations- und Fluchtbewegungen zu steuern, zu kontrollieren und bei Bedarf zu unterbinden. Eine ihrer Aufgaben ist es, die Rückkehr von Migrant*innen und Flüchtlingen in ihre Herkunftsländer zu organisieren.

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Interview -> Anhörungsvorbereitung

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IQ-Netzwerk

Mit in Kraft treten des (BQFG) zum 01.04.2012 bzw. neu am 12.12.2012 für die reglementierten Landesberufe wurden die gesetzlichen Grundlagen des Anspruchs auf ein Anerkennungsverfahren

Im Ausland erworbener Berufs- und Studienabschlüsse müssen in Deutschland anerkannt werden. Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz definiert hier für den juristischen Rahmen. Der Anspruch gilt für alle Menschen und trifft keine Unterscheidung nach bspw. Herkunftsland oder Aufenthaltsstatus. Anträge können sowohl im Inland als auch aus dem Ausland gestellt werden. IQ-Netzwerke beraten und schulen Antragsteller*innen in Fragen des Zugangs und der Anerkennung.

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