07.12.2020
Erlass des niedersächsischen Sozialministeriums zur „Asylverfahrensberatung in Niedersachsen an den Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)“.
20201207_Erlass_Asylverfahrensberatung
Demnach wird das Land aus Mitteln der Richtlinie Migrationsberatung weiterhin eine unabhängige Asylverfahrensberatung in den niedersächsichen Erstaufnahmeeinrichtungen durch freie Träger finanzieren. Das Beratungsangebot der freien Träger soll auf der vom Bund finanzierten und vom BAMF durchgeführten staatliche Asylverfahrensberatung (§ 12a AsylG) aufbauen und diese ergänzen.
01.02.2017
Nds. Innenministerium, Runderlass vom 1. Februar 2017
Organisation der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
(Seite 181 ff.)