Aufnahme, Wohnen und Lager

Mit dem Moment der Aufnahme von Geflüchteten stellt sich die Frage nach ihrer angemessenen Unterbringung. Im Krisenmodus greifen Aufnahmestaaten vielfach auf Flüchtlingslager und andere Formen der vorübergehenden Unterbringung zurück. In Deutschland hat sich ein System etabliert, nach dem auf eine zumeist kurze Zeit in einer vom jeweiligen Bundesland betriebenen Erstaufnahmeeinrichtung eine Verteilung auf die Kommunen erfolgt.

Seit 2016 müssen allerdings immer mehr Schutzsuchende in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben, weil sie beispielsweise aus sogennanten „sicheren Herkunftsländern“ stammen oder sich im „Dublin-Verfahren“ befinden. Sie werden nicht auf die Kommunen des Landes verteilt. Ihre Sozialleistungen sind vermindert, sodass meist kein Geld für Rechtswege mit anwaltlicher Begleitung übrig ist. Mit den von der großen Koalition geplanten „AnkER‐Zentren“ droht eine noch umfassendere, flächendeckende Kasernierung von Schutzsuchenden: Nach bayerischem Vorbild sollen Flüchtlinge vom ersten Tag an für die gesamte Dauer ihres Asylverfahrens in Lagern untergebracht werden. Eine hervorragende Argumentationshilfe der EKD und des Katholischen Büros vom Juli 2018 vermittelt nüchtern die Fragwürdigkeit dieses Konzepts.

In Verbindung mit der gleichzeitigen Bemühungen um eine Absenkung von Schutzquoten drohen die AnkER‐Zentren jene Lager zu werden, in denen mehr und mehr Schutzsuchende unter prekären Umständen dauerhaft verwahrt werden, bis ihre Abschiebung erreicht werden kann. Faire Asylverfahren sind in solchen isolierten Einrichtungen, in denen Schutzsuchenden der Zugang zu einer unabhängigen Beratung deutlich erschwert wird, nicht zu erwarten.

Eine humane Flüchtlingspolitik, die zugleich den internationalen Verpflichtungen gerecht wird, wäre damit kaum mehr gewährleistet. Lager drohen in Deutschland wie in Europa immer mehr zu Dauereinrichtungen und die dort Untergebrachten zu einer marginalisierten Gruppe werden. Die Aufnahme von Schutzsuchenden und die Asylverfahren werden immer weiter verschoben in ein abgegrenztes bürokratisches System fern zivilgesellschaftlicher Kontrolle.

Themen

Lagerleben

  1. AnkER-Zentren: „Normalfall“ Lager? Die Institutionalisierung der Abgrenzung
  2. Erstaufnahme in Niedersachsen
    1. Besondere Schutzbedürftigkeit (Vulnerabilität)
    2. Beschulung in Erstaufnahmeeinrichtungen
  3. „Lager“ und „Gemeinschaftsunterkünfte“
  4. Leben im Provisorium: Gemeinschaftsunterkünfte
  5. Gewaltprävention und Gewaltschutz
  6. Qualitätssicherung und Beschwerdemanagement

Selbstbestimmtes Wohnen?

  1. Wohnsitzauflagen und Zuzugssperren in Niedersachsen (Stand: Mai 2018)
  2. Die Unverletzlichkeit der Wohnung (Stand: Juli 2020)
  3. Gebühren in kommunalen Unterkünften (Stand: Juli 2020)

Lektüre

Fact-Sheet „Ihre Rechte in der Flüchtlingsunterkunft“: In diesem Fact-Sheet (Stand Dez. 2019) werden die Themen „Privatsphäre in der Unterkunft“ und „Zuständigkeiten der Heimleitung“ knapp und praxisnah erörtert. Es enthält auch Kontaktadressen für die Stadt und Region Hannover.

Die Broschüre „Zufluchtsort Kommune. Gelingende Aufnahme von Geflüchteten in Niedersachsen“ (Januar 2018), verantwortet vom Flüchtlingsrat Niedersachsen, ist eine Handreichung insbesondere für Vertreter:innen der niedersächsischen Kommunen, die mit Fragen der Aufnahme, Integration und Teilhabe von Geflüchteten befasst sind. Auf der Basis bestehender kommunaler Konzepte gibt die Broschüre einen Überblick über die vielfältigen Maßnahmen und Wege, mit denen niedersächsische Landkreise, Städte und Gemeinden Aufnahme, Wohnen, soziale Beratung und Begleitung, Gesundheitsversorgung, Sprachkurs- und Bildungsangebote, Arbeitsmarktzugänge und gesellschaftliche Teilhabe organisieren, koordinieren und konzipieren. Ergänzt werden die Praxisbeispiele durch Handlungsempfehlungen und Forderungen, die insbesondere Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingsräte und Selbstorganisationen vorbringen und die auch von der neueren Forschung formuliert werden.

Die Broschüre „Hinweise für eine erfolgreiche Integration von Geflüchteten in das Gemeinwesen“ (August 2016) enthält Hinweise und Handlungsempfehlungen im Checklistenformat für die Akteur:innen im Land und in den Kommunen. Die Broschüre entstand in Zusammenarbeit des Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. und der Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. – Praxisnetzwerk für soziale Stadtentwicklung.

Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl und Zuwanderungsfragen Stefan Schmidt hat „Empfehlungen zum partizipativen Gewaltschutz für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in den Kommunen Schleswig-Holsteins“ herausgegeben, die die Städte und Gemeinden des Landes darin unterstützen sollen, das Wohnen und Zusammenleben in der Unterkunft zu verbessern.

Der Flüchtlingsrat Brandenburg hat zusammen mit ehemaligen Heimbewohner:innen einen Informationsflyer „Was darf die Heimleitung?“ in acht Sprachen erstellt. Der verbreiteten Unsicherheit und Einschüchterung in den Heimen soll mit fundierte Informationen über die tatsächlichen Befugnisse der Heimleitung und Wissen über die Rechte der Bewohner:innen entgegengewirkt werden.
Hier ist der Flyer in unterschiedlichen Sprachen zu finden.

Positionspapier: „Soziale Arbeit mit Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften – Professionelle Standards und sozialpolitische Basis“ der Alice Salomon Hochschule in Berlin.

 

 

Die Broschüre „Unterstützen, Beraten und Stärken. Das Netzwerk AMBA und die Aufnahme von Geflüchteten in Niedersachsen“ beschreibt die Situation der Geflüchteten und ihrer Unterstützer:innen, informiert über modellhafte Ansätze innerhalb und außerhalb des Netzwerks zur Verbesserung des Aufnahmemanagements und leitet daraus Forderungen für Politik, Verwaltung und soziale Praxis ab.

 

Das AMBA-Netzwerk

Die hier vorgestellten Themen werden bearbeitet vom Netzwerkprojekt AMBA (Aufnahmemanagement und Beratung für Asylsuchende in Niedersachsen).

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