[Stand 2019]
Welche Rechte haben meine Kinder in Deutschland?
- Nach der Verteilung in eine Kommune haben Ihre Kinder mit der Vollendung des 1. Lebensjahres ein Recht auf einen Betreuungsplatz. Ab dem 3. Lebensjahr haben Ihre Kinder Recht auf einen Kindergartenplatz.
- Jedes Kind – Mädchen wie Junge – hat das Recht und die Pflicht, nach dem 6. Lebensjahr eine Schule zu besuchen.
- Es gibt Hilfe bei der Kinderbetreuung und Freizeitangebote für Kinder. Für alleinerziehende Mütter oder Väter gibt es weitere Hilfe.
Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle vor Ort.
Informationen für Eltern
Das MigrantenElternNetzwerk Niedersachsen (MEN) bietet in vielen Sprachen Videos und Informationen für Eltern zum Thema Schule, Kindergarten und Erziehung.
Informationen zu Syrien – Familiennachzug
Ausführliche Informationen des Flüchtlingsrats Niedersachsen e.V.