[Stand 2019]
- Wichtig ist es, einen Sprachkurs zu besuchen. Gut Deutsch zu können ist hilfreich für die Arbeit, die Ausbildung oder das Studium.
Sprachkurse in Niedersachsen finden Sie hier: www.fluechtlinge.niedersachsen.de - Im Asylverfahren und mit einer Duldung benötigen Sie die Erlaubnis der Ausländerbehörde zum Arbeiten.
- Sie dürfen ohne die Erlaubnis Ihres Ehemanns arbeiten.
- Frauen dürfen wie Männer ein eigenes Konto haben.
Haben Sie im Ausland einen Beruf gelernt?
Sie können Ihren Berufsabschluss aus dem Ausland in Deutschland anerkennen lassen. Das IQ Netzwerk Niedersachsen bietet in ganz Niedersachsen kostenlose Beratung zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen an.
Die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen des IQ Netzwerkes Niedersachsen finden Sie hier:
Beratungsstellen zur Anerkennung ausländischer Berufabschlüsse
IQ „Fokus Flucht“
Haben Sie in Ihrem Herkunftsland studiert?
Möchten Sie studieren, oder mussten Sie Ihr Studium abbrechen?
Es gibt Möglichkeiten, in Deutschland zu studieren.
Bildungsberatung – Zugang zum Studium – Garantiefonds Hochschule im JMD
Es gibt Beratungsstellen, die Ihnen bei der Suche nach einer Arbeit oder Ausbildung helfen.
Sie können in Deutschland arbeiten, auch ohne eine Ausbildung zu haben.
Wenn Sie keinen Schulabschluss haben, können Sie für einen Schulabschluss eine Schule oder Kurse besuchen.
Hier finden Sie allgemeine Beratungsstellen vor Ort
Beratungsstellen für Frauen zum Thema Arbeit:
Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft | Bundesprogramm „Stark im Beruf“
Informationen Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete:
IQ | AZF3
Bei der Arbeit haben Sie ein Recht auf Ihren Lohn und auf Schutz bei der Arbeit – egal ob mündlicher oder schriftlicher Vertrag. Hier finden Sie Informationen dazu: faire-mobilitaet.de
Übersicht: Förderprogramme für geflüchtete Frauen zur Arbeitsmarktintegration in Niedersachsen
Arbeiten mit dem Kopftuch
Viele Frauen, die neu nach Deutschland kommen, und aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen, fragen sich, inwieweit sie mit dem Tragen eines Kopftuchs einen Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt haben.
Informationen zum Thema Kopftuch und Berufstätigkeit finden Sie in unserem Flyer „Darf ich mit dem Kopftuch arbeiten? Fragen und Antworten“. Der Informationsflyer klärt in leichter Sprache darüber auf, wie die aktuellen rechtlichen Bestimmungen zu diesem Thema sind. Zusätzlich werden Informationen über mögliche Handlungsschritte gegeben, wenn frau sich aufgrund des Tragens von religiösen Symbolen von Arbeitgeber:innen oder Kolleg:innen diskriminiert fühlt, oder auch rechtswidrig gehandelt wird.
Arbeiten mit Kopftuch_AFZ3_Flyer_deutsch
Da die aktuelle Rechtslage zu diesem Thema äußerst komplex ist, verweisen wir zusätzlich auf das FAQ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: