Anfragen: Soziales und Beratung

Nds. Landesregierung, Antwort auf zwei Kleine Anfragen zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung zum Thema „Wie sieht die Lösung für die Flüchtlingsbürginnen und -bürgen im Detail aus? (Teil 1 + Teil 2) (12. Februar 2019)

Die Landesregierung erläutert die Details der herbeigeführten politischen Lösung in der Frage der Erstattungsforderungen an Flüchtlingsbürg:innen (LT-Drucksachen 18/2812 sowie 18/2811). Daraus lässt sich schließen, dass das Land Niedersachsen sich um eine generelle und umfassende Umsetzung der gefundenen Vereinbarung für alle Bürg:innen bemüht, die bis zum 06.08.2016 (Inkrafttreten des Integrationsgesetzes) Verpflichtungserklärungen im Rahmen des nds. Landesaufnahmeprogramms für Familienangehörige syrischer Flüchtlinge abgegeben haben. Weitere Informationen hier.

Nds. Landesregierung, Antwort auf eine Kleine Anfrage zum Thema „Was ist der Landesregierung die Integration wert?“ (08. Februar 2019)

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Landtag (LT-Drucksache 18/2792) listet die Landesregierung detailliert die Integrationsmaßnahmen des Landes in den Jahren 2017 bis 2019 auf. Dabei liefert sie unter anderem eine Übersicht der getroffenen und geförderten Maßnahmen in den neun beteiligten Ministerien (MS, MJ, MK, MF, ML, MI, MW, MWK, MU). Weitere Informationen hier.

Nds. Landesregierung, Antwort auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung zum Thema „Was wird aus dem „Anonymen Krankenschein“ für Geflüchtete? (24. September 2018)

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung (LT-Drucksache 18/1677) informiert die Landesregierung über den aktuellen Stand des Modellprojekts „Medizinische Versorgung von Menschen ohne Papiere“, das vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) auf drei Jahre gefördert wird und dessen Arbeit zum 30.11.2018 endet. Im Rahmen des Modellprojekts arbeiten Anlaufstellen in Hannover und Göttingen, die landesweit für Menschen, die sich ohne asyl- oder ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus, ohne Duldung und ohne behördliche Erfassung in Deutschland aufhalten, eine medizinische Versorgung sicherstellen in Form von anonymisierten Krankenscheinen. Eine Bewertung des Modellprojekts durch die Landesregierung liegt nach Angaben des MS zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor. Die Evaluierung durch den Projektträger soll im direkten Anschluss an die Projektarbeitsphase erfolgen und soll bis voraussichtlich Mitte Sommer 2019 andauern. Im Haushaltsplan für 2019 sind keine Mittel für die Fortsetung des Modellprojekts vorgesehen.

Nds. Landesregierung, Antwort auf die Kleine Anfrage zum Thema „Armut bei Migrantinnen und Migranten“ (22. Mai 2018)

Die niedersächsische Landesregierung hat sich zu einer Anfrage der Grünen zum Thema Armut bei Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Niedersachsen geäußert. Im Prinzip lässt sich als eine der Kernaussagen herauslesen, dass die Armutsgefährdungsquote dieser Personengruppe sehr weit über der Gefährdungsquote der Gesamtbevölkerung liegt. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das: 2015 waren in Niedersachsen 43 % der Migrant:innen von Armut bedroht. Die Gefährdungsquote der Gesamtbevölkerung lag bei 16 %. Im bundesweiten Vergleich verhält es sich ähnlich. Weitere Informationen hier.

Nds. Landesregierung, Antwort auf die Kleine Anfrage zum Thema „Flüchtlingssozialarbeit – Kürzt Landesregierung die Finanzierung?“ (19. April 2018)

Die Antwort der Landesregierung vom 19.04.2018 zur Landtagsanfrage „Flüchtlingssozialarbeit – Kürzt Landesregierung die Finanzierung?“ (Landtags-Drucksache 18/724) enthält einen Überblick mit Daten und Fakten zur Förderung des niedersächsischen Sozialministeriums (MS) im Rahmen der Richtlinie Migrationsberatung. Das MS fördert im Jahr 2018 insgesamt 213 Stellen über die Richtlinie Migrationsberatung in allen Teilen Niedersachsens. Die Drucksache enthält eine detaillierte Aufschlüsselung aller bisherigen Beratungsstandorte, an denen aus Landesmitteln geförderte Migrationsberatung stattfindet. Vom Land geförderte Beratungsstandorte befinden sich derzeit in jedem der 36 Landkreise, in der Region Hannover sowie in den acht kreisfreien Städten. Im Jahr 2018 werden dafür rund 10,8 Mio. EUR ausgegeben. Eine Aussage über die künftige Finanzierung ab 2019 kann die Landesregierung zum Zeitpunkt der Beantwortung noch nicht geben.

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!