Die Begründung des niedersächsischen Innenministeriums, warum die Ausländerbehörde des Landkreises Emsland nach Auffassung des MI aus nachvollziehbaren Gründen trotz vorliegender fachärztlicher Stellungnahmen über das Vorliegen einer Traumatisierung, die u.a. auch vom verantwortlichen Psychiater in der JVA Hannover bestätigt wurden, eine weitere Stellungnahme bei Dr. Vogel in Auftrag gegeben habe, finden Sie hier als pdf. Danach hätten die ärztlichen Stellungnahmen – offenbar auch der Anstaltsärzte – nicht den fachlichen Anforderungen entsprochen, die das Bundesverwaltungsgericht fordere.
Die offenkundigen Mängel der Stellungnahme des Herrn Dr. Vogel, die auch das Landgericht in seiner Entscheidung zum Fall des kurdischen Flüchtlings A. hervorhebt (siehe hier),
waren dagegen nach Auffassung des Innenministeriums kein Grund, fachliche Anforderungen zu formulieren. Der Landkreis Emsland sei „in fachaufsichtsbehördlich nicht zu beanstandender Weise dem Gutachten von Herrn Prof. Dr. med. Vogel gefolgt“.
Bei Dr. Vogel handelt es sich bekanntlich um einen Psychiater, der das Vorliegen einer Traumatisierung grundsätzlich bestreitet. Uns liegen mittlerweile sieben Stellungnahmen dieses Psychiaters vor, die alle zu dem selben Ergebnis kommen und offenkundige fachliche Mängel aufweisen.
gez. Kai Weber
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