Arbeitsmarktzugang zwischen totalem Ausschluss und partieller Öffnung II

[Mai 2018]

Empfehlungen der Bundesagentur werden von der Politik missachtet

Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind Geflüchtete inzwischen als eine „Kund:innengruppe“ akzeptiert. Auch wenn nun mancherorts die speziell gebildeten Flüchtlings- oder Integrationsteams aufgelöst wurden, was nach Erfahrungen aus den IvAF-Projekten leider auch nicht selten zu einer schlechteren Unterstützung geführt hat, so ist die BA doch grundsätzlich darum bemüht, das Unterstützungsangebot an die speziellen Bedürfnisse Geflüchteter anzupassen.

Bemerkenswert ist vor allem der Sinneswandel, der in der BA zur Frage einer weiteren Förderung von Geflüchteten stattgefunden hat. Bislang erhalten nur Asylsuchende aus bestimmten Herkunftsländern, denen eine gute Bleibeperspektive prognostiziert wird, eine weitgehende Förderung – ganz der politischen Vorgabe folgend, dass unterschieden werden soll zwischen Asylantragsteller:innen, denen das Recht auf Schutzsuche zugestanden wird und jenen, denen man einen Missbrauch des Asylsystems unterstellt. Doch inzwischen ist die BA selbst zu der Erkenntnis gekommen, dass diese Unterscheidung und eine daraus folgende unterschiedliche Förderung nicht sinnvoll ist.

In einer Stellungnahme vom 24.09.2017 zur Vorbereitung der Ministerpräsident:innenkonferenz empfiehlt die BA die „aktive Ansprache an alle Gestatteten und Geduldeten ohne Arbeitsverbot,
eine weitere Öffnung von Sprachkursen und Ausbildungsförderung sowie eine Änderung der Fristen einer Ausbildungsduldung. Die Duldung zu Ausbildungszwecken sollte ebenfalls für die Dauer einer Einstiegsqualifizierung erteilt werden.“ Die BA stellt zudem fest, dass eine hohe Zahl von Gestatteten und Geduldeten längere Zeit in Deutschland bleiben wird und es daher wichtig sei, „auch ihnen Perspektiven zur Integration in Arbeit und damit in die Gesellschaft zu geben“. Entsprechend empfiehlt die BA, allen Menschen im Asylverfahren – mit Ausnahme jener aus den „sicheren Herkunftsstaaten“ – den Zugang zu Integrationskursen und berufsbezogener Deutschförderung (nach § 45a AufenthG) zu ermöglichen. Für Geduldete sollte dies möglich sein, wenn sie sich seit mehr als 12 Monaten in Deutschland aufhalten. Auch die Ausbildungsförderung empfiehlt die BA allen Gestatteten unabhängig vom Herkunftsland (mit Ausnahme der „sicheren Herkunftsstaaten“) zugänglich zu machen und die Lebensunterhaltssicherung während der Ausbildung unabhängig von der Bleibeperspektive abzusichern.

Zwar hält die BA hier weiterhin am systematischen Ausschluss von Geflüchteten aus so genannten „sicheren Herkunftsländern“ fest, aber sie zieht den Kreis der zu fördernden Flüchtlinge doch sehr viel weiter, als das bislang der Fall ist. Leider sind diese fortschrittlichen Vorschläge in den Koalitionsverhandlungen von Union und SPD jedoch nicht aufgegriffen worden. Vielmehr geht aus dem Papier mit den Ergebnissen der Sondierungsgespräche hervor, dass an der Unterscheidung nach vermeintlichen Bleibeperspektiven, die sich an Anerkennungsquoten orientiert, festgehalten wird. Zudem soll es einen weiteren – und wie zu befürchten ist, dieses Mal erfolgreichen – Anlauf geben, die Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“ um Marokko, Algerien und Tunesien zu erweitern. Zudem will die mögliche zukünftige Bundesregierung zwar Personen, bei denen kurzfristig die Ausreise nicht zu erwarten ist, „Angebote nach dem Grundsatz des Förderns und Forderns für Spracherwerb und Beschäftigung“ anbieten, eine Verfestigung des Aufenthalts dieser Personen, will sie aber „vermeiden“.

