Aktiv werden!

Was kann ich tun?

Vielleicht möchten Sie sich auf die eine oder andere Weise für die Unterstützung Geflüchteter in Deutschland einsetzen. Für diesen Fall bietet wir Ihnen im Folgenden einige Hinweise und konkrete Tipps.

Praktische Unterstützung

Für den Fall, dass Sie eine_n Geflüchtete_n konkret unterstützen, finden Sie auf dieser Homepage hoffentlich hilfreiche Informationen. Wir möchten aber noch einmal ausdrücklich auf folgende Punkte hinweisen:

Antragstellung
Die Zuständigkeiten für die Bearbeitung von Asylanträgen sind Veränderungen unterworfen. Vor der Antragstellung sollte daher zuerst die zuständige Aufnahmeeinrichtung in Erfahrung gebracht werden, um Verzögerungen in der Bearbeitung zu vermeiden.

Persönliche Anhörung im Asylverfahren
Da von dieser Anhörung die Entscheidung über die Gewährung von Asyl bzw. des Flüchtlingsstatus abhängt, ist es sehr wichtig, gut vorbereitet in das Gespräch zu gehen. Daher ist es zu empfehlen, sich vorher von einer Beratungsstelle oder einem einschlägig erfahrenen Anwalt/einer Anwältin beraten zu lassen. Auch eine Begleitung zur Anhörung ist möglich, wenn der bzw. die Geflüchtete dies möchte.

Ablehnung oder drohende Abschiebung
Auch in diesen Fällen ist eine fachkundige Beratung unentbehrlich. Zudem ist es wichtig, Widerspruchsfristen im Auge zu behalten. Eine Überblick über die wichtigsten Punkte bietet unser Leitfaden für Flüchtlinge.

Kürzung des Existenzminimums
Sollte das ohnehin knapp bemessene Existenzminimum aus irgendeinem Grund durch die Behörde weiter gekürzt werden, so empfiehlt sich auch hier eine Überprüfung durch eine kompetente Beratungsstelle oder einen Anwalt/eine Anwältin.

Familiennachzug
Nur wenn der Antrag auf Familiennachzug unmittelbar nach der Anerkennung als Flüchtling, also in der Regel innerhalb von drei Monaten gestellt wird, besteht ein Rechtsanspruch. Wird der Antrag später gestellt, müssen Lebensunterhaltssicherung, Krankenversicherung und Wohnraum für alle Familienangehörigen nachgewiesen werden. Es ist in der Praxis oft schwer, zeitnah einen Termin bei der deutschen Botschaft zur Beantragung eines Familiennachzugsvisums zu bekommen. Es empfiehlt sich, neben der Nutzung des Webportals einen formlosen, fristwahrenden Antrag auf Familienzusammenführung an die Ausländerbehörde zu schicken, die für den Familienangehörigen zuständig ist.

Weitere Hinweise und Hilfestellungen finden Sie unter Materialien für die Beratung.

Mitarbeit

In den letzten Jahren haben sich bundes- und niedersachsenweit viele neue Unterstützer:innenkreise gebildet. Die Bereitschaft und Motivation, Geflüchteten bei der Ankunft und im Asylverfahren beizustehen, ist auch weiterhin groß. Wenn Sie konkret helfen wollen, bietet es sich vor allem an, in der eigenen Stadt oder im eigenen Dorf bei den Geflüchteten direkt nachzufragen, welche Unterstützung benötigt und gewünscht ist. Darüber hinaus gibt es zahlreiche politische Gruppen, die vor Ort tätig sind oder sich in öffentliche Debatten einmischen.

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!