Erlasse zu Kindern, Jugendlichen und UMF

10.06.2021

Aktualisierung der Anwendungshinweise zu den Bleiberechtsregelungen §25a und b AufenthG durch niedersächsische Innenministerium

§25a AufenthG: Hinweise-zur-Anwendung-des-§-25a-AufenthG_aktualisiert
§25b AufenthG: Hinweise zur Anwendung des § 25b AufenthG_aktualisiert

03.07.2019

Anwendungshinweise zum Bleiberecht §25a und b AufenthG

29.03.2019
Vorgriffsregelung des nds. Kultusministerium zur Verstetigung der Schulversuche SPRINT und SPRINT (dual) in Form der Berufseinstiegsschule (BES)
Erlass MK Vorgriff BES 29-03-2019
Schematische Darstellung BES MK 29-03-2019

 

28.01.2019

Nds. Innenministerium, Hinweise an Ausländerbehörden

Klarstellung, dass ein nicht gestellter Asylantrag von unbegleiteten Minderjährigen aus „sicheren Herkunftsstaaten“ nicht zu einem Versagen einer Ausbildungsduldung führen darf.
Schreiben MI an Ausländerbehörden vom 28.01.2019

 

2016

Nds. Sozialministerium, Runderlass vom 17. November 2017
Unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) – Übergangslösung zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung
Standards der Unterbringung für umF werden wieder hergestellt, Übergangslösungen gem. Erlass vom 19.11.2016 zum 1.1.2017 aufgehoben.

2015

Nds. Innenministerium, Erlass vom 29.10.2015

Hinweise zu ausländer-, sozialleistungs- und verfahrensrechtlichen Zuständigkeiten für unbegleitete minderjährige Ausländer

 

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