Ausgrenzung und Segregation als durchgängiges Prinzip einer zukünftigen Bundesregierung

Auf lange Sicht lässt diese Segregation einen Vorgang befürchten, den man bereits aus früheren Jahren kennt: Jene Flüchtlinge mit „offener Bleibeperspektive“, die erst nach langen Asylverfahren
oder gar überhaupt keinen Schutzstatus erhalten, aber dauerhaft nicht ausreisen oder abgeschoben werden können, erhalten während des Asylverfahrens nur eine geringe Arbeitsmarktförderung, was ihre Arbeitsmarktintegration verzögert. Neben wertvoller Zeit, die diese Menschen auf ihrem Werdegang verlieren, findet unter Umständen auch ein Prozess der Dequalifizierung statt, bei dem bereits vorhandene und oftmals mitgebrachte Fähigkeiten verloren gehen. Zudem führt die Aussichtslosigkeit, auf dem Arbeitsmarkt voran zu kommen, bei nicht wenigen zu Frustration und Demotivation. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen beschrieb diesen zu befürchtenden Prozess bereits in seiner Stellungnahme zum Integrationsgesetz wie folgt:

„Im Unterschied zu Flüchtlingen aus Herkunftsländern mit prognostizierter ,guter Bleibeperspektive‘ wird ihre Integration in den Arbeitsmarkt jedoch weitaus schlechter oder gar nicht unterstützt. Daher wird ihnen die Aufnahme einer Arbeit und die Sicherung des Lebensunterhalts auch nur mit weitaus größerer Anstrengung und – so ist zu befürchten – geringerer Wahrscheinlichkeit gelingen. […] Im Sinne einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung können sich alle Gegner:innen eines weltoffenen Landes und eines humanitären Asylrechts vom Scheitern der Integration in ihrer ablehnenden Haltung bestätigt sehen. Gleichzeitig wird es aber einen enormen Bedarf an nachholender Unterstützung bei der Arbeitsmarktintegration für jene Menschen geben, die dann trotz aller schlechten Vorhersagen über ihre Bleibeperspektiven sich immer noch in Deutschland befinden“.

Diese Entwicklung, so lassen die Ergebnisse der Sondierungsgespräche und die sich anschließenden Koalitionsgespräche zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses befürchten, wird zukünftig noch weiter in verantwortungsloser Weise vorangetrieben. Um sich auf Kosten der Asylsuchenden als Hardliner zu profilieren und das Bedürfnis von rechten Wähler:innen nach Autorität und Ausgrenzung zu befriedigen, planen die potentiellen Regierungsparteien CDU/CSU und SPD weitere Verschärfungen, die sich auch beim Zugang zum Arbeitsmarkt bemerkbar machen werden. Zu den gravierendsten und inhumansten Verschärfungen dürften die Pläne zählen, künftig die Asylsuchenden bis zum Abschluss des Verfahrens in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen, kurz „AnkER“ genannt, unterzubringen. Hier sollen alle relevanten Behörden wie BAMF, BA, Justiz, Ausländerbehörden „Hand in Hand arbeiten“, um „schnell, umfassend und rechtssicher“ über die Asylanträge entscheiden zu können, wie es im Sondierungspapier von CDU/CSU und SPD heißt. Nur wer eine positive Bleibeperspektive hat, soll noch vor Abschluss des Asylverfahrens auf die Kommunen verteilt werden. Alle anderen müssen das Ergebnis ihres Asylverfahrens im Lager abwarten. Aus den „AnkER“ sollen dann auch die Rückführungen stattfinden, sprich, wer im Asylverfahren abgelehnt wurde, soll gar nicht mehr auf die Kommunen verteilt werden, sondern weitestgehend aus der Gesellschaft ausgeschlossen bleiben. Während des Aufenthalts in den „AnkER“ wird den Geflüchteten die Aufnahme einer Beschäftigung verboten sein.

Noch ist unklar, ob und in welchem Ausmaß die Pläne der Großen Koalition in Niedersachsen umgesetzt werden. Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius hat schon erklärt, dass er
von diesen Plänen nicht viel hält. Es ist anzunehmen, dass trotz aller Beschleunigungsversuche bei nicht wenigen Asylbewerber:innen die Verfahren weiterhin lange dauern werden. Und es ist auch absehbar, dass zahlreiche abgelehnte Asylantragsteller:innen dauerhaft nicht abgeschoben werden dürfen oder können. Das niedersächsische Innenministerium will vermeiden, dass in den vorhandenen Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes etliche Menschen über einen langen Zeitraum verweilen und dort psychisch zerstört werden, weil sie dauerhaft von Arbeit,  Arbeitsmarktförderung, Bildung und Ausbildung, ja sogar Schule ausgesperrt werden. Diese Menschen wieder aufzurichten und dann auch noch in Ausbildung und Arbeit zu bringen, würde eine enorme Herausforderung darstellen. Aber vor allem sollte man den Menschen diese Grausamkeiten ersparen.

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